Zur Tat hingerissen: 36-jähriger Bauarbeiter wegen Totschlags recht milde zu fünf Jahren Haft verurteilt

Autor / Quelle: Peter Arnegger (gg)
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Bei der Urteilsverkündiung war der SWR mit einer Kamera zugegen. Foto: Peter Arnegger

Urteil des Landgerichts Rottweil im Prozess um einen toten Bauarbeiter aus Osteuropa, den ein Kollege in Aldingen getötet hat. Die Strafkammer erkannte auf eine eher milde Strafe von fünf Jahren Haft wegen Totschlags. Zwischenzeitlich hatte Mord im Raum gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat selbst und auch das Milieu, in dem sie stattfand, seien singulär, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. So habe das 39-jährige Opfer – ein alter Bekannter – ihn zunächst mit einem Hammer angegriffen und seinen Kontrahenten verletzt. „Dagegen durfte er sich wehren.“ Das sei von Notwehr gedeckt. Dann, nachdem er selbst zweimal mit der Faust zugeschlagen hatte, sei er „zum Zorn gereizt“ gewesen – und habe dann den Kollegen getötet. „Wir haben deshalb einen minder schweren Fall des Totschlags angenommen. Wenn jemand durch Zorn, durch Hammerschläge gereizt wird“, dann sei so ein einmaliger Fall gegeben, sagte der Richter. Seine Schuldfähigkeit sei auch zudem durch den Konsum halluzinogener Pilze eingeschränkt gewesen. Und am Ende habe er sich selbst der Polizei gestellt. „Er ist nicht in sein Heimatland geflüchtet, wo man ihn nicht mehr hätte stellen können“, hielt ihm das Gericht zugute. Das seien die Besonderheiten dieses Verfahrens, die die Kammer zu ihrer vermeintlich milden Strafe bewogen hätten. Es lägen keine Mordmerkmale vor. Er sei vielmehr „zur Tat hingerissen“ worden.

Im Streit sei es um Geld gegangen. Das spätere Opfer sei sehr wütend auf seinen Kollegen und alten Freund gewesen. Und, wie geschildert, habe das Opfer zunächst angegriffen, mit einem Hammerbeil. Ein unkontrollierbarer und „potenziell lebensgefährlicher“ Angriff. Das wiederum habe den 36-jährigen Täter sehr wütend, sehr zornig gemacht. Die Benebelung durch die Pilze und die akute Bewusstseinsstörung, eine Belastungsreaktion, die durch den Angriff verursacht wurde, hätten einen Tunnelblick hervorgerufen. Und obwohl der Angreifer keine Gefahr mehr dargestellt habe, habe der Täter sich entschlossen, ihn zu töten. „Als würde jemand auf ein Stoppschild zufahren, aber nicht anhalten, sondern weiterfahren.“ Nicht einmal durch das Auftauchen eines Tatzeugen (siehe unten). Er habe das Lautsprecherkabel um dessen Hals gelegt und zugezogen. Minutenlang, bis das Opfer tot war. Später vergrub er den Leichnam.

Dass er sich später freiwillig der Polizei stellte, „hat die Kammer ihm hoch angerechnet“. Auch, dass er die Tat glaubhaft bereue. So sei der Begriff „milde“ am Ende nicht ganz treffend, bei einem wie angenommen minderschweren Fall habe der Strafrahmen bei bis zu sieben Jahren gelegen.

In Haft bereitet sich der 36-Jährige auf die Zeit danach vor. Auf einen Neustart. Das Gericht hält einen solchen für möglich, es handele sich bei der Tat „um einen singulären Fall“, demnach seien keine weiteren Gewalttaten zu erwarten.

Unsere Berichterstattung zum Verlauf des Prozesses

Er führte die Polizei damals selbst zur Leiche: Ein 36-Jähriger aus Spaichingen soll im vergangenen Februar einen Bekannten auf einer Baustelle in Aldingen mit einem Kabel nach einem Streit stranguliert und ihn so getötet haben. Deshalb wird dem Mann vor dem Landgericht Rottweil der Prozess gemacht. Er ist geständig. Allerdings: Zunächst vergrub er sein Opfer, stellte sich erst zehn Tage später der Polizei. Und in einer spektakulären Wende im Prozess tauchte nun ein Zeuge der Tat auf, der ihn zum Mörder werden lassen könnte.

Es gibt einen Tatzeugen. Und dieser könnte bislang einen Mörder geschützt haben.

