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Wohnen im Kulturdenkmal: Ein „Leuchtturm“ steht im Kreis Rottweil

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, hat am heutigen Tag, 19. November 2025, eine Million Euro für drei Leuchtturmprojekte und 16 Konzeptgutscheine aus dem Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ freigegeben. Einer dieser „Leuchttürme“ steht im Kreis Rottweil. Und einer der Gutscheine geht ebenfalls in eine Kreisgemeinde.

Ministerin Razavi sagte laut einer Mitteilung ihres Ministeriums: „Mit ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ haben wir einen Nerv getroffen: Der Andrang auf unser Sonderprogramm war auch bei seiner diesjährigen Neuauflage ungebrochen, die Mittel sind nun vollständig ausgeschöpft. Ich freue mich, dass wir 19 weiteren Projekten auf die Startrampe helfen können.“ Es gebe bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit unserem Sonderprogramm haben wir noch einmal eine Schippe draufgelegt: Es setzt bereits bei der ‚Ideenphase‘ an, das heißt: Wir fördern im Rahmen dieses Programms auch die Erstellung von Konzepten, wie man in Denkmalen Wohnungen schaffen kann, sowie Leuchtturmprojekte. Diese besonders spannenden, beispielgebenden Projekte unterstützen wir mit einer verstärkten Sonderförderung. Wir kombinieren in diesem Programm also die Erhaltung von Kulturdenkmalen mit der Schaffung von Wohnraum. Das ist nachhaltig im besten Sinne.“

Für die drei Leuchtturmprojekte können insgesamt 685.000 Euro bewilligt werden. Die Leuchtturmprojekte können generell mit max. 300.000 Euro gefördert werden; die konkrete Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten.

Fotos: Peter Arnegger

Leuchtturmprojekt Zimmern ob Rottweil-Flözlingen, Bergstraße 11, Storzhof:

Der Storzhof wurde 1802 unter Verwendung eines Vorgängerbaus erbaut. In dem Gebäude sollen durch Teilung quer zur Giebelseite zwei Wohneinheiten entstehen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Reparatur des Zierfachwerks und der Ausstattung. Ein geplanter Anbau soll die Infrastruktur verbessern, ohne den denkmalgeschützten Teil zu beeinträchtigen. Außerdem sind die Abbrüche von späteren Anbauten auf der Süd- und Westseite geplant, um das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten.

Die beiden weiteren Leuchtürme stehen in Aach, in der Hegaustraße 3, eine ehemalige Ökonomie der Rotmühle, und in Kusterdingen-Wankheim, Heerstraße 20, eine herrschaftliche Scheune, heute Doppelwohnhaus.

„Denkmäler sind prägende Elemente unserer Kulturlandschaft und zeugen von der vielfältigen Geschichte unserer Städte und Gemeinden. Mit dem Programm ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ sorgt das Land dafür, historische Bausubstanz zu bewahren und zugleich besondere Wohnräume zu ermöglichen.“

Stefan Teufel MdL, Stv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion

Das im Jahr 2022 ins Leben gerufene Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurde im April 2025 neu aufgelegt. Beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart sind im neuen Antragszeitraum insgesamt 38 Anträge auf Förderung eingegangen.

Konzeptgutschein geht nach Dunningen

In Dunningen, in der Locherhofer Straße 42, steht ein Eindachhof mit Wohn- und Ökonomieteil: Das leerstehende Gebäude soll zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Zur Projektentwicklung ist eine genaue Bestandsaufnahme und eine Bewertung der Schäden geplant. Anschließend soll eine Konzeptstudie erstellt werden, die die Möglichkeiten einer denkmalgerechten Sanierung und Umnutzung untersucht und bewertet, um eine angemessene Lösung für das Kulturdenkmal zu finden.

Konzeptgutscheine werden je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben an Denkmaleigentümer oder sonstige Antragsberechtigte ausgegeben, die bereit sind, sich für ihr Kulturdenkmal ein Konzept zur Nutzung von Wohnraum erarbeiten zu lassen. Freigeben werden 15 Konzeptgutscheine in Höhe von je 20.000 Euro und ein Konzeptgutschein im Wert von 15.000 Euro.

Hintergrund

Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Das erste Sonderprogramm war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden.

Im April 2025 wurde das Programm mit einem Volumen von einer Million Euro für die Jahre 2025 und 2026 neu aufgelegt. Förderanträge konnten bis Ende Juni gestellt werden. Die Mittel sind insoweit aufgebraucht.




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