„Die berufliche Weiterbildung ist auch in Zukunft für Beschäftigte in den Betrieben wichtig, um in Zeiten des Strukturwandels mit den veränderten Qualifizierungsbedarfen mithalten zu können“, so die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung. Arbeitgeber erhielten ab Januar 2021 die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Damit könnten sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte mit einem Antrag beantragen. Die Förderleistungen würden als eine Gesamtleistung bewilligt.
Prospekt der Woche
... zum Vergrößern und Durchblättern:Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz, in dem die Weiterbildung Beschäftigter geregelt ist, weiterentwickelt, heißt es weiter. Der Gesetzgeber habe darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert.
Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten könnten die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung sei auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet worden. Damit sollten Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden. Das Angebot zur Weiterbildung könne auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.
Info: Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung wünschen, können sich unter der Nummer 0800 4 5555 20 an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline wenden. Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung