Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, die Suhler Waffenfirma C.G.Haenel vom Vergabeverfahren für das neuen Bundeswehrsturmgewehr auszuschließen, werden Juristen prüfen. In einer ersten Stellungnahme hat Haenel am Donnerstag angekündigt, „gegen die Entscheidung, C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, rechtlich vorzugehen“.
Das Beschaffungsamt der Bundewehr (BAAINBw) hatte Haenel wegen vermuteter Patentrechtsverletzungen vom Verfahren ausgeschlossen. Das Verteidigungsministerium daraufhin erklärt, man „strebe an“, das HK 416 A8 von Heckler und Koch zu beschaffen.
Haenel erklärt dazu, man sei über die Entscheidung „sehr enttäuscht“. Haenel habe sich während des gesamten Vergabeverfahrens professionell verhalten. Man habe sich bemüht, „alle Fragen in Bezug auf das Angebot auf der Grundlage von Fakten und abseits des medialen Rampenlichts transparent zu beantworten“.
Auch die Vorwürfe zu den Patentrechtsverletzungen habe man durch ein Gutachten einer der führenden Kanzleien in Deutschland entkräftet. „Unsere Antworten und das Gutachten lassen keinen Zweifel daran, dass alle gegen Haenel erhobenen Vorwürfe, einschließlich des Vorwurfs der Patentverletzung, unbegründet sind und dass der Ausschluss unseres Unternehmens vom Vergabeverfahren auf der Grundlage dieser Vorwürfe rechtswidrig ist.“
„Keine beruflichen Verfehlungen“
Laut des von Haenel bestellten Gutachtens habe die Firma „zu keinem Zeitpunkt eine berufliche Verfehlung begangen, die Zweifel an der Integrität des Unternehmens hervorrufen könnte“. Dem durch das BMVg in Auftrag gegebenen Gutachten fehlten gutachterliche Inhalte, die zum Nachweis einer Verfehlung zwingend erforderlich gewesen wären, heißt es in der Stellungnahme.
Branchenkenner erklären dazu, dass Haenel möglicherweise bei seinem Angebot nicht darauf hingewiesen hat, dass es einen Streit im Patente beim von Haenel angebotenen Gewehr MK 556 gibt. Das wäre ein Ausschlussgrund aus dem Bieterverfahren.
„Keine Patentrechtstreitigkeiten mit HK wegen MK 556“
C.G Haenel betont weiterhin, bei den over-the-beach-Bohrungen würden „unstreitig keine Patente verletzt“. Der Patentrechtsstreit mit HK beziehe sich auf das Gewehr CR 223, das „gänzlich anders konstruiert“ seiHaenel verweist auch auf einen Beschluss des LG Düsseldorf vom 20. November 2020. Das LG Düsseldorf stellte hinsichtlich des MK556 ausdrücklich fest, dass „ein Rechtsstreit im Hinblick auf die streitgegenständliche Form noch nicht anhängig ist“. Dazu erklärte auf Nachfrage der NRWZ die Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf, das sei “Wortklauberei“. Das MK 556 spiele im Verfahren sehr wohl eine Rolle.
Heckler & Koch habe „hinsichtlich des MK556 weder ein patentrechtliches Hauptsacheverfahren noch ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt. C.G. Haenel liegt noch nicht einmal eine diesbezügliche Abmahnung vor“, heißt es in der Erklärung von Haenel. Ein Sprecher von Heckler und Koch dagegen betonte im Gespräch mit der NRWZ, sein Unternehmen habe Haenel vor Abgabe der Ausschreibung informiert, „dass wir ihnen Patentrechtsverletzungen vorwerfen“.
Zum Magazin erklärt Haenel, dass dies gar nicht Gegenstand des Angebots sei. Es sei daher nicht ersichtlich, inwieweit eine behauptete Patentverletzung Auswirkung auf das Angebotsverfahren haben sollte.
In der Haenel-Erklärung heißt es daher: „Wir überprüfen die Entscheidung des BAAINBw und werden alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um unsere Interessen zu wahren.“