„BW Journal“: Dieses Blatt kommt von der AfD, nicht vom Land

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Es sieht hochoffiziell aus: Die drei Löwen im Kopf, der Schriftzug „BW Journal“, das kommt doch direkt aus Stuttgart, von der Landesregierung, oder? Nein, kommt es nicht. Es ist keine amtliche Information, sondern eine Werbebroschüre der „Alternative für Deutschland“, der AfD. Sie sorgt aktuell für Irritationen. Klar ist aber auch: Das darf so sein.

Rottweil – „Wie der Staat Sie um Ihr Geld bringt.“ Eine solche Schlagzeile und weitere Erklärungen wie „Die Bundesregierung ist absolut unsozial. Und die Landesregierung trägt alles freudig mit“ erwartet man im ersten Moment nicht von einem Blatt namens „BW Journal“, oder? Kritisiert Kretschmann da Kretschmann? Oder kritisiert Stuttgart Berlin und macht sich auch noch über sich selbst lustig? Zweimal nein. Hier wählt die AfD einen ziemlich direkten Weg in die Köpfe der Leserinnen und Leser und in die Schlagzeilen. Die Stichworte, die sicherlich wie gewünscht polarisieren: „Inflation“, „Migration“, „Heizhammer“.

Die Ausgabe 22 dieses „BW Journals“ kursiert seit ein paar Tagen im Ländle, tauchte vor ein paar Tagen den nördlichen Landkreis Rottweil und jüngst in der Stadt auf. „Heute hat uns das ‚BW Journal‘ in Rottweil-Charlottenhöhe erreicht“, schreibt uns ein Leser am Mittwoch. „Zuerst war ich verwundert, dass Land Baden-Württemberg eine solche Broschüre mit solchen Informationen den Bürgern zusendet“, schreibt er weiter. Und habe „erst ganz hinten“ in dem Blatt entdeckt, wer dahintersteckt.

Tun wir gerne, wobei ein Kollege hier viel Vorarbeit geleistet haben. Unter der Schlagzeile „„BW-Journal“: Post von der AfD sorgt für Irritationen in Freiburg“ hat sich der SWR umfänglich dem Thema gewidmet. Die zentrale Frage, unabhängig von den populistischen Inhalten des Blattes, zielt auf dessen offizielle Gestaltung: „Ist das erlaubt“?

Ja, ist es. So erklärt das Staatsministerium Stuttgart auf eine der Nachfragen, welche die Behörde in diesen Tagen erreichen: „Es liegt hier kein Verstoß gegen das Landeshoheitszeichengesetz vor, da die AfD-Landtagsfraktion das ‚BW Journal‘ verantwortet.“ So seien die Fraktionen nach dem Landeshoheitszeichengesetz berechtigt, das große Landeswappen zu führen, „wobei der Begriff des Führens weit auszulegen ist“, erklärt das Ministerium weiter. „Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls die Darstellung des abgebildeten ‚Logos‘ mit lediglich einzelnen Elementen des Landeswappens nach dem Landeshoheitszeichengesetz nicht zu beanstanden.“ Es sei daher kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, auch nicht etwa durch das in Bezug auf die hoheitszeichenrechtliche Prüfung zuständige Innenministerium.

Entsprechendes galt laut SWR etwa auch für einen sogenannten Abschiebekalender, den die AfD Fraktion verbreitete.

Der SWR beantwortet neben der Frage, ob die AfD das so darf, einige weitere. Etwa die, dass auch eine hochoffiziell daherkommende Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen nicht neutral sein müsse. Und dass sie in der Wahl ihrer Mittel frei seien. Oder auch: Eine Zensur wäre nicht rechtens. Punkt.

Das interessiert diese Woche



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Es sieht hochoffiziell aus: Die drei Löwen im Kopf, der Schriftzug „BW Journal“, das kommt doch direkt aus Stuttgart, von der Landesregierung, oder? Nein, kommt es nicht. Es ist keine amtliche Information, sondern eine Werbebroschüre der „Alternative für Deutschland“, der AfD. Sie sorgt aktuell für Irritationen. Klar ist aber auch: Das darf so sein.

Rottweil – „Wie der Staat Sie um Ihr Geld bringt.“ Eine solche Schlagzeile und weitere Erklärungen wie „Die Bundesregierung ist absolut unsozial. Und die Landesregierung trägt alles freudig mit“ erwartet man im ersten Moment nicht von einem Blatt namens „BW Journal“, oder? Kritisiert Kretschmann da Kretschmann? Oder kritisiert Stuttgart Berlin und macht sich auch noch über sich selbst lustig? Zweimal nein. Hier wählt die AfD einen ziemlich direkten Weg in die Köpfe der Leserinnen und Leser und in die Schlagzeilen. Die Stichworte, die sicherlich wie gewünscht polarisieren: „Inflation“, „Migration“, „Heizhammer“.

Die Ausgabe 22 dieses „BW Journals“ kursiert seit ein paar Tagen im Ländle, tauchte vor ein paar Tagen den nördlichen Landkreis Rottweil und jüngst in der Stadt auf. „Heute hat uns das ‚BW Journal‘ in Rottweil-Charlottenhöhe erreicht“, schreibt uns ein Leser am Mittwoch. „Zuerst war ich verwundert, dass Land Baden-Württemberg eine solche Broschüre mit solchen Informationen den Bürgern zusendet“, schreibt er weiter. Und habe „erst ganz hinten“ in dem Blatt entdeckt, wer dahintersteckt.

Tun wir gerne, wobei ein Kollege hier viel Vorarbeit geleistet haben. Unter der Schlagzeile „„BW-Journal“: Post von der AfD sorgt für Irritationen in Freiburg“ hat sich der SWR umfänglich dem Thema gewidmet. Die zentrale Frage, unabhängig von den populistischen Inhalten des Blattes, zielt auf dessen offizielle Gestaltung: „Ist das erlaubt“?

Ja, ist es. So erklärt das Staatsministerium Stuttgart auf eine der Nachfragen, welche die Behörde in diesen Tagen erreichen: „Es liegt hier kein Verstoß gegen das Landeshoheitszeichengesetz vor, da die AfD-Landtagsfraktion das ‚BW Journal‘ verantwortet.“ So seien die Fraktionen nach dem Landeshoheitszeichengesetz berechtigt, das große Landeswappen zu führen, „wobei der Begriff des Führens weit auszulegen ist“, erklärt das Ministerium weiter. „Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls die Darstellung des abgebildeten ‚Logos‘ mit lediglich einzelnen Elementen des Landeswappens nach dem Landeshoheitszeichengesetz nicht zu beanstanden.“ Es sei daher kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, auch nicht etwa durch das in Bezug auf die hoheitszeichenrechtliche Prüfung zuständige Innenministerium.

Entsprechendes galt laut SWR etwa auch für einen sogenannten Abschiebekalender, den die AfD Fraktion verbreitete.

Der SWR beantwortet neben der Frage, ob die AfD das so darf, einige weitere. Etwa die, dass auch eine hochoffiziell daherkommende Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen nicht neutral sein müsse. Und dass sie in der Wahl ihrer Mittel frei seien. Oder auch: Eine Zensur wäre nicht rechtens. Punkt.

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