Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Vorschriften und Steuerregelungen, auf die sich Autofahrer 2026 einstellen müssen.
- E-Autos steuerbefreit bis 2035
- E-Auto-Förderung der Bundesregierung
- Erhöhung der Pendlerpauschale
- Steigerung der CO₂-Steuer
- Euro-7-Norm ab November 2026
- Nächste Stufe bei Fahrzeugsicherheitssystemen
- Aktualisierte Typklassen in der Kfz-Versicherung
- Änderungen im Verbraucher- und Produkthaftungsrecht
- Next-Generation-E-Call
- Digitaler Führerschein
- Neue i-Kfz-App
- Digitale Parkraumkontrolle
- Fahrzeugdaten beim KBA zugänglich
- Punktehandel
- Neue Vorschriften für E-Tretroller
- Bezahlbarer Führerschein
- Führerscheinumtausch
- HU-Plakette 2026 ist blau
- Deutschlandticket
- Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
E-Autos steuerbefreit bis 2035
Eine positive Nachricht für E-Autofahrer stellt die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 dar. Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen bis Ende 2030 neuzugelassene E-Autos oder auf elektrische Antriebe umgerüstete Fahrzeuge die Steuer nicht zahlen. Die Freistellung war bisher bis 2025 befristet. Der Befreiungszeitraum umfasst maximal zehn Jahre bis 2035 und gilt auch bei Halterwechseln.
E-Auto-Förderung der Bundesregierung
Für das kommende Jahr ist wieder eine Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybriden geplant. Ende November 2025 hatte das der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien beschlossen. Es soll für Privatpersonen eine Basisförderung von 3.000 Euro beim Kauf eines vorstehend beschriebenen Fahrzeuges geben. Die Einzelprämie kann um 500 Euro pro Kind im Haushalt erhöht werden, gedeckelt auf insgesamt 1.000 Euro zusätzlich. Es gelten Einkommensgrenzen von 80.000 Euro im Jahr je Haushalt, erweitert um 5.000 Euro pro Kind. Finanziert wird das mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von drei Milliarden Euro. Daraus können rechnerisch etwa 600.000 Fahrzeuge gefördert werden. Vorgaben, wie etwa Haltedauer oder Anteil der Produktion in Europa, sind noch zu klären. Ebenso muss vor einem Inkrafttreten der Subventionen noch die EU-Kommission zustimmen.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wird nach dem Willen der Bundesregierung die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. Die Gespräche des Bundes mit den Ländern wegen zu erwartender Steuermindereinnahmen sind Anfang Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen.
Steigerung der CO₂-Steuer
Die sogenannte CO₂-Steuer auf Kraftstoffe wird 2026 von einem Festbetrag auf einen Preiskorridor zwischen 55 Euro (aktueller Preis) und 65 Euro pro Tonne in einer sogenannten Versteigerungsphase umgestellt. Die Emissionen aus den Brennstoffen sind mit Emissionszertifikaten bepreist, die gehandelt werden können. Ab 2028 soll das europäische Handelssystem ETS 2 die nationale Regelung ablösen. Mögliche Folgen für Verbraucher sind Spritpreissteigerungen im einstelligen Cent-Bereich pro Liter.
Euro-7-Norm ab November 2026
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für typgenehmigte, neu auf den Markt kommende Pkw- und leichte Transporter-Modelle. Ab November 2027 sind dann alle neuzugelassenen Fahrzeuge der genannten Klassen erfasst.
Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend auf dem Niveau der geltenden Euro-6-Norm und somit kaum verändert. Neu ist jedoch die auf eine Partikelgröße von zehn Nanometern abgesenkte Erfassung von Feinstaub bei allen Ottomotoren. Erstmals einbezogen sind zudem die in die Umwelt gelangenden Partikel aus der Bremsbenutzung und Mikroplastikabrieb der Reifen. Diese Regelungen betreffen alle Fahrzeuge, da auch E-Fahrzeuge und solche mit Brennstoffzellen diese Emissionen produzieren. Die Prüfverfahren für die Partikel aus den Reifen sind gerade in der Entwicklung. Zunächst werden sich aufgrund des Unterschieds im Bremsverhalten die einzuhaltenden Abrieb-Grenzwerte für Verbrenner und E-Fahrzeuge noch unterscheiden: E-Fahrzeuge rekuperieren beim Verzögern, Verbrenner nutzen ihre Bremsen intensiver. Nach 2035 sind die einzuhaltenden Werte einheitlich festgesetzt.
