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So funktioniert eine Kommunalwahl – einfach erklärt

Stellen Sie sich mal vor: Sie könnten mitentscheiden, ob der Spielplatz um die Ecke saniert, eine neue Buslinie eingerichtet oder die örtliche Bibliothek endlich modernisiert wird. Genau das ist die Kommunalwahl. Hier legen Sie den Grundstein für die Zukunft Ihrer direkten Umgebung und bestimmen, wer die Entscheidungen trifft, die Ihren Alltag ganz unmittelbar beeinflussen.

Warum Ihre Stimme bei der Kommunalwahl zählt

Anders als bei der Bundes- oder Landtagswahl geht es hier nicht um die Weltpolitik. Es geht um das, was direkt vor Ihrer Haustür passiert. Ihre Stimme entscheidet darüber, wer in den lokalen Gremien sitzt und über ganz konkrete, greifbare Themen verhandelt.

Dazu gehören zum Beispiel Fragen wie:

  • Infrastruktur und Verkehr: Wird der marode Radweg endlich erneuert? Bekommt das Neubaugebiet eine bessere Busanbindung?
  • Bildung und Betreuung: Werden die Kindergartengebühren erhöht? Bekommt die Grundschule die dringend benötigten digitalen Tafeln?
  • Freizeit und Kultur: Bleibt das Schwimmbad im Ort erhalten? Gibt es Zuschüsse für die Sportvereine?

Ihr direkter Draht zur lokalen Demokratie

Jede einzelne Stimme formt die Mehrheitsverhältnisse in den entscheidenden Gremien, also im Gemeinderat oder im Kreistag. Diese Gremien legen die lokalen Steuern fest, verabschieden den Haushalt und kontrollieren die Verwaltung. Es sind also Ihre gewählten Vertreter, die das Geld der Gemeinde verwalten und die Weichen stellen.

Ohne die Beteiligung von Bürgern und Parteien auf lokaler Ebene wäre diese Form der Selbstverwaltung gar nicht denkbar. Lesen Sie dazu auch unseren Standpunkt, warum es ohne Parteien keine Demokratie gibt. Die Kommunalwahlen sind das Herzstück unserer lokalen Demokratie und ein mächtiges Werkzeug, um die eigene Lebensqualität aktiv mitzugestalten.

Alle fünf Jahre wird neu gemischt

In den meisten Bundesländern finden die Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt – so auch in Baden-Württemberg. Das ist jedes Mal eine enorme Gemeinschaftsleistung. Allein in Nordrhein-Westfalen sichern über 100.000 ehrenamtliche Wahlhelfer gemeinsam mit den Kommunen einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Auszählung.

Dieser immense Aufwand zeigt, wie wichtig diese Wahlen für die direkte Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Gestaltung ihrer Heimat sind.

Wer wählt und wer zur Wahl steht

Bei einer Kommunalwahl geht es um zwei ganz grundlegende Dinge: Wer darf eigentlich seine Stimme abgeben und wer kann sich überhaupt zur Wahl stellen? Man spricht hier vom aktiven und passiven Wahlrecht. Klingt vielleicht erstmal trocken, aber diese beiden Säulen sind das Fundament unserer Demokratie direkt vor der Haustür.

Wer darf seine Stimme abgeben?

Das aktive Wahlrecht, also das Recht, zur Wahlurne zu gehen und sein Kreuzchen zu machen, ist an ziemlich einfache und klare Bedingungen geknüpft. Das ist auch gut so, denn es soll ja jeder mitreden können.

In Baden-Württemberg müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen, um wahlberechtigt zu sein:

  • Alter: Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Damit bekommen schon junge Leute die Chance, die Politik in ihrer Heimat mitzugestalten.
  • Staatsbürgerschaft: Sie brauchen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
  • Wohnsitz: Sie müssen seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder dem Landkreis haben, in dem Sie wählen wollen.

Diese Regeln sind absolut sinnvoll. Sie stellen sicher, dass nur diejenigen mitentscheiden, die auch wirklich hier leben und von den Beschlüssen des Gemeinderats oder Kreistags direkt betroffen sind. Die Wahl selbst ist dabei immer allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das garantiert, dass jede Stimme gleich viel zählt und niemand unter Druck gesetzt werden kann.

Wer kann sich wählen lassen?

Neben dem Recht zu wählen gibt es das passive Wahlrecht. Das ist die Möglichkeit, selbst für ein Amt zu kandidieren und sich auf den Stimmzettel setzen zu lassen. Auch hierfür gibt es klare Kriterien. Wer sich zum Beispiel für den Gemeinderat in Rottweil oder den Kreistag aufstellen lassen möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und ebenfalls seit drei Monaten hier wohnen.

