Taxi-Raub in Oberndorf

Drei Jahre Knast für 336 Euro und ein Handy

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Drei Jahre Freiheitsstrafe für den einen, zwei Jahre für den anderen Täter. So fiel am Dienstag das Urteil gegen die beiden Männer aus, die im Juni in Oberndorf einen Taxifahrer beraubt hatten.

Rottweil – Dabei hatte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Rottweil unter dem Vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer hatte sich viel Mühe gegeben, den Sachverhalt aufzuklären. Sicher war: Der ältere der Angeklagten, ein 46-Jähriger aus Gambia, hatte nach einer Fahrt im Taxi den Fahrer in eine Sackgasse gelotst, ihn beim Kassieren zwei oder drei Mal geschlagen und ihn dann aufgefordert, das Bargeld herzugeben. Der Mitangeklagte, ein 30-jähriger Deutscher, hatte anschließend den Fahrer am Arm gehalten und dessen Handy zu sich genommen. Die Beute betrug 336 Euro und das Handy – mit dem der Angeklagte nichts anfangen konnte.

Ein wichtiger Punkt für das Gericht war, ob die beiden den Überfall zuvor abgesprochen hatten oder nicht. Der Ältere hatte es so ausgesagt, der Jüngere stritt das ab. Letztlich glaubte das Gericht, dass der Deutsche von dem Angriff seines Begleiters auf den Fahrer zunächst überrascht gewesen sei, dann aber mitgemacht habe.

Zwar waren beide Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen gestanden – der Ältere hatte Stunden zuvor Crack geraucht, der Jüngere 1,3 Promille Alkohol im Blut. Mildernde Umstände wollte das Gericht aber beiden nicht zubilligen und folgte damit dem psychiatrischen Sachverständigen, Privatdozent Dr. Henner Giedke aus Tübingen.

„Erheblichen Rabatt“, so führte Münzer aus, habe die Kammer den beiden Angeklagten gegeben, weil sie glaubwürdig Reue gezeigt und sich bei dem geschädigten Taxifahrer entschuldigt hätten – „solche Raub-Straftaten werden sonst höher bestraft.“ Der Fahrer hatte die Entschuldigung der beiden angenommen. Der Ältere hatte, wie berichtet, dem Fahrer im Sitzungssaal 1000 Euro überreicht. Wobei der Richter anmerkte, dass dies bei weitem nicht genug sei als Schmerzensgeld.

In ihrem Plädoyer war Staatsanwältin Hötzel davon ausgegangen, dass die beiden den Überfall schon vor der Fahrt geplant hätten. Demzufolge gab es beim Strafantrag einen geringeren Unterschied: Drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den Älteren, drei Jahre und einen Monat für den Jüngeren. Dem schloss sich auch Rechtsanwalt Wolfgang Burkhardt an, der den Geschädigten als Nebenkläger vertrat.

Rechtsanwalt Wido Fischer aus Rottweil stellte darauf ab, letztlich erfolgreich, dass es sich bei der Tat nicht um einen „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ gehandelt hatte – ein Tatbestand, der im Normalfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich zieht. Das Gericht hatte viel Zeit darauf verwendet, Einzelheiten aufzuklären, die für diesen Punkt wichtig waren. Fischer wollte eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung.

Sein Kollege Carsten Kühn aus Balingen, der den Deutschen verteidigte, wollte seinen Mandanten nur wegen Beihilfe zu den Taten das anderen verurteilt sehen und daher ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Beide wollten für ihre Mandanten eine Therapie.

Raum für eine Bewährungsstrafe sah das Gericht nicht, aber die Notwendigkeit einer Therapie, die Richter Münzer beiden ans Herz legte. Verurteilt wurden sie wegen Raub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, der Ältere zusätzlich wegen Körperverletzung. Beide können noch Revision einlegen.

Unsicher ist, was mit dem älteren der beiden passiert: Zwar ist er, der schon seit über 15 Jahren in Deutschland lebt, mit einer Deutschen verheiratet und hat mit ihr zwei Kinder. Doch das Paar lebt getrennt, und die Frau hatte in ihrer Zeugenvernehmung ausgesagt, die Scheidung einzureichen. Ein Verfahren zur Ausweisung sei bereits am Laufen, deutete Richter Münzer an.

