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Startseite Wirtschaft

Ungeregelter Brexit könnte Unternehmen vor große Herausforderungen stellen

von Pressemitteilung (pm)
21. Januar 2019
in Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Ungeregelter Brexit könnte Unternehmen vor große Herausforderungen stellen

Dr. Steffen Peter Würth. Foto: IHK

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Villingen-Schwenningen (pm) – Nach der Ablehnung des Brexit-Abkommens durch das britische Unterhaus besteht nun ein enormes Risiko, dass es am 29. März 2019 zu einem ungeregelten Ausscheiden Grußbritanniens aus der EU kommt – einem sogenannten „Hard-Brexit“. Dies teilt die IHK in einer Pressemitteilung mit.

„Viele Unternehmen sind auf einen solchen harten Brexit überhaupt nicht vorbereitet“, warnt Dr. Steffen P. Würth, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Ein solcher ungeregelter Brexit hätte aber auf die Unternehmen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg erhebliche Auswirkungen.“

Auch wären die Briten nicht mehr Teil der innergemeinschaftlichen Zollunion. „Die Auswirkungen durch Transportverzögerungen und einen riesigen bürokratischen Aufwand wären für Unternehmen, die Lieferbeziehungen auf die Insel haben, katastrophal“, führt Dr. Würth weiter aus. So fallen bei Handelsgeschäften mit Drittländern zusätzliche Kosten durch Transport, Versicherung und Zoll an. Export- und Importwaren aus Drittländern sind zollrechtlich stark reguliert. Die Ware muss sowohl zur Ausfuhr als auch zur Einfuhr beim Zollamt angemeldet werden. Darüber hinaus sind weitere Formalitäten zur präzisen Deklaration der Ware gefordert.

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Des Weiteren ist auch der Import von Waren in die Europäische Union an bestimmte Normen gekoppelt. So bestehen Einfuhrbeschränkungen, Genehmigungserfordernisse sowie Kennzeichnungspflichten. Werden diese nicht beachtet und eingehalten, ist die Vertriebsfähigkeit der betroffenen Waren innerhalb der EU unmöglich.

In diesem Fall erhält Großbritannien beispielsweise umsatzsteuerlich den Status eines Drittlandes. Damit würde das Vereinigte Königreich nicht mehr zum europäischen Umsatzsteuerraum gehören. „Die britische Steuergesetzgebung ist mit Austritt aus der EU nicht mehr an die innergemeinschaftlich vereinbarten Abkommen und Richtlinien gebunden“, so Wolf-Dieter Bauer, Justiziar der IHK. Die Abbildung der Warenbewegungen in Umsatzsteuermeldungen würde in der Folge einen erheblichen Anstieg der Bürokratie in der exportstarken Region Schwarzwald-Baar-Heuberg nach sich ziehen.

Auch im Bereich der europaweiten Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen deutsche Unternehmen sich auf Änderungen einstellen. „Wenn es zum Austritt Großbritanniens ohne Abkommen kommt, werden britische Staatsangehörige ab dem 30. März 2019 ein Arbeitsvisum benötigen, wenn sie hier arbeiten wollen“, merkt Bauer an. Es ist vollkommen unklar, wie mit den in Deutschland beschäftigten Briten umzugehen ist, die den Antrag auf ein Arbeitsvisum nicht aus ihrem Heimatland stellen können.

„Es bleibt zu hoffen, dass Großbritannien den Ernst der Lage erkennt und eine wie auch immer geartete Lösung sucht“, formuliert Dr. Würth die Erwartungen der regionalen Wirtschaft. „Auch für die Briten wäre der harte Brexit ein schwerer wirtschaftlicher Schlag mit ungeahnten Auswirkungen auf das Land.“

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