Kreis Rottweil: Taxifahren wird teurer

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Seit vier Jahren gilt für Taxi-Fahrgäste im Kreis Rottweil ein unveränderter Tarif. Darauf weist das Landratsamt Rottweil hin. Das werde sich in Kürze ändern, so die Behörde weiter. Denn auf Antrag verschiedener Taxiunternehmen im Landkreis werden die Beförderungsentgelte zum 1. Februar 2023 erhöht. 

Verschiedene Taxiunternehmen im Landkreis Rottweil hätten beim Landratsamt Rottweil gemeinsam die Erhöhung der sogenannten „Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ beantragt, teilte die Behörde mit. Die Mehrheit der übrigen Taxiunternehmen im Landkreis habe diesem Antrag zugestimmt. Die Unternehmen hätten den Antrag damit begründet, dass seit der letzten Tariferhöhung am 1. Mai 2018 für die Taxiunternehmen wesentliche Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen seien. Etwa die deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise sowie die Lohn- und Rentenanpassung.

Das Landratsamt Rottweil hat als Genehmigungsbehörde für die Beförderungsentgelte den Antrag geprüft, insbesondere darauf, ob die Erhöhung angemessen ist. Bei dieser Prüfung wurden die wirtschaftliche Lage der Unternehmer, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie die notwendige technische Entwicklung betrachtet und bewertet. 

„Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass sich die Erhöhung des Taxentarifs im Rahmen des Verbraucherpreisindex für Personenbeförderung im Straßenverkehr bewegt“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Die Daten seien ermittelt worden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Der Index sei im Zeitraum von 2018 bis Ende 2021 um rund neun Prozent gestiegen. 

Zusätzlich habe man seitens des Landratsamts verschiedene Fachbehörden und Verbände zur Tariferhöhung angehört. Einwände seien dabei nicht eingegangen. Überdies habe die Genehmigungsbehörde die beantragten Beförderungsentgelte mit den Taxentarifen angrenzender Landkreise verglichen. Im Vergleich bewegen sich die beantragten Beförderungsentgelte im Rahmen der Regelungen der anderen Landkreise. Daraufhin sei die Genehmigung durch das Landratsamt Rottweil erfolgt. 

Die alten und neuen Preise

Bislang gelten im Kreis Rottweil folgende Preise: tagsüber Grundgebühr: 4,40 Euro, Kilometerpreis: 2,20. Stand-/Wartezeit pro Stunde: 32 Euro. Nachts, also montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr und sonntags ganztägig beträgt der Kilometerpreis 2,50 Euro. Großraumtaxen ab 5 Fahrgastsitzplätzen in Fahrtrichtung und ab 5 Fahrgästen sind etwas teurer.

In einer Erhebung von taxi-rechner.de lag der Landkreis Rottweil mit diesen Preisen bundesweit in der Rangliste der teuersten Taxitarife in Deutschland auf Platz 150 von 245.

Ab 1. Februar 2023 werden folgende Taxipreise gelten: Werktags von 6 bis 22 Uhr fährt man zum Grundtarif 5 Euro (einschließlich der ersten Fortschalteinheit), der Kilometertarif beträgt 2,40 Euro. Alle 41,67 Meter kommen 10 Cent hinzu. Nachts von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bleibt der Grundtarif zwer bei 5Euro (einschl. der ersten Fortschalteinheit), der Kilometertarif erhöht sich aber auf 2,60. Und alle 38,46 Meter kommen 10 Cent obendrauf.

Dazu kommen Anfahrtszuschläge: Bei Zielfahrten, bei denen der Bestellungsort (Einsteigeort) und der Zielort innerhalb der Betriebssitzgemeinde, aber außerhalb des Kernbereichs der Verordnung liegen, wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro erhoben. Und bei Zielfahrten, bei denen der Bestellungsort (Einsteigeort) und der Zielort außerhalb der Betriebssitzgemeinde liegen, wird ein Zuschlag in Höhe von 10 Euro erhoben. Wartezeiten werden mit 10 Cent alle 9 Sekunden berechnet – mit 40Euro je Stunde.

Die neuen Taxentarife sollen auf der Website des Landkreises Rottweil veröffentlicht werden: landkreis-rottweil.de/kreisrecht, unter T wie Taxentarif-Rechtsverordnung. 