Auch hier ist die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft Pflicht. Für besondere Ämter wie das des Bürgermeisters oder Landrats gibt es oft noch ein paar spezifischere Regeln, die im Kommunalwahlgesetz des Landes stehen. Wer Lust hat, sich zu engagieren, kann sich über eine Partei oder eine freie Wählervereinigung aufstellen lassen. Diese Nominierung ist der erste Schritt, um auf dem Wahlzettel zu landen und sich den Wählern vorzustellen – so wie es damals bei der Wahl zum Rottweiler Bürgermeister der Fall war.

Jede Kandidatur ist ein starkes Bekenntnis zur Demokratie vor Ort. Wer sich zur Wahl stellt, zeigt damit, dass er bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und die Zukunft der eigenen Heimat aktiv mitzuformen.

Mit Ihrer Stimme geben Sie also ganz konkret Personen die Verantwortung für wichtige Entscheidungen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Gremien und Ämter Sie im Landkreis Rottweil wählen und wofür diese eigentlich zuständig sind.

Gewählte Ämter und ihre wichtigsten Aufgaben

Gremium oder AmtHauptaufgaben und Zuständigkeiten
Gemeinderat / StadtratBeschließt über den Haushalt der Gemeinde, Bebauungspläne, Satzungen (z. B. Kindergartengebühren) und kontrolliert die Verwaltung.
KreistagEntscheidet über übergeordnete Themen wie den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), Abfallwirtschaft, Berufsschulen und Krankenhäuser im Landkreis.
Bürgermeister / OberbürgermeisterLeitet die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, vertritt die Kommune nach außen und ist Vorsitzender des Gemeinderats.
LandratSteht an der Spitze der Kreisverwaltung, führt die Beschlüsse des Kreistags aus und ist die wichtigste politische Figur des Landkreises.

Sie sehen also: Ihre Stimme hat direkte Auswirkungen auf ganz alltägliche Dinge, von der Müllabfuhr bis zum Busfahrplan.

So meistern Sie den Stimmzettel: Kumulieren und Panaschieren

Person füllt Stimmzettel bei Kommunalwahl aus, daneben liegen Informationsmaterialien und Wahlmünzen auf dem Tisch

Zugegeben, der Stimmzettel für die Kommunalwahl kann auf den ersten Blick ganz schön einschüchternd wirken – fast wie eine riesige, unübersichtliche Tabelle. Aber in Wahrheit ist er ein mächtiges Werkzeug. Er gibt Ihnen viel mehr Einfluss als nur ein einzelnes Kreuz bei einer Partei. Gerade hier in Baden-Württemberg haben Sie mit dem Kumulieren und Panaschieren die volle Kontrolle, wem Sie Ihre Stimme geben.

Um das Ganze zu verstehen, stellen Sie sich Ihren Stimmzettel einfach wie einen Einkaufskorb vor. Sie haben eine feste Anzahl an Stimmen – für den Gemeinderat in Rottweil sind das zum Beispiel 26. Diese 26 Stimmen sind wie 26 Münzen, die Sie nach Lust und Laune auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen können.

Genau diese Flexibilität ist das Tolle am Wahlrecht bei uns im Ländle. Sie müssen nicht alle Münzen in ein einziges Regal (also auf eine Parteiliste) legen. Sie können sich gezielt die besten „Produkte“ aus allen Regalen zusammensuchen.

Was heißt eigentlich „kumulieren“?

Kumulieren bedeutet nichts anderes als „anhäufen“. Sie können einer Person, die Sie besonders gut finden und unterstützen möchten, bis zu drei Ihrer Stimmen geben. Im Bild mit dem Einkaufskorb legen Sie also bis zu drei Ihrer 26 Münzen auf ein Produkt, von dem Sie absolut überzeugt sind.

In der Praxis sieht das so aus:

  • Sie entdecken auf der Liste von Partei A eine Kandidatin, deren Engagement Sie klasse finden.
  • Statt ihr nur eine Stimme zu geben, schreiben Sie einfach eine „2“ oder eine „3“ ins Kästchen neben ihren Namen.
  • Schon haben Sie zwei oder drei Ihrer Stimmen vergeben und die Wahlchancen dieser Person deutlich gesteigert.

Diese Möglichkeit ist perfekt, wenn Sie bestimmte Leute wegen ihrer Kompetenz oder ihres Einsatzes gezielt nach vorne bringen wollen, ganz egal, wo sie auf der Liste stehen.

Und was bedeutet „panaschieren“?

