Freitag, 19. April 2024

Die eigene Mutter getötet, den Zwillingsbruder schwerstverletzt – aber warum?

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Region Rottweil. Vor dem Landgericht Rottweil hat am Mittwoch der Prozess gegen einen heute 38-Jährigen begonnen – der furchtbare Taten begangen haben soll. Seine eigene Mutter soll er mit Benzin übergossen und angezündet haben, ebenso seinen eineiigen Zwillingsbruder. Die Mutter starb, der Bruder liegt seither in einer Spezialklinik. Das gemeinsam bewohnte Haus brannte ab. Die Frage allerdings, warum der Mann dies alles getan hat, blieb am ersten Prozesstag unbeantwortet.

Manchmal wohnt der Mörder mit dem Opfer unter einem Dach. Und mitunter mutiert der scheinbar Harmlose zum Monster. Im vorliegenden Fall geht es um einen Mann, der am Mittwoch im bürgerlich-legeren Dress vor Gericht erscheint. Im blau-braun karierten Hemd mit einem schwarzen Kapuzenpullover darüber. Eine gepflegte Erscheinung. Eine Auffälligkeit: Seine linke Hand steckt in einem Spezialhandschuh für Verbrennungen.

Der Angeklagte trug einen Handschuh an der linken Hand. Foto: Peter Arnegger

Die Verbrennungen an seinem Körper, auch im Gesicht, hat Dennis B. – so jedenfalls sagt es die Anklage – sich Ende April März dieses Jahres zugezogen. Bei einer schrecklichen Tat. In der Nacht soll er zunächst Benzin im Haus verschüttet haben, das er gemeinsam mit seinem Bruder und seiner 72-jährigen Mutter in Horb-Talheim bewohnte. Er soll dann seine Familienangehörigen nacheinander mit Benzin übergossen und sie, wie auch das Gebäude, in Brand gesteckt haben.

Die Mutter starb knapp 14 Tage später an den Folgen ihrer schweren Verbrennungen in einer Klinik. Wegen Multiorganversagens, so eine Mitteilung des Landgerichts Rottweil im Vorfeld des Prozesses, und obwohl sie noch mehrfach operiert worden ist. Der Bruder lebt, hat schwerste Verbrennungen davongetragen. Er wird in einer Klinik in Tübingen behandelt, hat ebenfalls mehrere Operationen hinter sich. Zum Prozessauftakt konnte er nicht erscheinen.

Als gefühllos und unbarmherzig beschrieb der Erste Staatsanwalt Robin Schray die Taten. Sie haben sich nach seinen Worten so abgespielt: Mit seinem eineiigen Zwillingsbruder habe Dennis B. in der Birkenstraße in Horb-Talheim gewohnt, im Dachgeschoss. Sie teilten sich ein Wohn- und ein Badezimmer. Die 72-jährige Mutter Irmgard hatte das Erdgeschoss fast für sich, die Küche nutzen alle drei gemeinsam. Am 29. April März geschieht dann die unfassbare Tat: Gegen 4 Uhr beginnt Dennis B. damit, Benzin im Haus auszuschütten. „Um die schlafende Mutter und den schlafenden Bruder zu töten“, wie es der Staatsanwalt in seiner Anklage festgehalten hat. Der Bruder wacht durch den Benzingeruch auf. Er begreift, was vor sich geht, und will flüchten. Doch Dennis B. packt ihn, hält ihn auf.

Die Mutter ist ebenfalls wach geworden. Sie kommt hinzu. Schreiend, notiert die Anklage. Dennis B. übergießt da gerade den Bruder mit Benzin. Und entzündet ihn mit einem Ofenanzünder. Der Bruder kann sich mithilfe eines Teppichs löschen. Er flüchtet ins Badezimmer, schließt sich ein.