Neu ist auch die mit der Euro-7-Norm vorgegebene Mindestlebensdauer einer Antriebsbatterie in einem E-Auto. Hersteller müssen sicherstellen, dass Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Das weltweit einheitliche Prüfverfahren (WLTP-Test) wird zudem um den Verbrauch bei einer Temperatur von minus 7 Grad ergänzt.
Nächste Stufe bei Fahrzeugsicherheitssystemen
Im System der EU-Fahrzeugsicherheitssysteme tritt ab dem 7. Juli 2026 bei allen Erstzulassungen die nächste Stufe (C) in Kraft. Das betrifft etwa Notbremssysteme. Jetzt müssen auch Fußgänger und Radfahrer selbsttätig erkannt und das Auto bei drohender Kollision automatisch gebremst werden. Zudem haben die Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einen verbesserten Kopfaufprallschutz bei ihren Neuwagen nachzuweisen, um Unfallfolgen vor allem von Fußgängern und Radfahrern zu mindern.
Aktualisierte Typklassen in der Kfz-Versicherung
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat die neuen Einstufungen der versicherten Fahrzeuge in Typ- und Regionalklassen für 2026 bekannt gegeben. Bei den Typklassen bedeutet das für etwa 5,9 Millionen Autofahrende höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen. Laut GDV bleibt es jedoch für rund 32 Millionen Autofahrende (etwa 75 Prozent) bei der Typklasse des Vorjahres. Die Einstufungen in die Regionalklassen erhöhen sich für 48 Bezirke mit rund 5 Millionen Fahrern, bei 51 Bezirken mit 5,3 Millionen Autofahrern sind niedrigere Stufen berechnet worden. In 314 Bezirken mit rund 32,1 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten ändert sich bei der Regionalklasse nichts.
Änderungen im Verbraucher- und Produkthaftungsrecht
Das Bundesjustizministerium hat den Widerruf per Schaltfläche (Button) bei Online-Verbraucherverträgen für Juni 2026 angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt sieht das Gesetz bei Finanzdienstleistungen vor, dass die Informationspflichten der Anbieter erweitert werden und der Widerrufszeitraum für Verbraucher auf 12 Monate begrenzt ist. Die Pflicht zur Bereitstellung von Vertragsbedingungen in Papierform entfällt.
Ein neues Produkthaftungsgesetz bezieht ab Dezember 2026 künftig Software und KI unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung in die Haftungsregelungen ein. Das betrifft auch Datenverarbeitung in Fahrzeugen und Fragen der Mitverursachung eines Unfalls durch versagende digitale Systeme im Auto. Die neuen Vorschriften erleichtern Geschädigten auch die Geltendmachung von Ansprüchen durch Pflichten für Hersteller zur Offenlegung von Beweismitteln.
Dargestellt ist zunächst nur ein Teil der geplanten oder diskutierten Änderungen für das Jahr 2026. In einem zweiten Teil erläutert der AvD zeitnah weitere rechtliche Vorhaben.
Next-Generation-E-Call
Das neue Next-Generation-E-Call wird ab 1. Januar 2026 in den Typgenehmigungsverfahren neuer Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. Ein Jahr später muss das System in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eingebaut sein. Nach Unfällen werden damit automatisch Notrufe und Meldungen schneller und mit höheren Datenraten abgesetzt. Die Technik basiert auf dem 4G/LTE-Standard. Zukünftig soll das System auch die 5G-Netze nutzen. Es lassen sich dann auch die Smartphones von Insassen einbinden, auch wenn sie sich nicht mehr im Fahrzeug befinden.
Digitaler Führerschein
Bis Ende des kommenden Jahres soll der eigene (deutsche) Scheckkartenführerschein auch digital mitgeführt werden können. Die für das Jahr 2030 geplante EU-weit einheitliche Einführung eines entsprechenden digitalen Dokuments wird damit frühzeitig umgesetzt. Laut dem Bundesverkehrsministerium lädt man dazu die „ID Wallet“-App herunter und fügt seine Identität hinzu. Notwendig sind auch ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion sowie eine PIN. Das Smartphone kommuniziert dann mittels „near field communication“ (NFC) mit dem Ausweis. Anschließend kann man den Führerschein per Foto-Ident mit Selfie oder durch eine Verknüpfung über Behördendaten hinzufügen.
Neue i-Kfz-App
Auf Grundlage desselben rechtlichen Ansatzes wie beim digitalen Führerschein ist seit November 2025 die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) digitalisiert und steht Privatpersonen in der sogenannten „i-Kfz-App“ zur Verfügung. Eine Version für juristische Personen, wie Flottenbetreiber, ist für Anfang 2026 geplant.