Panaschieren kommt vom französischen Wort für „mischen“ – und genau das tun Sie auch. Mit dieser Technik können Sie Ihre Stimmen kreuz und quer an Kandidaten von verschiedenen Listen verteilen. Sie sind also nicht an eine einzige Partei gebunden.

Bleiben wir beim Supermarkt-Beispiel: Sie stöbern durch die Gänge und packen etwas von Marke A, etwas von Marke B und noch etwas von Marke C in Ihren Korb. Genauso läuft das Panaschieren:

Sie picken sich Ihre Favoriten aus allen Listen heraus. Geben Sie zum Beispiel einer Kandidatin der CDU zwei Stimmen, einem Kandidaten der Grünen eine und noch einem von den Freien Wählern ebenfalls eine. So stellen Sie sich Ihr ganz persönliches Wunsch-Gremium zusammen.

Das Beste daran: Sie können beides sogar kombinieren! Geben Sie einem Kandidaten der SPD drei Stimmen (kumulieren) und gleichzeitig einem von der FDP eine Stimme (panaschieren). Solange Sie am Ende Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten, ist fast alles erlaubt.

So geben Sie Ihre Stimme ab, ohne dass der Zettel ungültig wird

All diese Freiheit bringt natürlich auch ein bisschen Verantwortung mit sich. Damit Ihr Stimmzettel am Ende auch zählt, gilt eine goldene Regel: Vergeben Sie niemals mehr Stimmen, als Sie haben!

Hier sind drei bewährte und sichere Wege, den Stimmzettel auszufüllen:

  1. Die einfache Listenwahl: Wenn Sie mit dem Vorschlag einer Partei rundum zufrieden sind, machen Sie einfach oben bei der Liste ein Kreuz. Zack, fertig. Damit geht automatisch an alle Kandidaten dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge je eine Stimme. Schneller und einfacher geht’s nicht.
  2. Die gezielte Personenwahl: Sie lassen die Listenkreuze komplett weg und verteilen all Ihre Stimmen einzeln an die Kandidaten, die Sie gut finden. Hier können Sie nach Herzenslust kumulieren und panaschieren. Aber am Ende unbedingt nachzählen, damit Sie die maximale Stimmenzahl nicht überschreiten!
  3. Die kombinierte Methode: Sie können einer Liste Ihr Kreuz geben, aber trotzdem einzelne Stimmen an Kandidaten anderer Listen vergeben (panaschieren). Die Stimmen für die „fremden“ Kandidaten werden dann von der Stimmenzahl Ihrer angekreuzten Liste abgezogen. Das kann aber schnell unübersichtlich werden – die gezielte Personenwahl ist da oft der klarere Weg.

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, mit seinen Besonderheiten wie der unechten Teilortswahl, ist ganz bewusst so gestaltet, dass wir Wählerinnen und Wähler maximal mitbestimmen können. Wer sich für die Feinheiten vor Ort interessiert, findet im Beitrag zur unechten Teilortswahl in Schramberg spannende Einblicke.

So läuft’s am Wahltag – im Wahllokal oder per Brief

Wahlurne und gelbe Briefumschläge auf einem Tisch am Wahltag zur Kommunalwahl in Deutschland

Der Wahltag ist der Moment, in dem Ihre Entscheidung zählt. Ob Sie ganz traditionell den Weg ins Wahllokal auf sich nehmen oder die Sache lieber bequem von zu Hause aus erledigen – beide Wege sind unkompliziert. Man muss nur wissen, worauf es ankommt.

Hier finden Sie eine kleine Anleitung für den Wahltag. Wir führen Sie einmal durch die klassischen Schritte im Wahllokal und erklären parallel, wie Sie ganz einfach per Briefwahl abstimmen können.

Der klassische Weg: ab zur Wahlurne

Für viele gehört der Gang ins Wahllokal einfach dazu, es ist ein festes Ritual. Damit vor Ort alles glattläuft, braucht es nur ein paar Kleinigkeiten.

Ein paar Wochen vor dem Wahltermin flattert Ihnen die Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten. Das ist quasi Ihre persönliche Eintrittskarte. Auf diesem Zettel steht alles Wichtige drauf:

  • Ihr Wahllokal: die genaue Adresse, wo Sie Ihre Stimme abgeben.
  • Die Öffnungszeiten: In der Regel sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
  • Ihre Nummer im Wählerverzeichnis: Damit finden Sie die Wahlhelfer schneller.

Am Wahltag schnappen Sie sich also Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass). Im Wahllokal angekommen, melden Sie sich beim Wahlvorstand. Der prüft Ihre Unterlagen und händigt Ihnen die Stimmzettel aus. Und dann? Ab in die Kabine, in aller Ruhe die Zettel ausfüllen, einmal falten und in die versiegelte Urne werfen. Fertig!