Spektakuläre Wende am dritten Prozesstag (Update Montag, 20. Oktober 2025): Ein Mann hat bei seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei offenbar gelogen. Er erklärte nun vor Gericht, dass er doch Zeuge der Tötung des von uns so genannten Dimitrij M. durch Andrej B. gewesen sei. Und er schildert den Verlauf alles andere als im Affekt geschehen. So sei, wie der mutmaßliche Täter auch ausgesagt hatte, der Streit um Geld zunächst eskaliert. Dann aber habe das Opfer am Boden gelegen. Bauchlings, regungslos. Und Andrej B. habe sich das etwa eine Minute lang angesehen. Habe dann ein Kabel aus einer Tasche gezogen – also nicht etwa während des Kampfes mit seinem Opfer wahllos irgendwohin gegriffen –, habe dieses Kabel dem Opfer um den Hals geschlungen und zugezogen. Das Opfer habe sich nicht gewehrt.

Diese Aussage, die der Vertreter der Nebenklage – also der Opferfamilie –, Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug, so der NRWZ auf Nachfrage mitteilt, birgt eine große Brisanz. Sollte der Rechtsmediziner den Ablauf bestätigen und sollte die Spurenlage ergeben haben, dass das Opfer stranguliert wurde und dabei wehrlos war, könnte der bislang nur wegen Totschlags Angeklagte zum Mörder geworden sein. Dann steht Heimtücke im Raum. Außerdem hat Andrej B., wie er bereits vor Gericht aussagte, nach der Tat versucht, die Spuren zu beseitigen. Das bestätigte der Zeuge. Aus Angst vor Andrej B. griff er während der Tat nicht ein und wollte B. später nicht verraten. Erst jetzt, unter Druck der Strafkammer.

Der Prozess wird nicht, wie eingangs geplant, am heutigen Montag enden. Es ist ein weiterer Verhandlungstermin für den 6. November angesetzt worden.

Für den mutmaßlichen Täter Andrej B. macht die Wende hin zu einer möglichen Verurteilung wegen Mordes einen erheblichen Unterschied im Strafmaß. Die Tat hätte ihm, angesichts seines Geständnisses und seiner Reue, vielleicht sechs, sieben Jahre Haft wegen Totschlags einbringen können. Mit der Aussage des Zeugen, die ihn teils der Lüge bezichtigt, sei der Strafrahmen nun „sicher ins Zweistellige gestiegen“, schätzt Nebenklagevertreter Mussgnug. Und wenn die Kammer zum Schluss kommen sollte, dass der Mann ein Mörder ist, so droht ihm lebenslänglich.

Unser Bericht vom ersten Verhandlungstag

Mit gesenktem Blick, einem Tetra-Pak Wasser in den gefesselten Händen, einem schwarzen Rollkragenpulli und zunächst mit einer falsch herum getragenen schwarzen Baseball-Cap auf dem Kopf, betritt der Mann den Saal. So betritt der gut 1,90 Meter hochgewachsene, breitschultrige und muskulöse Mann den Saal. Er ist ein Deutscher mit russischem Vornamen, stammt aus der Sowjetunion und war zuletzt Bauarbeiter. Die Anklage hat er auch in russischer Sprache vorliegen. Doch er spricht nach Möglichkeit Deutsch, bemüht sich sehr, am Prozess mitzuwirken, will auf- und erklären, ohne auszuweichen, bereut offensichtlich. Nennen wir ihn Andrej B. Die Handfesseln werden ihm zu Prozessbeginn abgenommen. Die Fußfesseln nicht. Rechts und links von ihm setzen sich Justizbeamte. Beobachten ihn aufmerksam.

Herzen Richtung Zuschauer

Er, der seinen Verwandten, seiner im Zuschauerbereich des Schwurgerichtssaals sitzenden Familie und Freunden sanft lächelnd Zeichen der Zuneigung zeigt – die flache Hand am eigenen Herzen, Handküsse, mit den Händen geformte Herzen –, erklärt sich direkt bereit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Er wird dies ausführlich tun, zunächst über seinen Anwalt, da er aufgrund der Sprachbarriere Unterstützung benötigt. Dann selbst, mitunter mithilfe einer Dolmetscherin, meist allein.

Worum es geht, ist kurz beschrieben, das übernimmt traditionell der Staatsanwalt. An jenem Februartag, einem Vorabend der Aldinger Fastnacht, stritten sich Täter und Opfer laut Anklage. Demnach schlug das spätere Opfer zunächst zu, mit einem Hammer, als alles eskalierte. Beide stürzten zu Boden, Andrej B. kam hinter seinem späteren Opfer zu liegen, griff sich ein Lautsprecherkabel und zog zu. „Er wird beschuldigt, einen anderen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein“, sagt das Gesetz dazu. Sein Opfer nennen wir Dimitrij M.

