Pflegekosten: Was Betroffene wissen müssen

ARAG-Experten mit Informationen rund um die Pflege

Autor / Quelle: Redaktion/pm
Lesezeit 11 Min.
Symbol-Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Pflegebedürftig zu werden, ist für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis – emotional, organisatorisch und vor allem finanziell. Wie teuer ein Platz im Pflegeheim ist, hängt dabei stark vom Wohnort ab. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Die monatlichen Eigenanteile in der vollstationären Pflege unterscheiden sich regional erheblich und liegen je nach Stadt ungefähr zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro.

Welche Kosten bei einem Heimaufenthalt entstehen, wie Pflege finanziert werden kann und welche staatlichen Hilfen es gibt, erklären wir in einem Überblick.

Kurz zusammengefasst

  • Die monatlichen Eigenanteile für vollstationäre Pflege variieren regional zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro.
  • Eine formelle Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch einen Antrag bei der Pflegekasse und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
  • In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bewerten und verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung festlegen.
  • Frühzeitige Beratung durch Pflegekassen oder andere Stellen ist wichtig, um Unterstützung und Informationen zu erhalten.
  • Kosten für Pflege fallen mit Eigenanteil an, der sich aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammensetzt.

Pflegebedürftig – und dann?

Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein, etwa nach einem Schlaganfall, einem Sturz oder durch eine schwere Erkrankung. In anderen Fällen entwickelt sie sich langsam, z. B. bei Demenz oder zunehmender körperlicher Einschränkung. Für Betroffene und Angehörige beginnt dann meist eine Phase, die von Unsicherheit geprägt ist: Welche Unterstützung gibt es? Was muss beantragt werden? Und wie wird die Pflege organisiert?

Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass zunächst formell festgestellt werden muss, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Im Anschluss prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag noch ist. Das Gutachten entscheidet darüber, welcher Pflegegrad vergeben wird – und damit, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können.

Die fünf Pflegegrade

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in fünf Pflegegrade eingeteilt. Maßgeblich ist dabei, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die ARAG-Experten erklären: Je geringer die Selbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad und desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus.

Bei der Begutachtung werden Kriterien aus sechs Lebensbereichen geprüft, zum Beispiel:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auf Basis einer Punktebewertung wird anschließend der Pflegegrad ermittelt.

Frühzeitige Beratung sinnvoll

Neben der persönlichen Belastung müssen Familien oft innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen: Pflege organisieren, Wohnraum anpassen, Anträge stellen, Heimverträge prüfen, ggf. ambulante Dienste beauftragen. Die ARAG-Experten raten daher dringend, möglichst früh professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wichtig zu wissen: Auf eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse besteht ein gesetzlicher Anspruch nach § 7a Sozialgesetzbuch XI. Zusätzlich können Pflegestützpunkte oder Sozialdienste in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen unterstützen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält Informationsangebote rund um Pflegeberatung bereit.

Darüber hinaus kommen als Anlaufstellen in Frage:

  • kommunale Senioren- und Pflegeberatungen
  • örtliche Sozialämter
  • Wohlfahrtsverbände und kirchliche Träger
  • ambulante Pflegedienste und Pflegeheime
  • die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA), u. a. zur Beratung bei Heimkosten

Was Pflege wirklich kostet

Viele Betroffene sind überrascht, wie hoch die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheimaufenthalts ausfallen können. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur feste Zuschüsse – abhängig von Pflegegrad und Pflegeform. Die Gesamtrechnung des Pflegeheims setzt sich aber aus mehreren Bestandteilen zusammen, u. a.:

  • pflegebedingte Kosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten

Die Differenz zwischen Zuschuss und tatsächlichem Heimpreis führt zum Eigenanteil – und der kann laut ARAG-Experten schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen.

Laut IW-Studie zahlen Heimbewohner im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr ihres Aufenthalts knapp 3.000 Euro monatlich aus eigener Tasche. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede je nach Region: Während in Sachsen-Anhalt durchschnittlich rund 2.500 Euro fällig werden, liegen die monatlichen Selbstkosten in Nordrhein-Westfalen bei rund 3.300 Euro.

Vorhandenes Vermögen muss für Pflege eingesetzt werden.

Reichen Rente, Einkommen und Ersparnisse nicht aus, kann die Sozialhilfe helfen – konkret die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Unterstützung erst greift, wenn das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht ist.

Dabei kann auch Wohneigentum relevant werden. Selbst ein eigenes Haus schützt nicht automatisch davor, als verwertbares Vermögen eingestuft zu werden. In einem konkreten Fall musste ein Alleineigentümer seine Immobilie verkaufen, um die Heimkosten seiner Ehefrau finanzieren zu können (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15). Maßgeblich war dabei, dass das Haus nicht als „angemessen“ im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII bewertet wurde.

Kosten für Pflege von der Steuer absetzbar?

Pflegekosten können unter Umständen steuerlich berücksichtigt werden. Sind die Belastungen außergewöhnlich hoch und übersteigen sie eine zumutbare Grenze, können sie nach Paragraf 33 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Außerdem können bestimmte Unterstützungsleistungen – etwa eine Haushalts- oder Einkaufshilfe – als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sein. Die ARAG-Experten empfehlen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufzubewahren.

Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Viele Angehörige sorgen sich, im Pflegefall automatisch für die Kosten aufkommen zu müssen. Doch seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, gilt eine klare Grenze: Kinder werden nur dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegekosten. Für zahlreiche Familien bedeutet das eine wichtige finanzielle Entlastung.


Pflegeheim-Kosten – das Wichtigste auf einen Blick

Wie hoch sind die Eigenanteile?

Je nach Region zahlen Pflegebedürftige für vollstationäre Pflege monatlich aus eigener Tasche oft zwischen ca. 2.300 und 4.100 Euro.

Warum ist Pflege so teuer?

Die Pflegekasse zahlt nur einen festen Zuschuss. Zusätzlich fallen Kosten an für:

  • Unterkunft & Verpflegung
  • Investitionskosten (z. B. Gebäude, Ausstattung)
  • pflegerische Leistungen, die nicht vollständig gedeckt sind

Wer zahlt zuerst?

Grundsätzlich müssen Pflegebedürftige zunächst Rente/Einkommen und Vermögen einsetzen.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Dann kann die Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) einspringen – allerdings erst nach Vermögensprüfung.

Müssen Kinder zahlen?

Nur wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 01.01.2020).

Tipp der ARAG Experten: Frühzeitig Beratung nutzen – auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht ein Anspruch.


FAQ: Häufige Fragen zu Pflegebedürftigkeit und Pflegekosten

1. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (sie gehört zur Krankenkasse). Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

2. Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Ein Gutachter bewertet anhand eines Punktesystems, wie selbstständig die Person noch ist (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten). Daraus ergibt sich der Pflegegrad (1–5).

3. Was zahlt die Pflegeversicherung im Pflegeheim?

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die kompletten Heimkosten, sondern feste Leistungsbeträge abhängig vom Pflegegrad. Ein Teil bleibt immer als Eigenanteil.

4. Was gehört zum Eigenanteil im Pflegeheim?

Typischerweise setzt sich der Eigenanteil zusammen aus:

  • Anteil an pflegebedingten Kosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

5. Warum gibt es so große regionale Unterschiede?

Pflegekosten hängen u. a. ab von:

  • Personalkosten und Tarifbindung
  • Miet- und Grundstückspreisen
  • Investitionen in Gebäude/Ausstattung
  • regionaler Angebotslage

6. Kann ich Pflegekosten steuerlich absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bestimmte Hilfen im Haushalt zählen ggf. als haushaltsnahe Dienstleistungen.

7. Was ist „Hilfe zur Pflege“?

Das ist eine Leistung der Sozialhilfe, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Staat übernimmt dann die ungedeckten Kosten – prüft aber vorher, was verwertbar ist.

8. Muss ich als Angehöriger das Haus verkaufen, wenn mein Partner ins Pflegeheim kommt?

Das kann im Einzelfall passieren. Ob eine Immobilie geschont wird, hängt u. a. davon ab, ob sie als angemessen gilt und wie die Eigentumsverhältnisse sind.

9. Müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen?

Nur, wenn sie über 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen liegen. Darunter wird grundsätzlich nicht auf Elternunterhalt zurückgegriffen.

10. Wo bekomme ich schnelle Hilfe und Beratung?

  • Pflegeberatung der Pflegekasse (Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Pflegestützpunkte
  • Sozialdienste in Klinik/Reha
  • kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände
  • BIVA (Beratung u. a. zu Heimkosten)

Mini-Checkliste: Pflegeheim auswählen

✅ Kosten & Vertrag

  • Monatlicher Eigenanteil klar ausgewiesen
  • Kostenaufteilung verständlich (Pflege / Unterkunft / Verpflegung / Investitionen)
  • Zusatzkosten und Wahlleistungen transparent
  • Regelungen zu Preiserhöhungen geprüft
  • Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen nachvollziehbar

✅ Pflege & Betreuung

  • Personal ausreichend (auch nachts)
  • Kompetenz bei Demenz / besonderen Pflegebedarfen
  • Notfallmanagement (Arzt, Krankenhaus, Notruf) geregelt
  • Medikamentengabe organisiert und dokumentiert

✅ Alltag & Versorgung

  • Mahlzeiten, Sonderkost, Diäten möglich
  • Hilfe bei Körperpflege, Anziehen, Essen verlässlich
  • Angebote für Aktivierung/Beschäftigung vorhanden
  • Wäsche, Reinigung, Zimmerpflege geregelt

✅ Zimmer & Umgebung

  • Einzel-/Doppelzimmer passend
  • Barrierefreiheit, Bad, Notrufsystem vorhanden
  • Besuchsmöglichkeiten familienfreundlich
  • Lage: ÖPNV, Ärzte, Apotheke erreichbar

✅ Qualität & Umgang

  • Gute Atmosphäre / respektvoller Umgang
  • Beschwerden werden ernst genommen
  • Heimbeirat / Bewohnervertretung vorhanden
  • Kommunikation mit Angehörigen transparent

✅ Extra-Tipp

  • Heim vorher besichtigt (wenn möglich zu verschiedenen Tageszeiten)
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