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Windpark Feurenmoos: Wirtschaftlichkeit ist Voraussetzung

Die fünf Windräder im Feurenmoos werden sich nur dann drehen, „wenn ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist“. Das versichert auf Nachfrage der NRWZ der Sprecher der Stadtwerke Tübingen (swt) Dr. Ulrich Schermaul. Er reagiert damit unter anderem auf Aussagen von Windkraftgegnern in einem Gespräch mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Teufel.

Eschbronn/Hardt/Schramberg. Bei diesem Gespräch, zu dem die NRWZ nicht eingeladen war, hatten die Windkraftanlagengegner auch über Bodenuntersuchungen berichtet. Sie befürchteten, dass sich die Fundamente für die Windkraftanlagen auf den Verlauf der „Wasseradern“ im Boden auswirkten. Bohrkerne hätten gezeigt, dass erst in neun bis zwölf Metern sich eine feste Sandsteinschicht für die Fundamente finde.

Fundamente als Flachgründung

swt-Sprecher Schermaul erklärt zu den Ergebnissen der geologischen Untersuchungen, es sei „nach aktuellem Stand“ davon auszugehen, „dass an allen fünf Standorten eine Flachgründung (teils mit Bodenverbesserung oder Rüttelstopfverdichtung) ausreicht.“  Das seien aus Sicht der swt „zufriedenstellende vorläufige Ergebnisse“.  

Flachgründung heiße je nach Ausführungsvariante „in den häufigsten Fällen einen Absetzhorizont von rund zwei bis drei Metern unter Gelände“.

Das war beim Aufbau einer Windkraftanlage auf der Falkenhöhe vom Fundament an der Oberfläche zu sehen. Archiv-Foto: him

Bayerische Staatsregierung: Einfluss auf die „Wasseradern“ nicht zu erwarten

Die Aussage, dass Wasseradern durch die Fundamente der Windkraftanlagen gestört würden, hat die bayrische Staatsregierung im Jahr 2020 so beantwortet: „Dauerhafte, nachteilige Veränderungen des Wasserhaushalts sind v.a. deswegen nicht zu erwarten, weil das Wasser die Fundamente im Normalfall umströmen kann. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt von der Größe und Tiefe des Fundaments, dem Grundwasserabstand und den Bodeneigenschaften im Umfeld des Fundaments ab.“ (Drucksache 18/5585 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/6 Antwort auf eine Anfrage eines AfD-Landtagsabgeordneten.)

Referenzertragsmodell – was bedeutet das?

Immer wieder infrage stellen die Windkraftgegner die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen. In diesem Zusammenhang hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sie wolle das Referenzertragsmodell weiterentwickeln. Darauf hatte Teufel in dem Gespräch auf der Hutneck hingewiesen.

Das Referenzertragsmodell bedeutet, dass Windkraftanlagen je nach Standort unterschiedlich bewertet werden. Es ermöglicht Investoren, Windkraftanlagen auch in solchen Gegenden wirtschaftlich zu betreiben, in denen der Wind weniger stark bläst als beispielsweise in Norddeutschland. Ohne diese Korrektur hätten Windkraftanlagen im Süden kaum Chancen, bei der Vergabe durch die Bundesnetzagentur zum Zuge zu kommen.

Zur Aussage im Koalitionsvertrag merkt swt-Sprecher Schermaul an: „Nach unserem Kenntnisstand sind die möglichen, neuen Regeln noch wenig konkret und beschrieben. Aus unserer Sicht sollte der Gesetzgeber am bestehenden Mechanismus festhalten, damit Windkraft flächendeckend entwickelt werden kann.“

Gesamtwirtschaftlich betrachtet sei es nämlich besser, wenn Windräder auch im Süden Strom produzierten. Das sei zwar weniger als im Norden, aber dafür direkt dort, wo der Strom auch genutzt wird. Das verringere ansonsten notwendige Netzausbaumaßnahmen.

Rahmenbedingungen ändern sich

Dass solche Neuregelungen den Anlagenplanern in die Quere kommen, sei an sich nichts Neues, so Schermann. Damit habe man auch die letzten Jahre immer wieder zurechtkommen müssen: „Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, müssen Projekte neu bewertet werden. Dies bietet immer gleichermaßen Chancen und Risiken.“

Keine unwirtschaftlichen Anlagen

Ein Risiko wäre wohl das Scheitern eines Projekts. „Die Stadtwerke Tübingen werden den Windpark nur dann bauen, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist“, stellt Schermaul fest. „Auf die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen können sowohl sich ändernde politische Rahmenbedingungen, als auch projektspezifische Rahmenbedingungen (zum Beispiel das Ergebnis der Windmessung) entscheidenden Einfluss nehmen.“

Ob sich die Rahmenbedingungen ändern und wie, ist bisher genauso ungewiss wie das Ergebnis der Windmessungen. Diese sind zwar abgeschlossen, aber noch nicht ausgewertet.




Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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