Großes Bedauern

Bereits einige Tage nach der Tat hat B. laut seines Anwaltes ein Geständnis abgelegt. Er werde sich auch weiter erklären. „Wenn noch Fragen sind, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten“, sagt B. vor Gericht. Sein Deutsch holpert ein wenig, aber er ist äußerst bemüht, zu verstehen und sich verständlich zu machen. Und er schiebt der Verhandlung voraus: „Ich bedauere es zutiefst, dass ich Dimitrij das Leben genommen habe. Ich traue mich nicht, um Entschuldigung zu bitten. Ich bedauere es zutiefst, dass ich der Familie einen Menschen genommen habe, einen Vater, einen Ehemann, einen Bruder, einen Freund. Ich habe nicht nur ihm das Leben genommen, ich habe auch für mich und meine Familie das Leben gebrochen.“

Andrej B.s Anwalt verliest im Anschluss ein umfangreiches Geständnis. Schon der Eingangssatz macht klar, warum das Gericht lediglich drei Prozesstage angesetzt hat, viel weniger, als man benötigte, um etwa einen schweigenden oder ausweichenden Täter zu überführen. Der Anwalt erklärt in B.s Namen: „Ich habe Dimitrij getötet. Es ist zu einem Streit zwischen ihm und mir gekommen, der für Dimitrij tödlich endete.“ Klarer kann man eine Tat kaum zugeben.

Aber zwischen Tat und Geständnis lagen zehn Tage.

Allerdings: Zwischen der Tötung seines Freundes und dem Geständnis gegenüber der Polizei lagen im Februar zehn Tage. Am 27. Februar 2025 erklärten die Ermittlungsbehörden, es habe sich ein Mann gestellt und gestanden, bereits am 15. Februar nach einem Streit einen 39-Jährigen getötet zu haben. Der Tatort lag auf dem Gelände einer ehemaligen Brauerei in Aldingen. Damals führte Andrej B. die Beamten der Kriminalpolizei zu dem Industriegelände nahe der Bahnlinie, wo die Polizisten die Leiche auffanden. „Der Tote konnte durch den Einsatz der Kriminaltechnik im Beisein der Rechtsmedizin geborgen werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft seinerzeit mit. Das vorübergehende Grab des Toten wurde auf dem Gelände der Brauerei an der Spaichinger Straße gefunden. Dort entstand gerade ein Neubau. In einem der Gebäude war ein Fasnetsbesen eingerichtet. Ein Getränkelieferant lieferte an, während die Kripo Spuren sicherte. Die Polizei nahm B. damals fest und führte ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil einem Haftrichter des dortigen Amtsgerichtes vor, der Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erließ. Seither ist der Haftbefehl in Vollzug.

Es bleibt jedoch auch trotz der zehn Tage, die B. nach allen bisherigen Erkenntnissen zwischen seiner Tat und dem Auftauchen bei der Polizei verstreichen ließ, beim Vorwurf des Totschlags. Das erklärte die Staatsanwaltschaft der NRWZ auf Nachfrage am Rande des Prozesses. Daran ändert das nichts. Unklar sei auch bislang, wie der Fall strafrechtlich zu bewerten sei, das werde die Hauptverhandlung ergeben.

