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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeleistungen auf NRWZ.de
NRWZ Verlag GmbH & Co. KG, Hauptstraße 31–33, 78628 Rottweil
Stand: 20. September 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Werbeleistungen, die der Verlag auf dem Nachrichtenportal NRWZ.de und den damit verbundenen Verbreitungskanälen erbringt. Sie ersetzen die bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Verlagsbedingungen (ZV), deren Regelungen in diese Fassung eingearbeitet sind.

Inhalt

Teil A – Allgemeines: § 1 Geltungsbereich und Begriffe · § 2 Vertragsschluss · § 3 Leistungen · § 4 Trennung von Werbung und Redaktion · § 5 Ablehnung von Aufträgen
Teil B – Durchführung: § 6 Werbemittel und Mitwirkung · § 7 Rechte und Freistellung · § 8 Aufbereitung und Freigabe · § 9 Veröffentlichung, Laufzeiten, Platzierung · § 10 Kontingente · § 11 Änderungen und Storno · § 12 Verfügbarkeit, Messung, Reichweite · § 13 Mängel und Rügefrist
Teil C – Preise und Zahlung: § 14 Preise, Rabatte, Agenturen · § 15 Preisänderungen · § 16 Rechnung, Zahlung, Verzug
Teil D – Haftung und Sonstiges: § 17 Haftung · § 18 Höhere Gewalt · § 19 Datenschutz · § 20 Referenznennung · § 21 Schlussbestimmungen
Teil E – Verbraucher: § 22 Geltung · § 23 Widerrufsrecht · § 24 Muster-Widerrufsformular · § 25 Streitbeilegung


Teil A – Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe

  1. Verlag im Sinne dieser Bedingungen ist die NRWZ Verlag GmbH & Co. KG, Hauptstraße 31–33, 78628 Rottweil, Herausgeberin des Nachrichtenportals NRWZ.de.
  2. Auftraggeber ist, wer beim Verlag eine Werbeleistung bestellt, gleich ob im eigenen Namen oder als Agentur für einen Werbungtreibenden.
  3. Werbeauftrag ist der Vertrag über die Verbreitung einer oder mehrerer Werbeleistungen auf NRWZ.de und den vom Verlag betriebenen Verbreitungskanälen (Website, Newsletter, Push-Nachrichten, Auftritte in sozialen Netzwerken). Der Vertrag ist auf die Verbreitung der Werbung gerichtet, nicht auf einen bestimmten Werbeerfolg.
  4. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie mit den Maßgaben des Teils E; einzelne Regelungen dieser Bedingungen finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung, soweit Teil E dies bestimmt oder zwingendes Recht entgegensteht.
  5. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
  6. Ergänzend gelten die jeweils gültige Preisliste („Mediadaten“) mit den dort genannten Formaten, Fristen, technischen Vorgaben und Preisen sowie die Leistungsbeschreibungen der Produktseiten. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Werbeprodukten auf NRWZ.de, in der Preisliste und in sonstigen Unterlagen sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
  2. Mit der Bestellung – per E-Mail, über ein Anfrageformular, über das Kundenportal oder mündlich – gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
  3. Mündliche und telefonische Aufträge sowie mündliche und telefonische Korrekturen bedürfen zu ihrer Klarstellung der Bestätigung in Textform. Bestätigt der Auftraggeber sie nicht und weicht die Ausführung deshalb von seiner Vorstellung ab, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag, soweit dieser die Abweichung nicht zu vertreten hat.
  4. Bucht der Auftraggeber über das Kundenportal, kommt der Vertrag über ein Kontingent mit der Bestätigung der Buchung durch den Verlag zustande. Der Abruf einzelner Veröffentlichungen aus einem bestehenden Kontingent ist kein eigener Vertragsschluss; er wird verbindlich, sobald der Verlag den eingereichten Inhalt und den Termin bestätigt.
  5. Agenturen versichern mit der Auftragserteilung, dass sie vom Werbungtreibenden bevollmächtigt sind. Sie haften dem Verlag für das Entgelt wie ein Selbstschuldner.

