Windpark Feurenmoos: Fünf Standorte vorgesehen

Die geplanten Windkraftanlagen im Feurenmoos durchlaufen derzeit mehrere weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ob an deren Ende dann tatsächlich der Bau der Anlagen steht, ist von mehreren Behörden abhängig. Der erste Schritt ist ein Antrag beim Landratsamt in Rottweil.
Eschbronn/Schramberg/Hardt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben die Stadtwerke Tübingen (swt) einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSch) eingereicht. Diesen prüfe das Landratsamt Rottweil als Genehmigungsbehörde, berichtet Ann-Katrin Melinz von der Presseabteilung der Stadtwerke Tübingen.
Diese Prüfung berücksichtige sämtliche relevanten gesetzlichen Vorgaben zum Umwelt- und Artenschutz, Gewässer- und Naturschutz. Auch die Konfliktpotenziale, die in der Umweltprüfung des Regionalverbandes identifiziert wurden, werde das Landratsamt abklären. Daraus leite die Behörde geeignete Schutzmaßnahmen ab, „um die negativen Wirkungen auf die geschützten Güter zu minimieren“, beschreibt Melinz das Verfahren.

Umfangreiche Wirtschaftlichkeitsprüfung
Gegner von Windkraftanlagen führen immer wieder ins Feld, diese seien nicht wirtschaftlich. Dazu erläutert die swt-Sprecherin: „Die Wirtschaftlichkeit des Windparks Feurenmoos hängt im Wesentlichen von den erwarteten Stromerträgen – basierend auf den Windmessungen – und von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab.“
Die Windmessungen seien im August abgeschlossen worden, so Melinz. „Jetzt beginnt standardmäßig die Auswertung der Messdaten sowie die Nachverifikation des Messaufbaus.“ Anschließend werden zwei unabhängige akkreditierte Gutachter die Ertragsgutachten erstellen.

Wettbewerb der Bundesnetzagentur
Es folgt ein weiteres Verfahren bei der Bundesnetzagentur. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb, bei dem Anlagenbetreiber für ihre Projekte eine bestimmte Vergütung für den eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien erhalten können.
„Interessierte Anlagenbetreiber reichen Gebote mit ihren jeweiligen Preisvorstellungen für die Stromeinspeisung ein“, erläutert Melinz. Die Bundesnetzagentur prüfe die eingegangenen Gebote und erteile Zuschläge für die Projekte, „die den Zuschlagskriterien entsprechen und den geringsten Vergütungspreis bieten“.
Das heißt, nur Anlagen, die einen besonders günstigen Strompreis anbieten können, also wirtschaftlich sind, bekommen einen Zuschlag. „Bisher haben die swt für ihre Projekte immer einen Zuschlag erhalten“, betont Melinz. Derzeit liegt der maximale Preis bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde.
Doch so weit ist es noch nicht. „An der Ausschreibung können die swt jedoch erst nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung teilnehmen.“
Fünf Standorte auf Eschbronner Gemarkung
Während also die Genehmigungen noch ausstehen, gibt es bei den Standorten inzwischen mehr Klarheit: Nach den aktuellen Plänen sollen alle fünf Anlagen auf Eschbronner Gemarkung stehen. Ursprünglich war eine Anlage etwas näher am Schoren auf Schramberger Gemarkung platziert.



Alle Anlagen befinden sich außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands, teilweise allerdings sehr nah dran. Gut zu erkennen ist, dass es im Wirtschaftswald Feurenmoos bereits zahlreiche Holzabfuhrwege gibt. Diese wollen die Anlagenbauer nutzen, um möglichst wenig zusätzliche Flächen zu beanspruchen.

Kommunale Beteiligung
Auch wenn die fünf Anlagen auf Eschbronner Gebiet stehen, werden auch Hardt und Schramberg beteiligt. Die freiwillige finanzielle Beteiligung von Kommunen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die swt werden die drei Kommunen Eschbronn, Hardt und Schramberg an den Erträgen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeiste Strommenge beteiligen, kündigt Melinz an.
Bedingung ist, dass die Windanlage im Umkreis von 2,5 Kilometer zur Gemeinde liegt und eine Leistung von mehr als einem Megawatt besitzt. Beides wäre erfüllt. Je Anlage könnten etwa 20.000 Euro pro Jahr fließen.
Die Gewerbesteuereinnahmen hingegen würden ausschließlich der Gemeinde Eschbronn zugutekommen. Die Steuer erhebt nämlich die Gemeinde, auf deren Gemarkung die Anlage steht.

Bürgerbeteiligung kommt noch
Ebenfalls möglich sei die Bürgerbeteiligung über Energiegenossenschaften. Das hatten die swt von Beginn an grundsätzlich zugesagt. Allerdings sei es erst sinnvoll über eine konkrete Ausgestaltung nachzudenken und zu informieren, „wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen final festgelegt sind und sich der Windpark im Bau befindet“, argumentiert Melinz.
Sie betont abschließend: „Ziel der swt ist es weiterhin, einen möglichst ertragreichen, wirtschaftlichen und räumlich konzentrierten Windpark mit geringstmöglichem Eingriff in die Natur umzusetzen.“
Zeitplan
Der Zeitplan der swt sieht vor, dass bis Ende des Jahres die Vorranggebiete des Regionalverbands rechtskräftig festgelegt sein werden. Bis zu Beginn des nächsten Jahres hofft man auf die Genehmigung durch das Landratsamt.
Danach würden sich die swt am Wettbewerb der Bundesnetzagentur beteiligen. Für die Jahre 2027 und 2028 ist der Bau der Zuwegungen, das Verlegen der Kabeltrassen und der Windkraftanlagen vorgesehen. Im Jahr 2028 oder 2029 könnten die Anlagen dann in Betrieb gehen und Strom für etwa 13.500 Vier-Personen-Haushalte liefern.
Mehr Informationen zum Windpark Feurenmoos finden sich auf der swt-Webseite:
Auf immer wieder vorgebrachte Kritikpunkte von Windkraftgegnern zum Thema Windpark Feurenmoos haben die swt ausführlich hier Stellung bezogen.