„Ich zog, bis er sich nicht mehr bewegte.“

Zu den Hintergründen, auch dazu ließ der Verteidiger sich namens seines Mandanten ein: Er habe keinen Streit anfangen wollen, so Andrej B. demnach, sein späteres Opfer habe ihn immer wieder verbal angegriffen. Er schildert den Tatabend so: „Er hatte ohne Grund und überraschend ein Hammerbeil in der Hand … Mit diesem schlug er mindestens zweimal in meine Richtung … Ich hatte Angst um mein Leben, mein Herz schlug bis zum Hals … Was sollte ich denken, wenn jemand mit einem Hammerbeil auf mich losgeht, vor allem, nachdem er mehrfach gedroht hatte, mich zu töten? … Ich war völlig überrascht und verwirrt … Als Reaktion auf seinen Angriff schubste ich ihn weg. Als er wieder angriff, schlug ich ihm mit der Faust gegen den Kopf … Es ging alles so schnell … Ich wurde am Bein verletzt und versuchte, weitere Schläge mit dem Hammerbeil abzuwehren … Ich konnte ein Lautsprecherkabel greifen … Ich fürchtete um mein Leben. Ich befürchtete weitere Schläge, am Hals und am Kopf. Wenn er mich dort getroffen hätte, weiß ich nicht, ob ich heute noch am Leben wäre … Es ging immer hin und her. Ich versuchte, ihn mit dem Kabel zu fesseln … Am Boden liegend umklammerte ich Dimitrij. Nach meiner Erinnerung hatte er auch hier noch das Hammerbeil in Händen und versuchte, sich aus seinem Griff zu befreien … Ich hatte immer noch das Kabel. Ich zog es im Affekt so um den Hals, bis sich Dimitrij nicht mehr bewegte … Ich machte auch dann weiter, als er sich nicht mehr bewegte. Ich habe den Moment verpasst, in dem Dimitrij sich nicht mehr wehrte … Ich habe spontan und instinktiv gehandelt. In meiner Erinnerung zerfließt das alles … Als ich ihn losließ, erkannte ich, dass er nicht mehr atmete. Da erkannte ich, dass ich ihn getötet hatte.“

Später habe er sich der Polizei gestellt und werde nun die Folgen auf sich nehmen. „Ich habe Dimitrij in unserem Streit nach seinem Angriff auf mich getötet. Ich bedauere dies zutiefst. Ich werde meine Strafe auf mich nehmen.“ Nach der Verlesung dieses Geständnisses wischt sich der Mann Tränen aus den Augen. Mit der Gestik desjenigen, der niemals in der Öffentlichkeit weinen würde. Wie Schmutz wischt er energisch die Tränen weg. Der Staatsanwalt hielt ihm bereits zugute: „Der Angeklagte stellte sich später selbst und führte die Polizei zur Leiche.“

Alkohol gehört zum Gesamtbild dazu

Ein Blick zurück, zur Vorgeschichte: Andrej B. beschreibt sich und sein Opfer als einst enge Freunde. Er habe Dimitrij M. unterstützt, nach Deutschland geholt, beim Einleben geholfen. Ihm Geld gegeben, beispielsweise. M. habe unter einem starken Alkoholproblem gelitten, es habe immer wieder Ärger auch mit anderen gegeben. M. habe ihn seinerzeit mit dem Tode bedroht. „Er war mit seiner eigenen Verfassung unzufrieden, deshalb brach immer wieder Streit zwischen uns aus.“ Das soll den Verlauf des Tatabends nachvollziehbar machen, „auch wenn ich meine Tat nicht mehr rückgängig machen kann“.

Alkohol spielt im Leben Andrej B.s eine bedeutende Rolle. Der Vater ist süchtig nach Alkohol, zeigt Ausfallerscheinungen und Gewalttendenzen und ist somit ein offenkundig schlechtes Vorbild. Er selbst hielt sich ab dem Alter von 25 für abhängig, erzählt B. Aufgehört zu trinken habe er aber nie. Weder in der Sowjetunion noch nach seiner Ankunft in Deutschland hörte er auf. Das wird deutlich, während der Vorsitzende Richter am Landgericht, Karlheinz Münzer, ihn vernimmt.

Der Richter zeigt sich an Details interessiert, will das Leben B.s aufblättern. Will ein Gesamtbild erschaffen. B. wirkt augenscheinlich nach Kräften mit, bleibt höflich und beantwortet geduldig und bemüht um Aufklärung jede Frage. Etwa die, ob er das Familienleben unter Alkohol vernachlässigt habe. „Ja, und das darf nicht sein, das ist eine wichtige Sache.“ Etwa die nach seinen Kindern. Zwei Töchter hat der Mann, heute zwei und acht Jahre alt. Sie werden lange auf ihren Vater verzichten müssen. Zum Strafrahmen: In Deutschland steht auf Totschlag nach § 212 StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei einem minder schweren Fall nach § 213 StGB liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Andrej B. ergänzt, dass er „eine Suchtproblematik“ habe und am Tattag Pilze und Medikamente konsumiert habe. Fliegen- und Pantherpilze. „Das ist mir noch nie untergekommen“, so der Richter, der sich das ganz genau erklären ließ. „Magic Mushrooms sind ja die bekannteren Pilze.“ Berühmte russische Schauspieler würden Fliegen- und Pantherpilze nehmen, so B. Er habe sie übers Internet bestellt und sich Tees daraus gebrüht. Er habe sie aus der Türkei, aus der Ukraine und aus Tschechien bezogen, „wenn ich mich nicht täusche“. Sie liegen jetzt zuhause, wurden getrocknet geliefert in einer Tüte.“ Der Richter interessiert sich intensiv dafür, wie man an solche Dinge kommt. Für B. ersetzten die Pilze den Alkohol.

