Zu Jahresbeginn sortieren viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Versicherungen aus. Was unnötig oder zu teuer erscheint, wird kurzerhand gekündigt. „Doch weder die Beitragshöhe noch die Anzahl der Versicherungen sagt etwas über die Qualität des Versicherungsschutzes aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „In unserer Beratung sehen wir immer wieder, dass viele Haushalte entweder falsch, zu teuer oder nicht ausreichend versichert sind.“
Entscheidend ist nicht, wie günstig ein Versicherungsvertrag ist, sondern ob er im Schadenfall leistet. Ein guter Vertrag zeichnet sich durch umfangreiche Leistungen aus. Genau darauf sollte beim Versicherungscheck zum Jahresstart das Augenmerk liegen.
Statt pauschal zu kündigen, empfiehlt der BdV daher, die eigenen Verträge kritisch am individuellen Bedarf auszurichten. Unterstützung bietet der BedarfsCheck des Verbraucherschutzvereins: eine individuelle Bedarfsanalyse auf Basis verbraucherfreundlicher Prüfkriterien. Er gibt eine erste Orientierung darüber, welche Versicherungen sehr wichtig sind und welche eher verzichtbar. Ergänzende Informationen zu den einzelnen Versicherungen liefern die BdV-Infoblätter, die eine fundierte Einordnung erleichtern.
Welche Versicherungen Verbraucher getrost streichen können, zeigt der Ratgeberbeitrag zu den Top 10 der unsinnigen Versicherungen.
Denn, so betont der BdV, ist guter Schutz wichtig, aber nur für existenzielle Risiken wie Berufsunfähigkeit, Haftpflicht oder angemessene Altersvorsorge. Viele Zusatz- und Kleinstversicherungen sichern keine existenzbedrohenden Risiken ab, sind intransparent und haben ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Überflüssige Versicherungen
- Reiserücktrittsversicherung: unklare Bedingungen („unerwartet schwer erkrankt“), Leistung oft fraglich, deshalb als wenig verlässlich eingestuft.
- Kleinversicherungen (Brillen-, Ticket-, Sportgeräteversicherung): enge Leistungsgrenzen, viele Ausnahmen; Risiken sind oft bereits über andere Verträge wie Hausrat abgedeckt.
- Krankenhaustagegeldversicherung: Deckt keine existenziellen Risiken, eher „Nice-to-have“-Leistungen, daher verzichtbar.
- Reisegepäckversicherung: Strenge Anforderungen an Sorgfalt, viele Ausschlüsse, Wertsachen nur begrenzt versichert; Hausrat bietet oft bereits Schutz.
- Elektronikversicherungen (Handy, Geräte, Garantien): Ersetzen häufig nur den Zeitwert, bei vielen Einschränkungen und hoher Prämie.
Problematische Kombi- und Sparverträge
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr: Kombination aus Unfallpolice und Sparvertrag, meist geringe Verzinsung und schlechtere Unfallleistungen als bei reinen Unfallversicherungen.
- Restschuldversicherung: viele Wartezeiten, Ausschlüsse und enge Bedingungen, hohe Beiträge im Verhältnis zur abgesicherten Leistung.
Sparen für Kinder, Bestattung und Alter
- Ausbildungsversicherung: kapitalbildende Lebensversicherung in anderer Verpackung; laut BdV teuer, unrentabel und unflexibel, ETF-Sparpläne seien die bessere Wahl.
- Sterbegeldversicherung: ebenfalls kapitalbildende Lebensversicherung; oft wird über die Jahre mehr eingezahlt, als Hinterbliebene später erhalten.
- Kapitalbildende Versicherungen (Lebens- und Rentenversicherungen inkl. Riester/Rürup): Laut BdV grundsätzlich ungeeignet zur Altersvorsorge und Vermögensbildung, wegen hoher Kosten, Intransparenz und teils schlechter garantierter Leistungen.
Empfehlung des BdV
- Verbrauchende sollen auf solche „unsinnigen“ Policen verzichten und stattdessen eigenständig sparen bzw. in kostengünstige, transparente Anlageformen wie ETF-Sparpläne investieren.
- Wer bereits kapitalbildende Verträge besitzt, soll sich über Ausstiegsmöglichkeiten informieren; der BdV bietet dazu Informationsblätter und Beratung für Mitglieder.