§ 3 Leistungen

  1. Banner. Der Verlag spielt ein vom Auftraggeber geliefertes oder vom Verlag gestaltetes Werbemittel an einer der in der Preisliste beschriebenen Positionen aus. Eine Bannerwoche umfasst sieben Kalendertage. Im Preis enthalten ist eine Verlinkung auf eine Website, eine Seite in einem sozialen Netzwerk oder ein hinterlegtes PDF.
  2. Anzeigenpaket. Gegenstand der Buchung ist Werbefläche auf NRWZ.de. Zum Anzeigenpaket gehören ein von der Redaktion aufbereiteter, dauerhaft als Anzeige gekennzeichneter Beitrag mit bis zu drei Bildern sowie ein Werbebanner mit fester Laufzeit. Der Beitrag ist ab Veröffentlichung mindestens zwölf Monate auf NRWZ.de abrufbar. Auf Wunsch und gegen den in der Preisliste genannten Aufpreis wird der Beitrag zusätzlich über die Facebook-Seite des Verlags verbreitet.
  3. Anzeigentext ohne Banner. Ein als Anzeige gekennzeichneter Beitrag ohne Bannerbestandteil kann einzeln gebucht werden; er ist nicht Bestandteil der Kontingente.
  4. Kontingent. Der Auftraggeber erwirbt mehrere Anzeigenpakete im Voraus und ruft sie innerhalb der Laufzeit nach § 10 ab.
  5. Anlasskampagne. Ein vom Verlag zusammengestelltes Paket aus Beitrag und Bannerpositionen mit fester Laufzeit, dessen Zusammensetzung sich aus der Preisliste ergibt.
  6. Stellenanzeigen. Stellenangebote werden in den in der Preisliste genannten Größen für 14 oder 30 Tage veröffentlicht.
  7. Prospekte und Broschüren. Ein vom Auftraggeber geliefertes PDF wird in einer endgerätoptimierten Blätterfunktion veröffentlicht.
  8. Weitere Formen. Sonderthemen, Gastbeiträge und die Darstellung von Neueröffnungen richten sich nach der Preisliste und der jeweiligen Vereinbarung.
  9. Die Leistungsbeschreibungen der Preisliste sind Teil des Vertrages. Der Verlag darf Positionen, Formate und technische Umsetzung fortentwickeln, soweit der Wert der gebuchten Leistung für den Auftraggeber dadurch nicht gemindert wird.

§ 4 Trennung von Werbung und Redaktion, Kennzeichnung

  1. Der Verlag trennt Werbung und redaktionellen Inhalt nach § 22 Medienstaatsvertrag und Ziffer 7 des Pressekodex des Deutschen Presserats.
  2. Bezahlte Beiträge werden dauerhaft und deutlich als Anzeige gekennzeichnet – in Übersichten, in der Suche und im Beitrag selbst. Die Kennzeichnung wird nicht entfernt, auch nicht nach Ablauf der Bannerlaufzeit.
  3. Inhalt und Aussagen eines Anzeigenbeitrags verantwortet der Auftraggeber. Der Beitrag ist keine Berichterstattung des Verlags.
  4. Ein Werbeauftrag begründet keinen Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung und schließt eine solche auch nicht aus. Die Redaktion entscheidet über ihre Inhalte unabhängig; ein Einfluss des Auftraggebers auf Auswahl, Bewertung oder Zeitpunkt redaktioneller Berichterstattung ist ausgeschlossen.
  5. Der Verlag bestimmt das redaktionelle Umfeld, in dem Werbemittel ausgespielt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Umfeld oder auf den Ausschluss bestimmter Inhalte oder Mitbewerber im Umfeld besteht nicht.