Bei dem Streit ging es laut Andrej B. um Geld. Dimitrij M. habe behauptet, dass B. ihn getäuscht und betrogen habe. Dimitrij M. sei aggressiv und alkoholisiert gewesen. Richter Münzer ließ B. hier ins Russische wechseln, um die Präzision zu erhöhen, was er auch begründete. Eigentlich hätten die beiden ihren Stand an der Aldinger Fasnet vorbereiten wollen, eine Bar, eine Essensausgabe, eine Pommesfritteuse. Unvermittelt hat Dimitrij M. mit dem Beil zugeschlagen. Sofort sei es zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Er habe sich „wie in einer Falle“ befunden, so Andrej B.

Allerdings war Dimitrij M. rund 20 Zentimeter kleiner und dreißig Kilogramm leichter als der athletisch gebaute B. Ein Umstand, der den Richter stark interessiert, bei dem er intensiv nachhakt, denn Andrej B. hätte angesichts dieses Ungleichgewichts doch sein Opfer in den Griff bekommen können. Ohne ihn schließlich zu töten. Oder nicht?

Hätte er von seinem Opfer ablassen können?

„Dimitrij hat sich nicht beruhigt. Die ganze Zeit. Er hat sich bewegt. Ich habe ihn nicht zu packen bekommen.“ Er glaubt nicht, dass er sein Opfer hätte entwaffnen und festhalten können, sagt B. „Dimitrij wäre aufgestanden und hätte mich wieder angegriffen.“ Er habe sich damals nicht kontrollieren können. „Und ich hatte Angst.“ Er stelle sich jetzt, in den hunderten Tagen U-Haft, auch ständig die Frage, warum er nicht versucht habe, zu gehen. Stattdessen legte er seinem Opfer ein Kabel um den Hals und zog zu.

„Wie groß war zu dem Zeitpunkt die Gegenwehr noch?“, hakt der Richter nach. Da habe sich Dimitrij M. noch bewegt. Also gewehrt. Hat um sein Leben gekämpft. Doch Andrej B. zog zu, „so stark wie man kann“. Das Kabel soll er zweimal um den Hals seines Opfers geschlungen haben. Erinnern könne er sich daran nicht mehr. „In dem Moment war alles zusammen – Angst, Wut, Unverständnis, ich habe das alles nicht begriffen“, sagt er und umschreibt einen Blackout. Dann, sozusagen wieder bei Sinnen, habe er gesehen, dass Dimitrij M. tot ist.

Ganz viel dreht sich in der Verhandlung um die Frage: „Haben Sie sich ihm (Ihrem Opfer) überlegen gefühlt, als sie am Boden lagen, hatten Sie ihn unter Kontrolle?“ Das will der Nebenklagevertreter wissen. Eine konkrete Antwort darauf gibt Andrej B. nicht. Er weicht aus. Sei es, weil er sich damals in einer Art Parallelwelt befand, sei es, weil er sich heute nicht mehr erinnern kann, sei es, weil das sehr über sein Strafmaß entscheidet. Was B. stattdessen wiederholt erklärt: „Ich bin schuldig, ich habe ihn getötet.“ Und die drei Minuten, die man offenbar ziehen muss, um einen Menschen zu strangulieren, seien für ihn wie ausgestanzt. Er könne sich das heute nicht mehr erklären, „das ist ja wie eine Ewigkeit“.

Die Leiche transportierte Andrej B., das ist unstreitig, durch ein Fenster nach draußen. Warum? „Ich kann darauf nicht antworten“, begründet er das. Aber es war wohl eine bewusste Entscheidung, denn vor dem Gebäude war eine Kamera installiert. Er wollte, so der Stand der Vernehmung, zunächst den Leichnam ungesehen beseitigen. Er habe dann auch versucht, den Tatort zu säubern. Und am Folgetag muss er sich in der Fasnetsbar im selben Gebäude, in dem die Wohnung seines Opfers lag, als Pommesverkäufer engagiert haben. Wenige Meter entfernt war der Leichnam von Dimitrij M. eher nachlässig vergraben worden. In einer vorhandenen Vertiefung im Gelände.

Urteil am Montag

Der Prozess wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt, das Urteil soll am Montag gesprochen werden. Angehörige des Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.