Villingen-Schwenningen (pm) – In den letzten Tagen haben Betrüger an viele Unternehmen der Region betrügerische Schreiben versendet, warnt die IHK: Eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit Sitz in Oranienburg verschickt dringlich wirkende Fax-Mitteilungen, in denen der Eindruck erweckt wird, Unternehmen seien gesetzlich verpflichtet, den beigefügten Antwortbogen mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeitnah unterschrieben zurück zu schicken. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um den gut versteckten Versuch, einen für die betroffenen Unternehmen völlig sinnlosen Vertrag über fast 1.500 Euro abzuschließen.
Empfänger solcher und ähnlicher Schreiben rät die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, sie einfach zu entsorgen. „Sofern man das Formular bereits ausgefüllt zurückgesandt hat, sollte man auf keinen Fall einfach die eingehenden Rechnungen bezahlen. Es gibt sehr gute Möglichkeiten, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und die Forderungen der Betrüger erfolgreich abzuwehren“, sagt IHK-Rechtsreferent Robert Dorsel. Bei Fragen hierzu können sich Betroffene an die IHK oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden.
Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz und DSGVO sind abrufbar auf der Homepage der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unter www.ihk-sbh.de/dsgvo.