§ 5 Ablehnung von Aufträgen

  1. Der Verlag kann Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe aus einem Kontingent – wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen, insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, Rechte Dritter verletzt, gegen publizistische Grundsätze verstößt, erkennbar unrichtige oder nicht belegbare Aussagen enthält, der regionale Bezug fehlt oder die Veröffentlichung dem Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist.
  2. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Eine für einen abgelehnten Abruf reservierte Veröffentlichung geht in das Kontingent zurück.
  3. Werden Gründe nach Absatz 1 erst nach der Veröffentlichung bekannt, darf der Verlag das Werbemittel oder den Beitrag entfernen oder unzugänglich machen. Hat der Auftraggeber den Grund zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; andernfalls wird die Vergütung anteilig erstattet.
  4. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Teil B – Durchführung

§ 6 Werbemittel, technische Vorgaben, Mitwirkung

  1. Der Auftraggeber liefert Texte, Bilder und Werbemittel rechtzeitig und in der in der Preisliste beschriebenen Form. Die dort genannten Maximalmaße, Dateiformate und Dateigrößen sind einzuhalten.
  2. Die dargestellte Größe eines Werbemittels passt sich dem Endgerät an und kann vom Maximalmaß abweichen. Auf Smartphones erscheinen Positionen der Seitenleiste im Textfluss.
  3. Für Anzeigenpakete genügt die Anlieferung in verarbeitbarer Form per E-Mail oder über das Kundenportal – Stichpunkte oder fertiger Text; ein druckfertiges Layout ist nicht erforderlich.
  4. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich neu an. Bis zur Lieferung brauchbarer Unterlagen verschiebt sich der Veröffentlichungstermin; die vereinbarte Laufzeit verkürzt sich dadurch nicht, sofern der Auftraggeber die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
  5. Liefert der Auftraggeber trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist keine verwendbaren Unterlagen, kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des ihm entstandenen Aufwands verlangen.
  6. Mängel der gelieferten Unterlagen, die nicht sofort erkennbar sind und sich erst bei der Ausspielung zeigen, begründen keine Ansprüche gegen den Verlag, soweit dieser sie nicht zu vertreten hat.
  7. Gelieferte Unterlagen werden bis zu drei Monate nach Ende des Auftrags aufbewahrt und danach gelöscht. Eine Rücksendung oder Herausgabe erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung innerhalb dieser Frist.

§ 7 Rechte an den Inhalten, Freistellung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Veröffentlichung und Verbreitung der gelieferten Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstigen Inhalte erforderlich sind, und dass deren Veröffentlichung nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Das gilt auch für abgebildete Personen.
  2. Der Auftraggeber räumt dem Verlag das zur Vertragserfüllung erforderliche, einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung in redaktionell üblichem Umfang, öffentlichen Zugänglichmachung auf NRWZ.de, Verbreitung über Newsletter, Push-Nachrichten und die Auftritte des Verlags in sozialen Netzwerken sowie zur Vorhaltung im Archiv des Portals. Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer der vereinbarten Abrufbarkeit und darüber hinaus, solange der Beitrag im Archiv vorgehalten wird.
  3. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts oder der Veröffentlichung eines Werbeauftrags gegen den Verlag erhoben werden, einschließlich der notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung. Der Verlag unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und führt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis herbei.
  4. Gestaltet der Verlag ein Werbemittel oder bereitet er einen Beitrag auf, verbleiben die Rechte an der Gestaltung beim Verlag. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Auftrags; eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 8 Redaktionelle Aufbereitung und Freigabe

  1. Bei Anzeigenpaketen, Anzeigentexten und Kampagnen bereitet der Verlag die gelieferten Angaben auf: Überschrift, Vorspann, Gliederung, Bildeinbindung und grundlegende Suchmaschinenoptimierung.
  2. Die aufbereitete Fassung geht vor der Veröffentlichung zur Freigabe an den Auftraggeber. Veröffentlicht wird erst nach Freigabe. Erteilt der Auftraggeber die Freigabe trotz Erinnerung nicht innerhalb einer vom Verlag gesetzten angemessenen Frist, kann der Verlag den Termin neu vergeben.
  3. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der freigegebenen Fassung. Fehler, die er bei der Freigabe hätte erkennen können, begründen keine Ansprüche.
  4. Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten. Jede weitere Korrekturschleife sowie nachträgliche inhaltliche Änderungen nach der Veröffentlichung werden nach der Preisliste berechnet.

