Kinderpornos: Anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung +++aktualisiert

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Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer ließ sich nicht erweichen. Er verurteilte einen 57-jährigen Mann aus dem Raum Oberndorf zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, weil dieser mehr als 4000 kinderpornografische Bilder auf seinem PC und auf Datenträgern besessen hatte. Wegen der überlangen Verfahrensdauer werden dem Angeklagten zwei Monate Haftzeit als verbüßt angerechnet.

In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte noch beteuert, es tue ihm leid und er werde „das Gefängnis nicht überleben“. Heuer dagegen betonte, der Angeklagte habe „das alles sich selbst zuzuschreiben“ und sprach im Urteil von einer „perversen Persönlichkeit“.

Unbelehrbar

Der 57-Jährige war wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder angeklagt, die die Polizei bei einer Razzia im März 2015 bei ihm gefunden hatte. Bei einer ersten Verhandlung am 28. Februar hatte Heuer angeordnet, dass Polizeibeamte gleich noch einmal in der Wohnung des Angeklagten Computer und Datenträger beschlagnahmen. Und wieder waren die Beamten fündig geworden.

Sie hatten unter mehr als 50.000 Bildern 31 Verdachtsbilder kinderpornografischen Inhalts gefunden, wie eine Kriminalhauptkommissarin als Zeugin berichtete. Und dies obwohl der Angeklagte behauptet hatte, seit der Razzia 2015 solche Bilder höchstens noch angeschaut, aber nie gespeichert zu haben.

Gutachter: ungünstige Prognose

In seinem Gutachten hat der Psychiater Ralph-Michael Schulte festgestellt, dass der Angeklagte zwar eine „dissoziale Persönlichkeit“ sei mit fehlendem Selbstbewusstsein. Er sei „kernpädophil“ und habe ein Alkoholproblem. Aber seine Steuerungsfähigkeit sei nicht aufgehoben, seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt. Schulte stellte eine eher ungünstige Prognose: Der Angeklagtehabe bisher keine Therapie gemacht, er habe wenige Kontakte und bisher nichts an sich geändert.

Richter Heuer wollte wissen, wie wahrscheinlich es sei, dass der Angeklagte, der in den 90er Jahren drei Mal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und deshalb gut zwei Jahre im Gefängnis saß, wieder Kinder anspricht. Zumal wenn er die Möglichkeit des Internets nicht mehr habe. Schulte meinte, er habe dafür „keine Anhaltspunkte“, es sei „nicht wahrscheinlich, aber möglich“.

Gefahr für die Allgemeinheit?

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte auf ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Wegen der langen Verfahrensdauer sollten drei Monate als verbüßt gelten. Der Verteidiger fand es schwierig einzuschätzen, welche Gefahr vom Angeklagten ausgehe. „Wahrscheinlich bleibt es bei Phantasie.“ Er plädierte für eine Bewährungsstrafe, denn im Strafvollzug sei eine Behandlung nicht möglich. Über einen Bewährungshelfer und Auflagen sei die Sexualtherapie machbar.

Der Angeklagte selbst erklärte in seinem Schlusswort, er sei bereit für eine Therapie. „Ich will mit solchen Sachen nichts mehr zu tun haben.“

Richter Heuer machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass bei den kinderpornografischen Bildern eben immer auch ein echter Missbrauch vorausgehe: „Ohne reales Geschehen gibt es die Bilder nicht.“ Was die Kinder erdulden müssten und welche späteren Folgen es für diese habe, sei unermesslich. „Es verschlägt einem den Atem, wozu Menschen fähig sind.“

Der Angeklagte sei eine gestörte Person, der es schwer falle, die Wahrheit zu sagen. Er sei noch genauso gefährlich wie 2015, als er aufgeflogen war. Für die nun bei ihm gefundenen weiteren Bilder werde es ein weiteres Strafverfahren geben. Die jetzige Strafe sei „ein deutliches Signal“. 

