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Startseite Rottweil

Der Rewe-Markt soll kommen – ohne „Durchstich“

Gemeinderats-Ausschuss

von Wolf-Dieter Bojus
24. Mai 2023 - Aktualisiert 25. Mai 2023
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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REWE Einkauf
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Rottweil – Schrumpfungsprozess schon im Planungs-Stadium: Die Verkaufsfläche des neuen Rewe-Markts in Rottweils Schramberger Straße soll nun 1330 Quadratmeter umfassen. Ursprünglich waren 1800 vorgesehen, dann 1450 – jeweils zuzüglich Bäcker-Laden und Verzehrfläche. Dies jedenfalls sieht der Entwurf des Bebauungsplans vor, den der UBV-Ausschuss des Rottweiler Gemeinderats heute beriet.

Die Planung am früheren Baywa-Markt war schon zwei Mal Gegenstand öffentlicher Beratungen im Gemeinderat und im Ausschuss. Zuletzt vor etwa 13 Monaten, als der Offenlegungsbeschluss gefasst wurde. Hier hatten „Träger öffentlicher Belange“ sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen. Und dies geschah auch rege.

0524 Lageplan Rewe
So sieht die Planung jetzt aus: Der Zuweg von der Charlottenhöhe her ist nur noch aus östlicher Richtung möglich. Plan: Modus Consult

Total abgelehnt wird der Bebauungsplan vom Gewerbe- und Handelsverein (GHV). Er hat eine sehr ausführliche Stellungnahme eingereicht, die an der Planung kein gutes Haar lässt. Er hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das von dem der „Cima“, das die Stadt zu einer Grundlage ihrer Planung gemacht hat, deutlich abweicht. Vor allem befürchten die Verantwortlichen, dass zu viel Kaufkraft aus der Innenstadt gezogen wird – und nicht nur von da: Außer dem „Culinara“-Markt seien noch die Netto-Märkte in Zimmern und Villingendorf betroffen, und zwar mit jeweils über zehn Prozent Umsatz-Abfluss. „Der Bebauungsplan Charlottenhöhe – Sondergebiet Einzelhandel mit Kindergarten leidet an zahlreichen Fehlern“, heißt es als Fazit der Stellungnahme, die offensichtlich von einem Juristen verfasst wurde. Er sieht gleich mehrere Vorschriften verletzt – unter anderem übersteige die zugelassene Verkaufsfläche das Ziel, die Nahversorgung zu verbessern. Außerdem widerspreche die Zulassung des Markts an dieser Stelle dem Rottweiler Einzelhandelskonzept. Fazit: „Würde der Bebauungsplan mit diesen Inhalten zur Satzung beschlossen, wäre er nichtig und für unwirksam zu erklären.“ Da bereitet womöglich schon jemand eine Klage vor.

Dem setzt die Verwaltung unter anderem entgegen, dass ein Abfluss an Umsatz zwar zu erwarten sei. Dies aber sei, jedenfalls mit der neuerlichen Reduzierung der Verkaufsfläche, deutlich unter zehn Prozent. Und die Vereinbarkeit mit der Raumplanung sei von der Regionalverwaltung wie auch vom Regierungspräsidium bestätigt worden.

Eine weitere Änderung im Plan fällt auf: Den „Durchstich“ durch den Lärmschutzwall, der heftig diskutiert worden war, hatte die Verwaltung im Lauf des Verfahrens herausgenommen. Auch wenn Stadtbrandmeister Frank Müller die Wichtigkeit dieses Durchstichs betont hatte, um die Versorgung mit Löschwasser noch besser sicherzustellen. Etliche Anlieger hatten nicht nur mittels Leserbriefen und Anwesenheit in Gemeinderatssitzungen, sondern auch auf dem Weg der Stellungnahme gegen den Durchstich protestiert – letztlich mit Erfolg. Auch heute waren einige von ihnen als Zuschauer in der Sitzung.

Reiner Hils (SPD+FfR) sowie Ralf Banholzer (CDU) bedauerten, dass der Durchstich nun nicht mehr in der Planung enthalten sei. Doch Hils tröstete sich damit, dass möglicherweise mittel- oder langfristig noch einmal darüber geredet werde. Dennoch wurde der Antrag der Stadt, dien geänderten Plan noch einmal offen zu legen, einstimmig angenommen. Gelobt wurde vor allem das Konzept, im Obergeschoss des Markts einen Kindergarten unterzubringen („Huckepack-Lösung“).

Die formell wirksame Entscheidung trifft der Gemeinderat am 14. Juni.

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