Die jeweils gültigen Tarife sind für alle Taxis und Taxiunternehmen innerhalb des Pflichtfahrgebietes verbindlich und dürfen weder über- noch unterschritten werden. Dies wird mit in den Taxis installierten und behördlich geeichten Taxametern sichergestellt.

Das interessiert diese Woche



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Seit vier Jahren gilt für Taxi-Fahrgäste im Kreis Rottweil ein unveränderter Tarif. Darauf weist das Landratsamt Rottweil hin. Das werde sich in Kürze ändern, so die Behörde weiter. Denn auf Antrag verschiedener Taxiunternehmen im Landkreis werden die Beförderungsentgelte zum 1. Februar 2023 erhöht. 

Verschiedene Taxiunternehmen im Landkreis Rottweil hätten beim Landratsamt Rottweil gemeinsam die Erhöhung der sogenannten „Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ beantragt, teilte die Behörde mit. Die Mehrheit der übrigen Taxiunternehmen im Landkreis habe diesem Antrag zugestimmt. Die Unternehmen hätten den Antrag damit begründet, dass seit der letzten Tariferhöhung am 1. Mai 2018 für die Taxiunternehmen wesentliche Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen seien. Etwa die deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise sowie die Lohn- und Rentenanpassung.

Das Landratsamt Rottweil hat als Genehmigungsbehörde für die Beförderungsentgelte den Antrag geprüft, insbesondere darauf, ob die Erhöhung angemessen ist. Bei dieser Prüfung wurden die wirtschaftliche Lage der Unternehmer, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie die notwendige technische Entwicklung betrachtet und bewertet. 

„Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass sich die Erhöhung des Taxentarifs im Rahmen des Verbraucherpreisindex für Personenbeförderung im Straßenverkehr bewegt“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Die Daten seien ermittelt worden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Der Index sei im Zeitraum von 2018 bis Ende 2021 um rund neun Prozent gestiegen. 

Zusätzlich habe man seitens des Landratsamts verschiedene Fachbehörden und Verbände zur Tariferhöhung angehört. Einwände seien dabei nicht eingegangen. Überdies habe die Genehmigungsbehörde die beantragten Beförderungsentgelte mit den Taxentarifen angrenzender Landkreise verglichen. Im Vergleich bewegen sich die beantragten Beförderungsentgelte im Rahmen der Regelungen der anderen Landkreise. Daraufhin sei die Genehmigung durch das Landratsamt Rottweil erfolgt. 

Die alten und neuen Preise

Bislang gelten im Kreis Rottweil folgende Preise: tagsüber Grundgebühr: 4,40 Euro, Kilometerpreis: 2,20. Stand-/Wartezeit pro Stunde: 32 Euro. Nachts, also montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr und sonntags ganztägig beträgt der Kilometerpreis 2,50 Euro. Großraumtaxen ab 5 Fahrgastsitzplätzen in Fahrtrichtung und ab 5 Fahrgästen sind etwas teurer.

In einer Erhebung von taxi-rechner.de lag der Landkreis Rottweil mit diesen Preisen bundesweit in der Rangliste der teuersten Taxitarife in Deutschland auf Platz 150 von 245.

Ab 1. Februar 2023 werden folgende Taxipreise gelten: Werktags von 6 bis 22 Uhr fährt man zum Grundtarif 5 Euro (einschließlich der ersten Fortschalteinheit), der Kilometertarif beträgt 2,40 Euro. Alle 41,67 Meter kommen 10 Cent hinzu. Nachts von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bleibt der Grundtarif zwer bei 5Euro (einschl. der ersten Fortschalteinheit), der Kilometertarif erhöht sich aber auf 2,60. Und alle 38,46 Meter kommen 10 Cent obendrauf.

Dazu kommen Anfahrtszuschläge: Bei Zielfahrten, bei denen der Bestellungsort (Einsteigeort) und der Zielort innerhalb der Betriebssitzgemeinde, aber außerhalb des Kernbereichs der Verordnung liegen, wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro erhoben. Und bei Zielfahrten, bei denen der Bestellungsort (Einsteigeort) und der Zielort außerhalb der Betriebssitzgemeinde liegen, wird ein Zuschlag in Höhe von 10 Euro erhoben. Wartezeiten werden mit 10 Cent alle 9 Sekunden berechnet – mit 40Euro je Stunde.

Die neuen Taxentarife sollen auf der Website des Landkreises Rottweil veröffentlicht werden: landkreis-rottweil.de/kreisrecht, unter T wie Taxentarif-Rechtsverordnung. 

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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de