Freitag, 29. März 2024

Flözlinger Schweinezüchter: Tierquäler-Fall juristisch beendet

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
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Ein drastischer Fall von Tierquälerei hat in aller Stille sein juristisches Ende gefunden. Nach einer Änderung am Strafmaß akzeptierte der Landwirt aus Flözlingen im Kreis Rottweil nach Informationen der NRWZ inzwischen einen Strafbefehl. Dieser sei tatangemessen ausgefallen, so der Anwalt des Schweinezüchters auf Nachfrage der NRWZ.

„Hunderte, verletzte Tiere, viele mit schwersten Verstümmlungen, sowie zahllose, kranke Tiere – ausdrücklich nicht isoliert. Schwache Tiere werden von ihren gestressten Artgenossen bei lebendigem Leib aufgefressen, Kadaver zerfetzt und im Stall stapeln sich die toten Körper der Schweine. Im Bereich der Zuchtsauen lagen Tiere eingezwängt in engen Kastenständen in einer wässrigen Brühe aus Fäkalien. Im Stall befanden sich sterbende und stark abgemagerte Tiere, wie zum Beispiel Ferkel oder eine von Wunden übersäte Zuchtsau, und schwerstverletzte Jungschweine. Der Landwirt misshandelt auf versteckten Kameraaufnahmen Schweine. Er trägt sie an einem Fuß umher, schlägt sie und wirft die Tiere. Der Stall ist verdreckt, voller Fliegen und Kot.“

Mit diesen eindrücklichen Worten schilderte die „SOKO Tierschutz“ im Herbst 2020 die Zustände im Stall des Züchters, unter anderem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Die Folgen: das Veterinäramt schreitet ein, Empörung macht sich breit, Freunde und politische Weggefährten trennen sich von dem Züchter, der auch Bauernobmann war und ein gut vernetztes Mitglied der CDU. Er selbst verschwindet vom Hof, seine Frau und seine Mutter versuchen, die Situation – die zweifellos schlimm gewesen sei – aus ihrer Sicht zu erklären (siehe „Schweine sind keine Maschine“ in der NRWZ).

Mittlerweile ist Gras über die Sache gewachsen. Scheinbar – denn die juristische Aufarbeitung lief. Dem Züchter ist ein Strafbefehl zugestellt worden wegen „Vergehen der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren“. Geldstrafen in fünfstelliger Höhe und Haftstrafen können die Folgen sein. Im Falle des Landwirts war am Donnerstagmorgen eine Verhandlung vor dem Rottweiler Amtsgericht angesetzt, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Doch die Verhandlung wurde aufgehoben. Man einigte sich im Vorfeld.

Dabei ist das Verfahren nicht eingestellt worden, etwa gegen eine Geldauflage. Nein, der Mann wurde bestraft, wenn auch zu einem etwas niedrigeren Satz, als ihn der Strafbefehl vorsah. So erläutert es sein Anwalt. Dieser kommt aus Niedersachsen, hat nach eigenen Angaben schon einige der Tierquälerei bezichtigte Bauern vertreten, ist selbst Hauptmann in einem Schützenverein, ist dessen juristischer Berater. Er kennt sich mit Agrarrecht aus, war Syndikusanwalt in einem international tätigen Tierzuchtunternehmen, wie er im Gespräch mit der NRWZ betont. Und er ist nach eigenen Angaben gerne bereit, Richterinnen und Richtern die Details der Schweinezucht näherzubringen. In diesem Fall etwa, warum die sich stauenden Schweine im Flözlinger Stall einander angeknabbert hätten.

Das bleibt der Rottweiler Amtsrichterin nun erspart. Dem Züchter derweil auch ein öffentliches Verfahren. Es gehe ihm ohnehin nicht gut, sagte vor zwei Jahren schon seine Frau und bestätigte jetzt auch sein Anwalt. Der Mann leide unter dem, was damals passiert ist.

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1 Kommentar

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Ma Tr
1 Jahr her

Alter habt ihr denn keine Eier wenigstens den Namen dieses Satanisten preiszugeben. Der muss gefunden werden dieser Sumpf muss trockengelegt werden. Dämonen müssen ausgetrieben werden jetzt. Da sieht man Mal wieder die Korruption, dass so ein dunkles Wesen nicht ans Licht kommen muss. Dieser Mensch muss ans Licht und dann weg!

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