Heuer machte dem Angeklagten klar, dass er sich ändern müsse. „Wenn Sie nach dem Gefängnis so weiter machen wie bisher, werden sie den größten Teil des Rests Ihres Lebens im Gefängnis verbringen müssen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Das interessiert diese Woche



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Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer ließ sich nicht erweichen. Er verurteilte einen 57-jährigen Mann aus dem Raum Oberndorf zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, weil dieser mehr als 4000 kinderpornografische Bilder auf seinem PC und auf Datenträgern besessen hatte. Wegen der überlangen Verfahrensdauer werden dem Angeklagten zwei Monate Haftzeit als verbüßt angerechnet.

In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte noch beteuert, es tue ihm leid und er werde „das Gefängnis nicht überleben“. Heuer dagegen betonte, der Angeklagte habe „das alles sich selbst zuzuschreiben“ und sprach im Urteil von einer „perversen Persönlichkeit“.

Unbelehrbar

Der 57-Jährige war wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder angeklagt, die die Polizei bei einer Razzia im März 2015 bei ihm gefunden hatte. Bei einer ersten Verhandlung am 28. Februar hatte Heuer angeordnet, dass Polizeibeamte gleich noch einmal in der Wohnung des Angeklagten Computer und Datenträger beschlagnahmen. Und wieder waren die Beamten fündig geworden.

Sie hatten unter mehr als 50.000 Bildern 31 Verdachtsbilder kinderpornografischen Inhalts gefunden, wie eine Kriminalhauptkommissarin als Zeugin berichtete. Und dies obwohl der Angeklagte behauptet hatte, seit der Razzia 2015 solche Bilder höchstens noch angeschaut, aber nie gespeichert zu haben.

Gutachter: ungünstige Prognose

In seinem Gutachten hat der Psychiater Ralph-Michael Schulte festgestellt, dass der Angeklagte zwar eine „dissoziale Persönlichkeit“ sei mit fehlendem Selbstbewusstsein. Er sei „kernpädophil“ und habe ein Alkoholproblem. Aber seine Steuerungsfähigkeit sei nicht aufgehoben, seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt. Schulte stellte eine eher ungünstige Prognose: Der Angeklagtehabe bisher keine Therapie gemacht, er habe wenige Kontakte und bisher nichts an sich geändert.

Richter Heuer wollte wissen, wie wahrscheinlich es sei, dass der Angeklagte, der in den 90er Jahren drei Mal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und deshalb gut zwei Jahre im Gefängnis saß, wieder Kinder anspricht. Zumal wenn er die Möglichkeit des Internets nicht mehr habe. Schulte meinte, er habe dafür „keine Anhaltspunkte“, es sei „nicht wahrscheinlich, aber möglich“.

Gefahr für die Allgemeinheit?

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte auf ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Wegen der langen Verfahrensdauer sollten drei Monate als verbüßt gelten. Der Verteidiger fand es schwierig einzuschätzen, welche Gefahr vom Angeklagten ausgehe. „Wahrscheinlich bleibt es bei Phantasie.“ Er plädierte für eine Bewährungsstrafe, denn im Strafvollzug sei eine Behandlung nicht möglich. Über einen Bewährungshelfer und Auflagen sei die Sexualtherapie machbar.

Der Angeklagte selbst erklärte in seinem Schlusswort, er sei bereit für eine Therapie. „Ich will mit solchen Sachen nichts mehr zu tun haben.“

Richter Heuer machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass bei den kinderpornografischen Bildern eben immer auch ein echter Missbrauch vorausgehe: „Ohne reales Geschehen gibt es die Bilder nicht.“ Was die Kinder erdulden müssten und welche späteren Folgen es für diese habe, sei unermesslich. „Es verschlägt einem den Atem, wozu Menschen fähig sind.“

Der Angeklagte sei eine gestörte Person, der es schwer falle, die Wahrheit zu sagen. Er sei noch genauso gefährlich wie 2015, als er aufgeflogen war. Für die nun bei ihm gefundenen weiteren Bilder werde es ein weiteres Strafverfahren geben. Die jetzige Strafe sei „ein deutliches Signal“. 

Heuer machte dem Angeklagten klar, dass er sich ändern müsse. „Wenn Sie nach dem Gefängnis so weiter machen wie bisher, werden sie den größten Teil des Rests Ihres Lebens im Gefängnis verbringen müssen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.