Landgericht Rottweil verhandelt erneut Berufung in Fall gefährlicher Körperverletzung

Autor / Quelle: Pressemitteilung (pm)
Lesezeit 2 Min.
Justizwachtmeister im Gerichtsgebäude in Rottweil. Symbol-Foto: Peter Arnegger

Rottweil/Bösingen. Am Landgericht Rottweil steht Ende Januar und Anfang Februar 2026 erneut ein Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung an. Angeklagt ist ein deutscher Erwachsener. Die Hauptverhandlung führt der Vorsitzende Richter Dr. Geiger.

Nach Angaben des Landgerichts sind für das Verfahren insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt: 27. und 29. Januar sowie 3. und 5. Februar 2026, jeweils ab 9 Uhr im Saal 114. Bislang wurden 18 Zeugen geladen.

Vorwurf: Angriff bei Dorffest in Bösingen

Der Tatvorwurf bezieht sich auf einen Vorfall im Juni 2022 bei einem Dorffest in Bösingen. Der Angeklagte soll dort gemeinsam mit einer weiteren Person einen Geschädigten erheblich verletzt haben. Laut Gericht soll er den Mann an der Flucht gehindert und zu Boden gebracht haben, sodass der Mittäter – der inzwischen bereits rechtskräftig verurteilt ist – auf das Opfer einwirken konnte.

Der Geschädigte soll dabei schwere Verletzungen im Kopf- und Mundbereich erlitten haben, insbesondere an den Zähnen.

Verfahrensgeschichte: Urteil, Berufung, Revision

Das Amtsgericht Rottweil (Jugendschöffengericht) hatte den Angeklagten am 10. Januar 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Die 1. Große Jugendkammer verwarf die Berufung jedoch mit Urteil vom 13. Dezember 2024 als unbegründet. Daraufhin ging der Angeklagte in Revision.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hob das Urteil anschließend auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Dadurch kommt es nun zu dem neuen Berufungstermin am Landgericht Rottweil.

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