Dienstag, 16. April 2024

Tote Krähe am Galgen: Polizei sieht keine Straftat

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Eine Methode, wie sie vor vielen Jahren zuletzt in der Gegend angewendet worden ist: Ein Landwirt aus dem Kreisgebiet hat auf seinem Feld eine Krähe aufgehängt. Kopfüber hängt das Tier, von anderen schon etwas zerfleddert, an einem Galgen. Buchstäblich als Vogelscheuche. Zwischenzeitlich ermittelte die Polizei. Sie sieht keine Straftat.

In der Whatsapp-Gruppe ist man empört. Verständnis für den Landwirt: zunächst gleich Null. Ein Gruppenmitglied hatte am Dienstag Fotos von der Krähe in den Chat eingestellt, der sich sonst mit Blaulicht-Themen im Kreisgebiet beschäftigt. Bilder wie aus einem Horrorfilm. Und genau dazu soll die gehängte Krähe dienen – zur Abschreckung ihrer Artgenossen. Die NRWZ fragt ein wenig herum und erfährt: Der Landwirt will offenbar andere Krähen davon abhalten, eine Plane durchzupicken, mit der einen großen Haufen abgedeckt hat. Eigentlich müsse man die Viecher erschießen, er versuche es eben mit dieser Methode, so der Landwirt.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hilft.“ So urteilt Franz Kreibich, im Landratsamt Rottweil zuständig für Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt. Und für Naturschutzrecht. Er weiß bereits von dem Fall aus dem Kreisgebiet, als die NRWZ anruft. Und er hält ihn für einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Dieses sehe teils drastische Strafen in Höhe von mehreren zehntausend Euro vor.

Wie der Fall hier liegt, das sollte die Polizei klären. Denn er ist zur Anzeige gebracht worden. Auch Kreibich vom Landratsamt will die Ermittlungen abwarten.

Update Mittwoch, 13.30 Uhr: „Die Polizei in Sulz hat den Vorgang geprüft und sich auch mit dem Landratsamt kurzgeschlossen“, sagt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. „Es liegt bei dem Vorkommnis keine Straftat vor“, sagt er weiter. Mittlerweile sei die Krähe auch wieder entfernt worden. Der Polizeisprecher ergänzt: „Zu dem moralischen Aspekt kann ich keine Stellungnahme abgeben.“

Zentraler Punkt bei den Ermittlungen war, um was für ein Tier genau es sich handelt. So dürfen Rabenkrähen außerhalb der Brutzeit gejagt werden. Die Saatkrähe dagegen, sie steht unter Naturschutz. Genauer: Wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch, dürfen für die Arten Aaskrähe, Elster und Eichelhäher Jagdzeiten erlassen werden. Geschossen werden darf etwa die Rabenkrähe „zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden“, so der Jagdverband. Der sieht auch, dass einem einzelnen Landwirt durch diese Tiere ein erheblicher Schaden entstehen kann, etwa durch Beschädigungen von Folien, die eigentlich Spargelbeete, Silos oder Rundballen schützen sollen, durch Aufpicken.

Saatkrähe und Dohle gehören zu den Arten, für die in Deutschland die Jagd nicht zugelassen ist.

Die intelligenten Tiere ließen sich jedoch langfristig kaum aus den Kulturen vertreiben, zu schnell gewöhnten sie sich an die verschiedensten Abschreckungsmethoden, so der Jagdverband.

Die eine Methode – laut dem Landwirt ja der Galgen. Eine Praxis, die einen erfahrenen Polizeibeamten, mit dem die NRWZ telefoniert, erstaunt. Ihm sei in seinem beruflichen Leben noch nie ein solcher Fall untergekommen. Der Mann vom Amt, Franz Kreibich, erinnert sich an einen Fall „vor einigen Jahren“. Tiere zur Abschreckung aufzuhängen, das sei früher Praxis gewesen, aber schon lange nicht mehr.

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.