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Startseite Landkreis Rottweil

Unverpackt-Laden in Zimmern: Stress mit dem Landratsamt

von Peter Arnegger (gg)
22. April 2020
in Landkreis Rottweil, NRWZ.de+, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Plastikfrei nach dem Motto "Zero Waste", Null Abfall. Symbol-Bild von Jasmin Sessler auf Pixabay

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Der Unverpackt-Laden in Zimmern hat Stress mit dem Landratsamt Rottweil. Es liegt auf der Hand: In Zeiten der Infektionsgefahr mit dem neuartigen Corona-Virus schaut die Behörde natürlich genauer hin – in einem Laden, in dem die Kunden ihre Verpackungen selbst mitbringen. Eine Beobachterin sieht darin einen Nachteil gegenüber anderen Einzelhändlern und hat sich an die NRWZ gewandt. Wir fragten beim Landratsamt nach. Und die Behörde lenkte ein.

Vor knapp einem Jahr hat in Zimmern bei Rottweil der Unverpackt-Laden eröffnet. Bürgermeister Carmen Merz übernahm das damals, die Eröffnung bekam viel Aufmerksamkeit. Seine Verpackungen selbst mitzubringen und auf Plastik zu verzichten, liegt im Trend.

Zum Angebot gehören neben Putzmitteln und Körperpflegeprodukten trockene Lebensmittel wie Reis, Nudeln, Gewürze, Haferflocken, Hülsenfrüchte, Tee und Kaffee auch ein paar Süßigkeiten, überwiegend aus regionaler Bio-Produktion. Die Kunden bringen ihre eigenen Transportgefäße mit, die am Eingang gewogen werden. Dann füllt man sie und wiegt wieder, die Differenz wird dann bezahlt.

Allerdings unterliegt das Mitbringen von eigenen Behältern, um darin Lebensmittel abzufüllen, generell erhöhten hygienischen Anforderungen. Das war schon vor Covid-19 so.

Jetzt aber, mitten in der Corona-Pandemie, schaut die zuständige Behörde im Landratsamt noch genauer hin. „Der Abfüllvorgang findet mit verschiedenen Gerätschaften statt. Beispielsweise werden Vorratsbehälter von den Kunden mit einem Hebel geöffnet und geschlossen oder Vorlegebestecke benutzt, die nicht bei jedem Abfüllvorgang desinfiziert werden können“, erklärt eine Sprecherin des Rottweiler Landratsamts. Sie hat sich auf Nachfrage der NRWZ mit dem Zimmerner Laden beschäftigt und beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt nachgefragt. Dieses wiederum sei zu dem Schluss gekommen: „Diese zwei sich summierenden Punkte – zum einen mitgebrachte Verpackungen zum anderen Nutzung von Gerätschaften durch Kunden – erklären, warum das Abfüllen durch die Inhaberin erfolgte.“

Das ist der Punkt, wegen dem sich eine Kundin des Ladens an die NRWZ gewandt hatte, was dann die Nachfrage beim Amt auslöste. Eine Kundin, deren Herz ganz offenbar an dem Plastik sparenden System im Allgemeinen und an dem Zimmerner Laden im Besonderen liegt.

Die Frau schreibt, sie „wolle mal meinem Unmut Luft“ und gleichzeitig auf einen Missstand aufmerksam machen. Denn seit vergangener Woche habe der Unverpackt-Laden in Zimmern vom Gesundheitsamt neue Auflagen erhalten. „Der Kunde darf nicht mehr selbst die mitgebrachten Behälter füllen, es muss von der Ladeninhaberin erledigt werden.“ Es reiche also nicht, Abstandsregeln einzuhalten, nur drei Personen in das Geschäft zu lassen und die Desinfektion der Hände am Eingang zu ermöglichen. Auch desinfiziere die Ladenbetreiberin mehrmals täglich Regale, Tische und so weiter.

Das „hat zur Folge, dass die Kunden ewig warten müssen und sicher auch teilweise nicht mehr kommen“, befürchtet die Kundin.

Es gehe ihr dabei nicht um die „sinnvollen Hygienemassnahmen“, ergänzt sie. „Wenn andere Läden diese ebenfalls einhalten müssten, hätte ich auch Verständnis für den Rest“, sagt sie weiter. Doch: „Wieso muss in den anderen Läden nicht auch der Mitarbeiter die unverpackten Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Backwaren für die Kunden eintüten? Die Wägen werden nicht überall desinfiziert, Desinfektionsmittel am Eingang sehe ich auch nicht.“

Wird also mit zweierlei Maß gemessen? Die Situation sei für die Ladeninhaber ohnehin schon kritisch. Sie müsse durch solche Auflagen nicht noch schwieriger gemacht werden, so das Fazit der engagierten Kundin.

Die NRWZ legte die Beschwerde dem Landratsamt vor. Und siehe da: Es gibt einen Kompromiss. „Inzwischen wurde mit der Betreiberin – auch mit Blick auf die kommende Maskenpflicht – eine entgegenkommende Änderung dahingehend besprochen, dass ein Abfüllen der Waren nun durch den Kunden möglich ist“, erläutert die Sprecherin der Behörde.

Voraussetzung: Der Kunde müsse bereitgestellte Handschuhe zum einmaligen Gebrauch verwenden und Tabletts als Unterlage für die mitgebrachten Verpackungen. „Wir denken, dass bei dieser Vorgehensweise die Akzeptanz bei den Kunden nicht leidet und diese dieses Schutzniveau gerne annehmen“, schließt die Sprecherin des Landratsamts.

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Peter Arnegger (gg)

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... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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