Die flexible Alternative: die Briefwahl

Sie sind am Wahlsonntag schon im Urlaub, müssen arbeiten oder wollen Ihre Stimmen einfach in aller Ruhe am Küchentisch verteilen? Kein Problem, genau dafür gibt es die Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist kinderleicht. Meist geht das online über die Website Ihrer Gemeinde oder Sie schicken einfach den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zurück.

Kümmern Sie sich aber rechtzeitig darum, am besten zwei bis drei Wochen vor dem Wahltag. Sobald die Unterlagen bei Ihnen sind, nehmen Sie sich einen Moment Zeit. Lesen Sie die Anleitung, füllen Sie die Stimmzettel aus und ganz wichtig: Unterschreiben Sie den Wahlschein.

Entscheidend ist, dass der rote Wahlbrief pünktlich ankommt. Er muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der angegebenen Adresse sein. Planen Sie also genug Zeit für den Postweg ein oder werfen Sie den Umschlag direkt in den Rathaus-Briefkasten. Dann geht Ihre Stimme garantiert nicht verloren.

Was nach der Wahl mit Ihrer Stimme passiert

Sobald die Wahllokale um 18 Uhr dichtmachen, geht der spannendste Teil des Abends erst richtig los: die Auszählung der Stimmen. Genau in diesem Moment wird Ihr Stimmzettel von einem Stück Papier zu einem entscheidenden Teil des großen Puzzles, das am Ende den neuen Gemeinderat ergibt.

Die Auszählung ist übrigens öffentlich. Sie könnten also, wenn Sie wollten, den Wahlhelfern dabei über die Schulter schauen, wie die Urnen geleert werden und die Arbeit beginnt. Zuerst wird grob nach Listen sortiert und die Stimmen für die Parteien und Wählervereinigungen werden zusammengezählt. Danach geht’s ins Detail, in die Feinarbeit: die Auswertung der kumulierten und panaschierten Stimmen für jeden einzelnen Kandidaten.

Vom Stimmenberg zur Sitzverteilung

Jetzt wird kurz gerechnet, aber keine Sorge, das ist einfacher, als es klingt. Stellen Sie sich den Gemeinderat einfach wie einen großen Kuchen vor, der eine feste Anzahl an Stücken hat – in Rottweil zum Beispiel 26 Sitze. Jede Partei oder Liste bekommt nun so viele Stücke vom Kuchen, wie es ihrem Anteil an allen gültigen Stimmen entspricht.

Damit diese Verteilung auch wirklich gerecht ist, kommen spezielle Berechnungsverfahren wie das nach Sainte-Laguë/Schepers zum Einsatz. Das klingt kompliziert, sorgt aber im Grunde nur dafür, dass auch kleinere Gruppierungen eine faire Chance auf einen Sitz bekommen und das Wahlergebnis so genau wie möglich im Rat widergespiegelt wird.

Die politische Landschaft vor Ort ist oft ein Spiegelbild der großen Politik, wird aber ganz stark von lokalen Themen und Persönlichkeiten geprägt. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2025 in NRW holte die CDU 33,3 % der Stimmen, die SPD kam auf 22,1 % und die Grünen auf 13,5 %. Solche Ergebnisse zeigen, wie sehr die Themen direkt vor der Haustür die Wahlentscheidung beeinflussen. Wer tiefer in politische Stimmungen eintauchen will, findet in dieser Analyse zur Kommunalwahl spannende Einblicke.

Wer zieht am Ende wirklich ein?

Nachdem klar ist, wie viele Sitze eine Partei oder Liste errungen hat, kommt die entscheidende Frage: Welche Kandidaten bekommen diese Plätze? Genau hier zeigt sich die ganze Macht Ihrer Stimmen, die Sie durch Kumulieren und Panaschieren gezielt vergeben haben.

Die Sitze werden nämlich nicht einfach stur von oben nach unten auf der Liste verteilt. Was zählt, ist einzig und allein die Zahl der persönlichen Stimmen, die jeder einzelne Kandidat bekommen hat. Wer die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht in den Rat ein.

Das heißt ganz konkret: Ein Kandidat von einem vermeintlich aussichtslosen Listenplatz kann durch viele persönliche Stimmen jemanden von einem der vorderen Plätze einfach überholen. Ihre gezielte Stimmabgabe hat also einen direkten und messbaren Einfluss darauf, wer in den nächsten fünf Jahren im Rathaus Ihre Interessen vertritt. Jeder einzelne Zettel trägt so dazu bei, dem Gemeinderat ein Gesicht zu geben und die Weichen für die Zukunft unserer Stadt zu stellen.

