Juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen

Im Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Der Philosoph, Religionswissenschaftler, Achtsamkeits- und Humortrainer Harald-Alexander Korp, der auch ehrenamtlich im Hospiz in Berlin mitarbeitet, referiert am Freitag, 22. März ab 19:30 Uhr in der Nell-Breuning-Schule in Rottweil zum Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe – juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen.

Rottweil. Bei der Abstimmung zu einem Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag im Juli 2023 gab es für keinen der Entwürfe eine Mehrheit und das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. In der hospizlichen Haltung und palliativen Begleitung geht es um Suizidprävention. Doch die Möglichkeit des assistierten Suizids wird von Menschen auf dem letzten Weg zunehmend thematisiert. MitarbeiterInnen und Angehörigen fehlt es dabei häufig an Informationen, um sachkundig begleiten zu können.

Worin liegt der Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe? Was ist juristisch zulässig? Wie kann ich reagieren, wenn der Wunsch nach assistiertem Suizid an mich herangetragen wird? Welche Vorsorgeunterlagen sind dazu notwendig? Der Vortrag trägt dazu bei, sich zu informieren, eine eigene Haltung zu reflektieren und Sicherheit zu gewinnen. Dazu laden ein: die Sitzwache Rottweil und der Ambulante Hospizdienst der Malteser in Kooperation mit der NBS mit Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II und der Katholischen Erwachsenenbildung Rottweil.

Das interessiert diese Woche



Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Der Philosoph, Religionswissenschaftler, Achtsamkeits- und Humortrainer Harald-Alexander Korp, der auch ehrenamtlich im Hospiz in Berlin mitarbeitet, referiert am Freitag, 22. März ab 19:30 Uhr in der Nell-Breuning-Schule in Rottweil zum Spannungsfeld zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe – juristische, ethische und spirituelle Betrachtungen.

Rottweil. Bei der Abstimmung zu einem Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag im Juli 2023 gab es für keinen der Entwürfe eine Mehrheit und das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. In der hospizlichen Haltung und palliativen Begleitung geht es um Suizidprävention. Doch die Möglichkeit des assistierten Suizids wird von Menschen auf dem letzten Weg zunehmend thematisiert. MitarbeiterInnen und Angehörigen fehlt es dabei häufig an Informationen, um sachkundig begleiten zu können.

Worin liegt der Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe? Was ist juristisch zulässig? Wie kann ich reagieren, wenn der Wunsch nach assistiertem Suizid an mich herangetragen wird? Welche Vorsorgeunterlagen sind dazu notwendig? Der Vortrag trägt dazu bei, sich zu informieren, eine eigene Haltung zu reflektieren und Sicherheit zu gewinnen. Dazu laden ein: die Sitzwache Rottweil und der Ambulante Hospizdienst der Malteser in Kooperation mit der NBS mit Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II und der Katholischen Erwachsenenbildung Rottweil.

Das interessiert diese Woche

Pressemitteilung (pm)
Pressemitteilung (pm)
Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.