Das interessiert diese Woche



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Drei Jahre Freiheitsstrafe für den einen, zwei Jahre für den anderen Täter. So fiel am Dienstag das Urteil gegen die beiden Männer aus, die im Juni in Oberndorf einen Taxifahrer beraubt hatten.

Rottweil – Dabei hatte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Rottweil unter dem Vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer hatte sich viel Mühe gegeben, den Sachverhalt aufzuklären. Sicher war: Der ältere der Angeklagten, ein 46-Jähriger aus Gambia, hatte nach einer Fahrt im Taxi den Fahrer in eine Sackgasse gelotst, ihn beim Kassieren zwei oder drei Mal geschlagen und ihn dann aufgefordert, das Bargeld herzugeben. Der Mitangeklagte, ein 30-jähriger Deutscher, hatte anschließend den Fahrer am Arm gehalten und dessen Handy zu sich genommen. Die Beute betrug 336 Euro und das Handy – mit dem der Angeklagte nichts anfangen konnte.

Ein wichtiger Punkt für das Gericht war, ob die beiden den Überfall zuvor abgesprochen hatten oder nicht. Der Ältere hatte es so ausgesagt, der Jüngere stritt das ab. Letztlich glaubte das Gericht, dass der Deutsche von dem Angriff seines Begleiters auf den Fahrer zunächst überrascht gewesen sei, dann aber mitgemacht habe.

Zwar waren beide Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen gestanden – der Ältere hatte Stunden zuvor Crack geraucht, der Jüngere 1,3 Promille Alkohol im Blut. Mildernde Umstände wollte das Gericht aber beiden nicht zubilligen und folgte damit dem psychiatrischen Sachverständigen, Privatdozent Dr. Henner Giedke aus Tübingen.

„Erheblichen Rabatt“, so führte Münzer aus, habe die Kammer den beiden Angeklagten gegeben, weil sie glaubwürdig Reue gezeigt und sich bei dem geschädigten Taxifahrer entschuldigt hätten – „solche Raub-Straftaten werden sonst höher bestraft.“ Der Fahrer hatte die Entschuldigung der beiden angenommen. Der Ältere hatte, wie berichtet, dem Fahrer im Sitzungssaal 1000 Euro überreicht. Wobei der Richter anmerkte, dass dies bei weitem nicht genug sei als Schmerzensgeld.

In ihrem Plädoyer war Staatsanwältin Hötzel davon ausgegangen, dass die beiden den Überfall schon vor der Fahrt geplant hätten. Demzufolge gab es beim Strafantrag einen geringeren Unterschied: Drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den Älteren, drei Jahre und einen Monat für den Jüngeren. Dem schloss sich auch Rechtsanwalt Wolfgang Burkhardt an, der den Geschädigten als Nebenkläger vertrat.

Rechtsanwalt Wido Fischer aus Rottweil stellte darauf ab, letztlich erfolgreich, dass es sich bei der Tat nicht um einen „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ gehandelt hatte – ein Tatbestand, der im Normalfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich zieht. Das Gericht hatte viel Zeit darauf verwendet, Einzelheiten aufzuklären, die für diesen Punkt wichtig waren. Fischer wollte eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung.

Sein Kollege Carsten Kühn aus Balingen, der den Deutschen verteidigte, wollte seinen Mandanten nur wegen Beihilfe zu den Taten das anderen verurteilt sehen und daher ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Beide wollten für ihre Mandanten eine Therapie.

Raum für eine Bewährungsstrafe sah das Gericht nicht, aber die Notwendigkeit einer Therapie, die Richter Münzer beiden ans Herz legte. Verurteilt wurden sie wegen Raub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, der Ältere zusätzlich wegen Körperverletzung. Beide können noch Revision einlegen.

Unsicher ist, was mit dem älteren der beiden passiert: Zwar ist er, der schon seit über 15 Jahren in Deutschland lebt, mit einer Deutschen verheiratet und hat mit ihr zwei Kinder. Doch das Paar lebt getrennt, und die Frau hatte in ihrer Zeugenvernehmung ausgesagt, die Scheidung einzureichen. Ein Verfahren zur Ausweisung sei bereits am Laufen, deutete Richter Münzer an.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.