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Wasserentnahme aus Bächen & Co.? Ab Samstag im Kreis Rottweil verboten

Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben

Zum „Schutz für unsere Gewässer“, wie das Landratsamt in einer am Freitagmorgen versandten Mitteilung schreibt: Die Wasserentnahme im Landkreis Rottweil ist bis auf Weiteres verboten. Das gilt ab morgen, ab Samstag. Dazu hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Es sieht ein hohes Bußgeld für Verstöße vor.

Ab Samstag, 5. Juli 2025, ist es im Landkreis Rottweil verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern oder Teichen zu entnehmen. Das gelte auch für kleine Mengen mit Eimern oder Gießkannen, wenn keine Genehmigung vorliegt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Rottweil. „Nur wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen“, sagt eine Sprecherin der Behörde. Und: Ausgenommen ist zudem das Tränken von Vieh, sofern kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist.

Hintergrund für die Allgemeinverfügung des Landratsamtes sind die anhaltende Trockenheit und Hitze, die vielen Gewässern im Landkreis stark zusetzen. „Alle unsere Pegel zeigen seit Wochen sehr niedrige Wasserstände, viele liegen bereits unter dem mittleren Niedrigwasser“, erklärt das Landratsamt. An manchen Stellen trocknen bereits ganze Bachläufe aus. Die hohen Temperaturen und die geringe Wassermenge führen zudem zu einer starken Belastung für Fische, Amphibien und andere Tiere im und am Wasser.

Zur Information: Die niedergegangenen kurzen (Stark)-Regenschauer bringen laut Landratsamt keine nachhaltige Besserung. „Für eine echte Entlastung wären lang anhaltende Regenfälle nötig, doch diese sind laut Wetterprognosen derzeit nicht in Sicht“, beschreibt die Behördensprecherin die Lage.

Mit dem Verbot will der Landkreis den Angaben zufolge das verbliebene Wasser in den Gewässern schützen und verhindern, dass die ohnehin kritische Situation sich weiter verschärft. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Das Verbot gilt bis auf Weiteres.




Pressemitteilung (pm)

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