§ 9 Veröffentlichung, Laufzeiten, Platzierung

  1. Banner werden im Wochenrhythmus gebucht und zu den in der Preisliste genannten Terminen online gestellt. Für Prospekte gelten die dort genannten Annahmeschlüsse. Termine für Anzeigenpakete werden abgestimmt und sind verbindlich, sobald der Verlag sie bestätigt hat; der Verlag prüft dabei Inhalt, Material und Kapazität.
  2. Werbepositionen werden nicht exklusiv vergeben. Bei Auslastung rotieren mehrere Motive an derselben Position; jedes Motiv wird mit gleicher Wahrscheinlichkeit ausgespielt. Die aktuelle Belegung teilt der Verlag auf Anfrage mit.
  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, eine bestimmte Reihenfolge innerhalb einer Position oder eine bestimmte Anzahl von Einblendungen besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Der als Anzeige gekennzeichnete Beitrag eines Anzeigenpakets bleibt mindestens zwölf Monate ab Veröffentlichung abrufbar. Nach Ablauf dieser Frist bleibt er in der Regel weiter abrufbar; ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber kann nach Ablauf der zwölf Monate die Entfernung des Beitrags verlangen.
  5. Kann ein bestätigter Termin aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, holt der Verlag die Leistung zum nächstmöglichen Termin nach. Ist die Veröffentlichung für den Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt ohne Wert, insbesondere weil sie an ein Datum gebunden war, kann er vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Kontingente

  1. Ein Kontingent umfasst die vereinbarte Zahl von Anzeigenpaketen. Es ist zwölf Monate ab Aktivierung abrufbar und verlängert sich nicht automatisch.
  2. Der Abruf erfolgt über das Kundenportal. Der Auftraggeber nennt ein Wunsch- und ein Alternativdatum; verbindlich wird der Termin mit der Bestätigung durch den Verlag.
  3. Der Verlag weist den Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit in Textform auf noch nicht abgerufene Veröffentlichungen hin. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen nicht abgerufene Veröffentlichungen.
  4. Kontingente gelten für den Auftraggeber und seine Unternehmen; eine Übertragung auf Dritte bedarf der Zustimmung des Verlags.
  5. Beendet der Auftraggeber ein Kontingent vorzeitig oder ruft er aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, weniger Veröffentlichungen ab, als die gebuchte Stufe voraussetzt, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zwischen dem gewährten Mengenrabatt und dem Preis der tatsächlich abgerufenen Menge nachzuberechnen. Beruht die Nichterfüllung auf Umständen, die der Verlag zu vertreten hat, entfällt die Nachberechnung.
  6. Die Facebook-Verbreitung ist nicht Bestandteil des Kontingents und wird je Veröffentlichung nach der Preisliste berechnet.

§ 11 Änderungen, Storno, Zusatzleistungen

  1. Der Austausch eines Bannermotivs während der Laufzeit, die Gestaltung von Werbemitteln durch den Verlag, zusätzliche Korrekturschleifen und die Stornierung einer gebuchten Anzeige werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
  2. Eine Stornierung ist bis zur Onlinestellung möglich. Danach besteht der Vergütungsanspruch für die bereits erbrachte Leistung fort; bereits angefallener Gestaltungs- und Aufbereitungsaufwand wird in jedem Fall vergütet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
  3. Erscheint eine stornierte Anzeige versehentlich, entstehen dem Auftraggeber daraus keine Zahlungspflichten; weitergehende Ansprüche gegen den Verlag bestehen nur nach Maßgabe des § 17.
  4. Erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, die der Auftraggeber wünscht oder zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.

