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Startseite Wirtschaft

Vorsicht Falle: IHK warnt vor falschen Registerschreiben

von Pressemitteilung (pm)
18. Dezember 2019
in Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Im Moment versuchen unseriöse Gewerbeverzeichnisse wieder einmal verstärkt, mit betrügerischen Angeboten Kunden in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zu gewinnen. Das berichtet die IHK in einer Pressemitteilung:

Die Masche basiert dabei zum Beispiel auf folgendem Prinzip: Es werden Schreiben an Unternehmen versandt, die kürzlich eine Neueintragung oder eine Änderung im Handelsregister vorgenommen haben.

Empfänger solcher und ähnlicher Schreiben rät die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, sie einfach zu entsorgen. Bestehen Zweifel, ob es sich um ein amtliches Schreiben handelt, sollte auf keinen Fall einfach die eingehende Rechnung bezahlt werden.

Die Schreiben wirken auf den ersten Blick, als ob sie die Gebührenrechnung einer staatlichen Behörde seien. Dabei werden der Handelsregister-Eintragungstext und die Handelsregisternummer der betroffenen Unternehmen aufgeführt.

Tatsächlich stellen sie aber ein verstecktes Vertragsangebot dar, ein hoher dreistelliger „Rechnungsbetrag“ wird direkt gefordert. Im Gegenzug tragen die „Unternehmen“ das Opfer lediglich in einem wegen seiner Unbekanntheit völlig nutzlosen Onlineregister ein. Durch die Verwendung von behördenähnlich gestalteter Schreiben wird gezielt eine hoheitliche Befugnis suggeriert, während gleichzeitig die Tatsache, dass es sich nur um ein Angebot auf Abschluss eines mit hohen Kosten verbundenen Vertrags handelt, im Kleingedruckten versteckt wird.

Gleichzeitig wird durch eine knappe Zahlungsfrist versucht, Unternehmen zur Eile zu treiben, um zu verhindern, dass sie die eigentliche Natur des Schreibens erkennen. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Auf dem offiziellen Register-Portal der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz findet sich entsprechend ein Hinweis, der vor Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten warnt.

Mit dem Versenden dieser Schreiben begehen die Absender vermutlich gewerbsmäßigen Betrug. Die Behörden wurden und werden entsprechend tätig. So wurde die als „Gewerberegisterzentrale“ agierende HRZ GmbH bereits von Amts wegen gelöscht. Dies hindert diese aber bisher nicht, weiter aktiv zu sein. Betroffene können sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, um ihren eigenen Fall zusätzlich selbst zur Anzeige zu bringen.

Bei Fragen hierzu können sich Betroffene an die IHK oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden. Weitere Informationen erteilt IHK-Rechtsreferent Stefan Villing, Telefon: 07721 922-240, Fax: 07721 922-9240 bzw. per E-Mail: [email protected].


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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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