Unterdessen wendet sich Dennis B. laut Anklage seiner eigenen Mutter zu. Auch diese übergießt er mit Benzin. Und entzündet auch sie. Die Mutter trug „lediglich Nachtwäsche“, so der Ankläger. Die Seniorin erleidet schwerste Verbrennungen. Sie versucht noch, sich draußen mit einem Gartenschlauch selbst zu löschen. Ein auf die Geschehnisse aufmerksam gewordener Zeuge kann den Bruder aus dem Haus holen. Die ersten Rettungskräfte treffen ein. Die Feuerwehr kann das Haus nicht halten, der Schaden wird mit einer halben Million Euro taxiert.

Dennis B. hört sich das Verlesen dieser Anklage seelenruhig an. Sauber geschnittene, graue Haare, bleich im Gesicht, aber regungslos sitzt er auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger. Er schaut den Staatsanwalt unverwandt an. Mit dem äußerlichen Gleichmut, mit dem man das aktuelle Fernsehprogramm studieren würde.

Was den Mann mutmaßlich zu dem Mord an der eigenen Mutter, zum versuchten Mord an seinem eigenen Zwillingsbruder getrieben hat – das bleibt nach dem ersten Verhandlungstag im Dunkeln. So konnte nur die Anklageschrift verlesen werden. Der zur Beurteilung der Schuldfähigkeit von Dennis B. geladene psychiatrische Sachverständige konnte am Mittwoch nicht anwesend sein. Er muss die Einlassungen des Angeklagten zur Sache miterleben, mitanhören können, um sich später ein Urteil zu bilden.

Auch seitens der Staatsanwaltschaft erklärte man am Mittwoch, zur Motivlage nur spekulieren zu können und dies nicht tun zu wollen. Der Sprecher der Behörde, Erster Staatsanwalt Frank Grundke, der dem Prozess als Zuhörer beiwohnte, verwies die NRWZ und andere Medienvertreter mit Bedauern auf den weiteren Prozessverlauf. Man müsse warten, bis Dennis B. zur Sache aussagen kann. Bislang hätten die Ermittlungen hier keine eindeutigen Erkenntnisse gebracht. Dennis B. schweige zur Tat.

Während des ersten Prozesstags anwesend: seine Schwester. Sie hatte nicht in dem Haus gewohnt.

Am 17. Oktober wird weiter verhandelt. Dann wird es auch um einen weiteren möglichen Anklagepunkt gehen, der mit dem Verfahren wegen vollendeten und versuchten Mordes und anderen Straftatbeständen wie schwere Brandstiftung verbunden werden könnte: Die Polizei habe in Dennis B.s Auto einen Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden, ließ der Vorsitzende Richter am Rottweiler Landgericht, Karlheinz Münzer, verlauten. Man gehe nicht davon aus, dass sie zur Motivlage beitrügen, aus „prozessökonomischen Gründen“ würde man den Straftatbestand des Besitzes dieser pornografischen Schriften aber mitverhandeln wollen. Indirekt wies Münzer damit Spekulationen einer Tageszeitung aus dem Heimatort B.s zurück, die gefragt hat: „Spielten Kinderporno-Bilder beim Familiendrama eine Rolle?“

Pikant: Mit Prozesseröffnung gestern sind Verfahrensfristen, innerhalb derer der Angeklagte auf den neuen Vorwurf reagieren kann, nicht eingehalten worden. Wie die Verteidigung, hier in Person des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt Rüdiger Mack, reagieren wird, ist unklar. Mack hat nach eigener Aussage bislang noch zu wenig Gelegenheit bekommen, mit seinem inhaftierten Mandanten Dennis B. zu sprechen. Immerhin machte der Vorsitzende Richter am Mittwoch bereits klar: „Über diesen Umstand hinaus, dass sich das Speichermedium in seinem Fahrzeug befand, ist den Akten kein Sachzusammenhang zu entnehmen.“

Dennis B. war mit diesem Wagen damals nach der Tat geflüchtet. Er wurde in Karlsruhe gestellt und festgenommen. Nach ihm war öffentlich gefahndet worden. Seit seiner Festnahme sitzt er in Haft, aktuell in der JVA Hechingen.

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.