Häufige Fragen zur Kommunalwahl

Keine Sorge, wenn Ihnen das alles ein bisschen kompliziert vorkommt. Das ist völlig normal! Das Wahlsystem bei uns in Baden-Württemberg hat seine Tücken, und da tauchen schnell mal Fragen auf. Damit Sie am Wahltag nicht ratlos vor dem Stimmzettel stehen, haben wir die häufigsten Unsicherheiten hier für Sie geklärt – kurz, knapp und auf den Punkt.

Betrachten Sie das hier als Ihren kleinen Spickzettel für die Wahlkabine, der den letzten Zweifel ausräumt. So können Sie sicher sein, dass am Ende auch wirklich die Kandidaten Ihre Stimme bekommen, die Sie unterstützen wollen.

Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?

Ein Kreuz zu viel gesetzt oder in der Zeile verrutscht? Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihr Stimmzettel ungültig wird. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie mehr Stimmen vergeben, als Sie eigentlich zur Verfügung haben. Auch handschriftliche Kommentare oder unklare Markierungen machen Ihre Stimme ungültig.

Aber keine Panik: Wenn Ihnen im Wahllokal ein Fehler passiert, bevor der Zettel in der Urne landet, ist das kein Beinbruch. Melden Sie sich einfach beim Wahlvorstand, erklären Sie kurz die Situation und bitten Sie um einen neuen Stimmzettel. Der alte wird dann direkt vor Ort vernichtet, und Sie können neu starten.

Bei der Briefwahl müssen Sie natürlich etwas genauer hinschauen, denn hier gibt’s keine zweite Chance. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, lesen Sie die Anleitung und kontrollieren Sie Ihre Kreuze und Zahlen lieber doppelt, bevor Sie den Umschlag zukleben.

Wo finde ich Informationen über die Kandidaten?

Man will ja wissen, wem man seine Stimme gibt. Zum Glück gibt es einige Anlaufstellen, um die Menschen hinter den Namen auf dem Stimmzettel kennenzulernen:

  • Offizielle Wahlbroschüren: Die meisten Städte und Gemeinden verschicken vor der Wahl Hefte, in denen sich alle Listen und Kandidaten vorstellen. Oft stehen diese auch auf der Webseite Ihrer Kommune zum Download bereit.
  • Websites der Parteien und Listen: Die lokalen Parteigruppen und Wählervereinigungen stellen ihre Leute und ihre Ziele natürlich ausführlich auf den eigenen Internetseiten vor.
  • Lokale Medien: Die Lokalzeitung, wie zum Beispiel die NRWZ, ist eine Goldgrube. Hier wird im Vorfeld intensiv über die Kandidaten und ihre Positionen berichtet. Oft gibt es auch Kandidaten-Checks oder Berichte von Diskussionsrunden.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Am besten lernt man die Leute persönlich kennen. Halten Sie Ausschau nach Podiumsdiskussionen in Ihrer Nähe. Dort können Sie die Kandidaten live erleben und direkt Fragen stellen. Die Termine werden meist in der Presse angekündigt.

Muss ich alle meine Stimmen vergeben?

Ein klares Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr gesamtes Stimmenkontingent auszuschöpfen. Sie können auch nur eine einzige Stimme abgeben oder jede beliebige Anzahl dazwischen – Hauptsache, Sie überschreiten die erlaubte Höchstgrenze nicht. Jede Stimme, die Sie nicht vergeben, verfällt einfach.

Es ist also völlig in Ordnung, nur den Kandidaten Ihre Stimmen zu geben, hinter denen Sie auch wirklich stehen. Ihre Wahl ist trotzdem gültig.

Ich bin kurz vor der Wahl umgezogen – was muss ich beachten?

Das ist ein Klassiker, der oft für Verwirrung sorgt. Entscheidend ist nicht, wo Sie am Wahltag wohnen, sondern wo Sie an einem bestimmten Stichtag – meist einige Wochen vor der Wahl – mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Wenn Sie also nach diesem Stichtag umziehen, selbst wenn es nur ins Nachbardorf ist, bleiben Sie in Ihrer alten Gemeinde wahlberechtigt. Sie stehen dort im Wählerverzeichnis und müssen auch dort Ihre Stimme abgeben. Das geht entweder persönlich im alten Wahllokal oder ganz einfach per Briefwahl, die Sie bei Ihrer alten Gemeinde beantragen. In Ihrer neuen Heimat sind Sie dann erst bei der nächsten Wahl dabei. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach kurz beim Wahlamt Ihrer bisherigen Gemeinde an.




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