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Einwohnerfragestunde – oder: Frag‘ mich nur, was ich hören will

Leserinnenbrief zu: Was bringt ein Organisationsgutachten?

In Lauterbach gibt’s bei jeder Gemeinderatssitzung zwei Einwohnerfragestunden. Zumindest theoretisch. Praktisch zählt Bürgermeister Jürgen Leichtle erst einmal auf, was alles nicht gefragt werden darf. Und das ist mittlerweile eine ganze Menge:


Fragen zur öffentlichen Berichterstattung im Gemeindeblatt? Unzulässig.
Fragen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten vergangener Sitzungen? Ebenfalls unzulässig.
Zumindest dann, wenn diese Fragen in irgendeiner Weise ihn selbst betreffen. Oder etwas, das er getan hat. Oder nicht getan hat.

Wir Bürgerinnen und Bürger dürfen also alles fragen – solange es Bürgermeister Leichtle nicht unangenehm wird. Oder er sich und sein Tun erklären müsste. Kritik? Unzulässig. Fragen? Nur die harmlosen.


Schade eigentlich. Denn Demokratie lebt vom Austausch, gerade da, wos unbequem wird. Wenn kritische Nachfragen pauschal abgeblockt werden, bleibt von der offenen Bürgerfragestunde nicht mehr viel übrig.
Bürgermeister Leichtle macht trotzdem lieber, was ihm passt. Schließlich ist er der Chef. Eine Amtsperson. Demokratisch gewählt. Da muss man sich nicht erklären. Da hat man recht. Automatisch… Oder?

Verena Oehl, Lauterbach




NRWZ-Redaktion Schramberg

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