Digitale Parkraumkontrolle
Kommunen soll die digitale Parkraumüberwachung mit Scan-Fahrzeugen bundesweit durch Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt werden. Nach datenschutzkonformer Erfassung der abgestellten Wagen bleiben die Überwachung und die anschließende Ahndung von Verstößen den Mitarbeitern der Behörden vor Ort vorbehalten.
Fahrzeugdaten beim KBA zugänglich
Im gleichen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sog. Fahrgestellnummer) jedem Interessenten Informationen über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) abrufbar zu machen.
Punktehandel
Ferner wird in diesem Entwurf der sogenannte Punktehandel ausdrücklich verboten und unter hohe Bußgeldandrohung (bis zu 30.000 Euro) gestellt. Personen, die Ermittlungen zu Verkehrsverstößen behindern und auf andere ablenken, sollen davon abgeschreckt werden.
Neue Vorschriften für E-Tretroller
2026 sollen auch die überarbeiteten Vorschriften für „Elektrokleinstfahrzeuge“ (auch E-Scooter, E-Roller, E-Stehroller) in Kraft treten. Alle Regeln für diese Fahrzeugkategorie werden in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Im Kern werden die Rollerfahrer weitgehend den Radfahrern gleichgestellt. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Bussonderfahrstreifen dürfen sie nur dann fahren, wenn dies mit Zusatzzeichen, analog dem „Radverkehr frei“-Schild, ausgewiesen ist.
Bezahlbarer Führerschein
Das Bundesverkehrsministerium plant in Diskussion mit den Bundesländern für 2026 Änderungen an der Fahrschulausbildung. Ziel ist erklärtermaßen, die Ausbildung kostengünstiger für die Fahrschüler zu machen, ohne die Qualität der Fahrausbildung abzusenken und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Die theoretische Fahrausbildung soll vollständig digital ablaufen, ohne Präsenzpflichten und das Vorhalten von Schulungsräumen. Der Entwurf kürzt den Katalog der Prüfungsfragen um etwa ein Drittel, fokussiert sich aber auf die Verkehrssicherheit. Der Einsatz von Simulatoren wird bei der praktischen Fahrausbildung ausgeweitet. Das Fahren mit Schaltgetriebe kann so komplett ersetzt werden. Die Zahl der verpflichtenden Sonderfahrten wird nach dem Vorschlag ebenso herabgesetzt wie die Dauer der Fahrprüfung. Dazu kommen entfallende Dokumentationspflichten für die Fahrschulen und die Einbeziehung von Angehörigen des Fahrschülers in den Ausbildungsprozess.
Führerscheinumtausch
Der nächste Stichtag für den obligatorischen Umtausch auf das EU-Scheckkarten-Exemplar ist der 19. Januar 2026. Bis dann müssen Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, spätestens den Antrag auf das neue, EU-weit einheitliche Muster gestellt haben. Das Ausstellungsdatum findet man auf der Vorderseite des bisherigen Exemplars im Feld 4a. Bekanntlich sollen bis spätestens 19. Januar 2033 alle in der EU jemals ausgegebenen Führerscheine durch das einheitliche Exemplar ersetzt worden sein. Übrigens: Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sind nur noch 15 Jahre lang gültig und nicht mehr unbegrenzt, wie davor.
HU-Plakette 2026 ist blau
Die Plakette, die nach bestandener und regelmäßig durchzuführender Hauptuntersuchung erteilt wird, hat im Jahr 2026 eine blaue Farbe. Dabei gibt die äußere, oben stehende Zahl auf der Plakette den Monat des Prüftermins an. Die mittig stehende zweistellige Zahl bezeichnet das Jahr, in dem die HU fällig ist. Neue Pkw sind nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre bei amtlich anerkannten Prüfstellen vorzuführen.
Deutschlandticket
Ab 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro. Bund und Länder haben sich auf eine durchgehende Finanzierung des Angebots bis 2030 unter einer Indexierung des Ticketpreises ab dem übernächsten Jahr geeinigt. Gültig ist es bundesweit in Bussen, Regionalzügen und Straßenbahnen. Man ist nicht berechtigt, Fernzüge (ICE und IC) der Deutschen Bahn zu benutzen. Das gilt auch für andere Anbieter von Fernverkehrsstrecken wie Flixbus, Flixtrain oder Eurostar. Wer bereits ein Abo hat, muss der Preiserhöhung aktiv zustimmen.
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr müssen ab dem 1. Juli 2026 mit einem digitalen Fahrtenschreiber (Tachograf) ausgerüstet sein. Bisher galt das lediglich für Fahrzeuge ab 3,5 t. Nur wer zwischenstaatlich Güter transportiert, ist verpflichtet, ein solches Gerät an Bord zu haben. Analoge Geräte sind nicht ausreichend.


