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Startseite Landkreis Rottweil

Der doppelte Eilentscheid

Kreistag

von Wolf-Dieter Bojus
5. April 2022
in Landkreis Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Die Sitzung erfolgte per Video-Konferenz, die in den Sitzungssaal des Landratsamts übertragen wurde. Foto: wede

Die Sitzung erfolgte per Video-Konferenz, die in den Sitzungssaal des Landratsamts übertragen wurde. Foto: wede

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Der Streit zwischen dem Rottweiler Landrat und der Fraktion der Freien Wähler endete als Sturm im Wasserglas: Mit großer Mehrheit fasste der Verwaltungsausschuss des Rottweiler Kreistags den Eilentscheid, die notwendigen Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung zu leisten und über den Stellenplan hinaus 19 zusätzliche Stellen zu schaffen.

Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel hatte diese Eilentscheidung bereits zuvor getroffen (wir berichteten). Das hatte den Protest der FWV-Fraktion hervorgerufen, die sich durch die Landrats-Entscheidung nach Gutsherren Art übergangen fühlte. Zuständig, so befanden sie, wäre eigentlich der Verwaltungsausschuss des Kreistags gewesen, der eigens hätte einberufen werden können – weil es in der Tat eilte, wäre das auch ohne Einladungsfrist möglich gewesen. An der Sache selbst wollten der Freien Wähler aber nicht rütteln.

Unruhe im Sozialamt

Zur gestrigen Video-Sitzung hatte die Verwaltung dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der unter anderem auch die 19 zusätzlichen Stellen enthielt. Es komme nicht darauf an, wer nun formal recht habe, sondern es gehe darum, schnell zu entscheiden, sagte Michel. Es gebe „Unruhe“ im Sozialamt, das dringend auf Verstärkung warte. Er ließ aber auch keinen Zweifel an seiner Meinung, dass der von ihm gefasste Eilentscheid gültig sei.

Dies sah auch Kreisrat Dr. Christoph Maaß (AfD) so und beantragte Nichtbefassung mit dem Tagesordnungspunkt. Der Einentscheid des Landrats könne weder vom Kreistag noch von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden, sodass er nun mal in der Welt sei und der Ausschuss sich nicht damit befassen müsse. „Die Eilentscheidung kann nicht aufgehoben werden“, betonte auch Michel. Er wollte die Sache aber von einer Mehrheit bestätigt haben. Wobei er anmerkte, dass ihn eine Ablehnung „zum Nachdenken“ darüber bringen würde. Der Nichtbefassungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

„Ging nicht um die 19 Stellen“

In der Sache stimmte die große Mehrheit dem Landrat zu. Dass die zusätzliche Arbeit durch die Geflüchteten aus der Ukraine nicht mit dem vorhandenen Personal gestemmt werden kann, wurde nicht bestritten. „Uns ging es nicht um die 19 Stellen“, betonte Thomas Haas von den Freien Wählern. „Ob die Zahl richtig oder falsch ist, muss die Verwaltung bewerten“, sagte er. „Aber 500.000 Euro ist doch eine recht hohe Summe, und wir hätten uns vorgestellt, dass er das Gremium formal mitnimmt.“

Die Freien Wähler beantragten dann die Ergänzung des Eilentscheids, nach der die Verwaltung für die zusätzlichen Kosten Vorschläge zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten bis zur nächsten Sitzung des Kreistags am 25. April vorlegen solle. Kreiskämmerer Gerald Kramer berichtete, dass das Land nicht, wie bisher angenommen, 230.000 Euro, sondern 372.000 Euro beisteuern wird. So muss der Landkreis auf 438.000 Euro jährlich einplanen. Mit einer Neinstimme und einer Enthaltung wurde der Antrag schließlich angenommen. So gibt es in dieser Sache nun zwei Eilentscheide.

Wo entstehen die neuen Stellen?

Gemäß dem Beschluss bekommt das Jugend- und Versorgungsamt drei Stellen, das Sachgebiet Umsiedlungs- und Flüchtlingswesen des Kreissozialamts 14 und die Ausländerbehörde zwei. Bei den Stellen für das Kreissozialamt sind fünf für das Gebäudemanagement vorgesehen, also Gebäudemanager und Hausmeister.

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Wolf-Dieter Bojus

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... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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