§ 12 Verfügbarkeit, Messung, Reichweitenangaben

  1. Der Verlag betreibt NRWZ.de mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung, Softwareaktualisierungen oder Störungen bei Dienstleistern begründen keine Ansprüche, soweit die vereinbarte Leistung insgesamt erbracht wird.
  2. Fällt die Ausspielung eines Werbemittels aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, für mehr als 24 zusammenhängende Stunden aus, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
  3. Werbemittel werden Nutzerinnen und Nutzern nicht angezeigt, die den Einsatz von Werbung technisch unterbinden oder eine erforderliche Einwilligung nicht erteilt haben. Das ist vom Verlag nicht zu vertreten und mindert die Vergütung nicht.
  4. Auf Anfrage erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Auswertung mit Einblendungen und Klicks. Maßgeblich sind die Messungen des Verlags und der von ihm eingesetzten Systeme. Bei hoher Serverlast kann die Messung vorübergehend für wenige Stunden ausgesetzt werden; daraus ergibt sich kein Mangel der Werbeleistung.
  5. Reichweitenangaben in Preisliste und Werbeunterlagen sind Durchschnittswerte vergangener Zeiträume und keine Zusicherung künftiger Reichweite. Unterschreitet die durchschnittliche monatliche Zahl der Seitenaufrufe im Buchungszeitraum den in der Preisliste für den dort genannten Bezugszeitraum ausgewiesenen Wert um mehr als 20 Prozent, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wenn der Verlag den Auftraggeber so rechtzeitig über den Rückgang unterrichtet hat, dass dieser vor der Veröffentlichung vom Vertrag zurücktreten konnte.
  6. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber einen Nachweis der Veröffentlichung in Form eines Links, einer Bildschirmaufnahme oder einer Bescheinigung des Verlags.

§ 13 Mängel, Nacherfüllung, Rügefrist

  1. Wird eine Werbeleistung ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht ausgespielt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch eine einwandfreie Ersatzleistung oder eine entsprechende Verlängerung der Laufzeit, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbeleistung beeinträchtigt wurde.
  2. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzleistung erneut mangelhaft, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu rügen; Unternehmer haben erkennbare Mängel der laufenden Ausspielung unverzüglich nach Kenntnis zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel können bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist gerügt werden.
  4. Die Rügefristen nach Absatz 3 gelten nicht gegenüber Verbrauchern; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.

Teil C – Preise und Zahlung

§ 14 Preise, Rabatte, Agenturen

  1. Es gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Mengenrabatte auf Bannerbuchungen werden nach der in der Preisliste genannten Staffel gewährt und beziehen sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres tatsächlich abgenommenen Buchungen. Sie sind nicht mit der Agenturprovision kombinierbar.
  3. Auf Anzeigenpakete, Kontingente, Kampagnen und Stellenanzeigen wird keine Agenturprovision gewährt; dort gilt der jeweilige Paket- oder Mengenvorteil. Agenturen buchen Einzelveröffentlichungen zum Agenturpreis der Preisliste.
  4. Kampagnenpreise sind nicht mit Agenturprovisionen, Jahresrabatten oder anderen Nachlässen kombinierbar.
  5. Es gilt der in der Preisliste genannte Mindestbuchungswert je Einzelbuchung. Buchungen unterhalb des dort genannten Netto-Betrags werden nur bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat angenommen.
  6. Kosten für die Gestaltung von Werbemitteln durch den Verlag sowie für vom Auftraggeber veranlasste erhebliche Änderungen trägt der Auftraggeber nach der Preisliste.
  7. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber die Differenz zwischen gewährtem und tatsächlich verdientem Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

§ 15 Preisänderungen

  1. Der Verlag kann seine Preise für künftige Aufträge jederzeit ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt der vereinbarte Preis.
  2. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten – insbesondere Kontingenten und Jahresvereinbarungen – kann der Verlag eine Preisänderung für Abrufe wirksam werden lassen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Die Änderung wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
  3. Erhöht sich dadurch der Preis, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen. Bereits bezahlte, noch nicht abgerufene Veröffentlichungen werden in diesem Fall zu dem bei Vertragsschluss geltenden Preis erstattet; ein gewährter Mengenrabatt wird nicht nachberechnet. Auf das Kündigungsrecht weist der Verlag in der Mitteilung hin.

