Besuchsverbote in Krankenhäusern: Nur mit einem negativen Test kommt man rein

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Ein Besuch von stationär aufgenommenen Patienten in den Kliniken der Region ist weiterhin nicht erlaubt. „Nur in besonderen Fällen, etwa bei Sterbenden oder bei Patienten in Palliativsituationen, ist ein Besuch nach Absprache möglich“, heißt es etwa aus dem Schwarzwald-Baar Klinikum. Neu ist gemäß der aktuellen Corona-Landes-Verordnung, dass nur diejenigen Besucher das Klinikum betreten dürfen, die eine FFP2-Maske tragen und zudem einen negativen Antigentest („Schnelltest“) beziehungsweise Covid-19-Test vorweisen können. Das gilt etwa auch für die Rottweiler Helios-Klinik.

„Das ist gesetzlich vorgeschrieben“, sagt auf Nachfrage eine Sprecherin des Rotweiler Krankenhauses – „wobei das Wort Besucher vom Gesetzgeber sehr genau definiert ist“, ergänzt sie. Als Besucher gilt demnach jemand, der im Haus einen Patienten besucht. „Auch wir haben derzeit Besuchsverbot bis auf wenige Ausnahmen: Besuche bei Sterbenden und die Begleitung bei der Geburt“, so die Sprecherin der Rottweiler Helios-Klinik weiter. In diesen beiden Ausnahmen mache man entsprechend Antigen-Schnelltests direkt vor Ort im Krankenhaus, „denn beide Lebenssituationen erlauben es nur schwerlich, vor dem Eintreffen in der Klinik noch kurz einen Schnelltest in einer Arztpraxis machen zu lassen.“ Falls jemand doch einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen kann, gelte das selbstverständlich auch. „Falls wir einen positiven Befund haben sollten, dürfen wir keinen Zutritt zu den Stationen gewähren und müssen den Fall dem Gesundheitsamt melden“, so die Kliniksprecherin.

Nicht als „Besucher“ gelten in der Corona-Verordnung übrigens alle anderen externen Personen, also ambulante Patienten, die Patienten der im Rottweiler Krankenhaus eingemieteten Praxen, Konsiliarärzte oder Handwerker. „Sie benötigen zum Eintritt in unser Haus entweder einen negativen Antigen-Schnelltest oder eine FFP2-Maske – wobei wir für unser Haus generell eine FFP2-Maskenpflicht erlassen haben, auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, ergänzt die Klinik-Sprecherin. Zutritt zu dem Rottweiler Krankenhaus gibt es nur noch mit FFP2-Maske.

Gültig sind im Schwarzwald-Baar Klinikum in Villingen-Schwenningen gemäß der Corona-Verordnung ebenfalls negative Antigen- oder Covid-19-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Besucher ohne einen entsprechenden Test haben ab dem morgigen Mittwoch, dem 10. Februar 2021, die Möglichkeit, im Klinikum einen Antigentest vornehmen zu lassen. „Am Standort Villingen-Schwenningen können die Testungen im Zeitraum von 11 bis 15.30 Uhr erfolgen, am Standort Donaueschingen nach Bedarf“, so eine Sprecherin der Klinik.

Werdende Mütter dürfen weiterhin eine feste Begleitperson in den Kreißsaal und auf die Station mitbringen, heißt es zudem aus dem Schwarzwald-Baar Klinikum. Und Besuche auf der Wochenstation seien täglich für maximal eine Stunde nach Absprache erlaubt. Auch für die Begleitpersonen gilt: Zwar müssen sie zur Geburt selbst keinen negativen Test mitbringen, für die Besuche auf der Wochenstation ist ein negativer Antigen- oder Covid-19-Test aber erforderlich.

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Ein Besuch von stationär aufgenommenen Patienten in den Kliniken der Region ist weiterhin nicht erlaubt. „Nur in besonderen Fällen, etwa bei Sterbenden oder bei Patienten in Palliativsituationen, ist ein Besuch nach Absprache möglich“, heißt es etwa aus dem Schwarzwald-Baar Klinikum. Neu ist gemäß der aktuellen Corona-Landes-Verordnung, dass nur diejenigen Besucher das Klinikum betreten dürfen, die eine FFP2-Maske tragen und zudem einen negativen Antigentest („Schnelltest“) beziehungsweise Covid-19-Test vorweisen können. Das gilt etwa auch für die Rottweiler Helios-Klinik.

„Das ist gesetzlich vorgeschrieben“, sagt auf Nachfrage eine Sprecherin des Rotweiler Krankenhauses – „wobei das Wort Besucher vom Gesetzgeber sehr genau definiert ist“, ergänzt sie. Als Besucher gilt demnach jemand, der im Haus einen Patienten besucht. „Auch wir haben derzeit Besuchsverbot bis auf wenige Ausnahmen: Besuche bei Sterbenden und die Begleitung bei der Geburt“, so die Sprecherin der Rottweiler Helios-Klinik weiter. In diesen beiden Ausnahmen mache man entsprechend Antigen-Schnelltests direkt vor Ort im Krankenhaus, „denn beide Lebenssituationen erlauben es nur schwerlich, vor dem Eintreffen in der Klinik noch kurz einen Schnelltest in einer Arztpraxis machen zu lassen.“ Falls jemand doch einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen kann, gelte das selbstverständlich auch. „Falls wir einen positiven Befund haben sollten, dürfen wir keinen Zutritt zu den Stationen gewähren und müssen den Fall dem Gesundheitsamt melden“, so die Kliniksprecherin.

Nicht als „Besucher“ gelten in der Corona-Verordnung übrigens alle anderen externen Personen, also ambulante Patienten, die Patienten der im Rottweiler Krankenhaus eingemieteten Praxen, Konsiliarärzte oder Handwerker. „Sie benötigen zum Eintritt in unser Haus entweder einen negativen Antigen-Schnelltest oder eine FFP2-Maske – wobei wir für unser Haus generell eine FFP2-Maskenpflicht erlassen haben, auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, ergänzt die Klinik-Sprecherin. Zutritt zu dem Rottweiler Krankenhaus gibt es nur noch mit FFP2-Maske.

Gültig sind im Schwarzwald-Baar Klinikum in Villingen-Schwenningen gemäß der Corona-Verordnung ebenfalls negative Antigen- oder Covid-19-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Besucher ohne einen entsprechenden Test haben ab dem morgigen Mittwoch, dem 10. Februar 2021, die Möglichkeit, im Klinikum einen Antigentest vornehmen zu lassen. „Am Standort Villingen-Schwenningen können die Testungen im Zeitraum von 11 bis 15.30 Uhr erfolgen, am Standort Donaueschingen nach Bedarf“, so eine Sprecherin der Klinik.

Werdende Mütter dürfen weiterhin eine feste Begleitperson in den Kreißsaal und auf die Station mitbringen, heißt es zudem aus dem Schwarzwald-Baar Klinikum. Und Besuche auf der Wochenstation seien täglich für maximal eine Stunde nach Absprache erlaubt. Auch für die Begleitpersonen gilt: Zwar müssen sie zur Geburt selbst keinen negativen Test mitbringen, für die Besuche auf der Wochenstation ist ein negativer Antigen- oder Covid-19-Test aber erforderlich.

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NRWZ-Redaktion
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de