§ 16 Rechnung, Zahlung, Verzug

  1. Die Rechnung wird standardmäßig per E-Mail übersandt; eine Rechnung in Papierform wird auf Anforderung erstellt. Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Rechnung nach der Veröffentlichung gestellt und ist innerhalb der in der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Kontingenten und Kampagnen kann der Verlag Vorauszahlung verlangen; das Kontingent wird nach Zahlungseingang aktiviert.
  3. Skonto wird nach Maßgabe der Preisliste gewährt.
  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und Einziehung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zum Ausgleich zurückstellen und für die verbleibenden Leistungen Vorauszahlung verlangen.
  6. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, kann der Verlag auch während der Laufzeit eines Auftrags die Ausführung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung und dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig machen.
  7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Einschränkungen nicht.

Teil D – Haftung und Sonstiges

§ 17 Haftung

  1. Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
  4. Der Verlag haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Werbeerfolg oder Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
  5. Für den Verlust gelieferter Unterlagen haftet der Verlag nur, wenn der Auftraggeber kein eigenes Exemplar zurückbehalten hat und ihn daran kein Verschulden trifft; die Haftung ist auf den Aufwand der Wiederbeschaffung begrenzt.

§ 18 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Verlag die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dazu zählen insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Ausfälle des Rechenzentrums oder der Netzanbindung, Angriffe auf die technische Infrastruktur und vergleichbare, vom Verlag nicht zu vertretende Umstände.
  2. Für Leistungen, die infolge höherer Gewalt nicht erbracht werden, entsteht kein Vergütungsanspruch; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.
  3. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 19 Datenschutz

  1. Der Verlag verarbeitet die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpersonen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf NRWZ.de.
  2. Übermittelt der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter, etwa in Texten oder auf Bildern, stellt er sicher, dass deren Veröffentlichung zulässig ist.
  3. Die Auswertung von Einblendungen und Klicks erfolgt in aggregierter Form. Personenbezogene Nutzungsdaten werden dem Auftraggeber nicht übermittelt.

§ 20 Referenznennung

Der Verlag darf den Auftraggeber unter Nennung des Namens und des Logos sowie unter Verweis auf die veröffentlichte Werbeleistung als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Rottweil.
  2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Rottweil. Der Verlag kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
  3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers bei Klageerhebung unbekannt oder hat er ihn nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist Gerichtsstand Rottweil.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Formklausel.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Teil E – Besondere Bestimmungen für Verbraucher

§ 22 Geltung

  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die Teile A bis D mit folgenden Maßgaben: Die Rügefristen des § 13 Absatz 3, die Beschränkungen von Aufrechnung und Zurückbehaltung nach § 16 Absatz 7 und die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 21 Absatz 2 finden keine Anwendung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Gegenüber Verbrauchern werden Preise auf Verlangen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

§ 23 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – NRWZ Verlag GmbH & Co. KG, Hauptstraße 31–33, 78628 Rottweil, Telefon 0741 320790-50, Telefax 0741 320790-99, E-Mail anzeigen@NRWZ.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 24 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: NRWZ Verlag GmbH & Co. KG, Hauptstraße 31–33, 78628 Rottweil, Telefax 0741 320790-99, E-Mail anzeigen@NRWZ.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 25 Streitbeilegung

Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).


NRWZ Verlag GmbH & Co. KG
Hauptstraße 31–33, 78628 Rottweil
Telefon 0741 320790-50, Telefax 0741 320790-99
E-Mail: anzeigen@NRWZ.de · verlag@NRWZ.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Peter Arnegger
Preisliste und technische Vorgaben: Mediadaten

Fassung vom 20. September 2026. Diese Fassung ersetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Verlagsbedingungen in der bis dahin geltenden Form.

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