Gemeinderats-Ausschuss

Kein Fischen mehr am Hardthausweiher?

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Natursee, Niedermoor oder Eigenentwicklung? Was passiert mit dem Hardthausweiher? Der UBV-Ausschuss des Gemeinderats zieht diese drei Möglichkeiten in Betracht, die alle das Ende des Gewässers als Fischsee bedeuten würden.

Rottweil – Sechs Möglichkeiten hatte das Landschafts-Architekturbüro Geitz & Partner, das auch mit der Renaturierung des Neckars beschäftigt ist, in einer Machbarkeitsstudie aufgezählt, die Sachbearbeiter Micha Sonnenfroh dem Ausschuss vorstellte. Das reicht von einer Wiederherstellung als Angelweiher wie bisher bis zum völligen Abbau der Stauanlagen, so dass nur noch ein Bach übrig bleiben würde.

Die Nutzung des Sees als Angelweiher wie bisher würde eine siebenstellige Summe kosten, beispielsweise durch Abbau und Entsorgung des im Lauf der Jahre angesammelten Schlamms (eineinhalb bis drei Millionen Euro), und hätte hohe Unterhaltungskosten. Auch die mögliche Teil-Nutzung als Angelweiher teuer, eine bis eineinhalb Millionen für den Schlamm, die Unterhaltskosten nicht ganz so hoch. Diese beiden Möglichkeiten wurden von Verwaltung und Ausschuss nicht weiter in Betracht gezogen.

Der Abbau des Damms und die Wiederherstellung des Baches (der dort laut Ratsvorlage bis 1895 ungestaut geflossen ist) würde laut Studie eine niedrige sechsstellige Summe kosten. Allerdings: Auf Frage von Dr. Peter Schellenberg (FWV) teilte Sonnenfroh mit, dass der Hardthausweiher den Schlamm zurückhalte, der sonst im Linsenbergweiher landen würde. Damit war auch diese Möglichkeit außen vor.

Somit bleiben noch drei Möglichkeiten. Allen drei ist gemeinsam, dass die Stau-Anlagen wie der Damm, der „Mönch“ (Ablauf) und der Einlauf instandgesetzt werden. Die Vorlage liest sich wie folgt: „3. Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt. Dafür wird der Schlamm umgeschichtet und ein Niedermoor initiiert. Die Seefläche verringert sich stetig. Die Kosten belaufen sich im sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind durch die Zulassung der Verlandung als mittel anzusehen. 4. Niedermoor Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt. Dafür wird der Schlamm ausgebaut und dann wiedereingebaut. Die Seefläche verringert sich. Die Kosten belaufen sich im sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind durch die Zulassung der Verlandung als mittel anzusehen. 5. Eigenentwicklung Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt, der See sich selber überlassen und der Schlamm belassen. Die Seefläche verringert sich stetig. Die Kosten belaufen sich im niederen sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind als gering anzusehen.“

Auch wenn beispielsweise Reiner Hils (SPD+FfR) fand, man solle sich auf die Möglichkeiten vier und fünf beschränken, beschloss der Ausschuss auf Bitte von OB Dr. Christian Ruf doch einstimmig, die Verwaltung solle die benannten drei Möglichkeiten weiter verfolgen, in Detail bewerten und im kommenden Jahr dem Gemeinderat wieder vorzulegen. Auf Anregung von Ralf Banholzer (CDU) wurde als weitere Möglichkeit hinzugenommen, den Weiher dem Sportanglerverein zu überlassen – der Verein hatte über viele Jahre den Weiher als Fischgewässer gepachtet und auch beim kontrollierten Ablassen des Wassers anfangs des Monats viel Arbeit eingebracht.

Die definitive Entscheidung fällt das Plenum des Gemeinderats am kommenden Mittwoch, 22. November. Beginn der Sitzung im Neuen Rathaus ist um 17 Uhr, um den Hardthausweiher geht es bei Tagesordnungspunkt zwei.

Das interessiert diese Woche



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Natursee, Niedermoor oder Eigenentwicklung? Was passiert mit dem Hardthausweiher? Der UBV-Ausschuss des Gemeinderats zieht diese drei Möglichkeiten in Betracht, die alle das Ende des Gewässers als Fischsee bedeuten würden.

Rottweil – Sechs Möglichkeiten hatte das Landschafts-Architekturbüro Geitz & Partner, das auch mit der Renaturierung des Neckars beschäftigt ist, in einer Machbarkeitsstudie aufgezählt, die Sachbearbeiter Micha Sonnenfroh dem Ausschuss vorstellte. Das reicht von einer Wiederherstellung als Angelweiher wie bisher bis zum völligen Abbau der Stauanlagen, so dass nur noch ein Bach übrig bleiben würde.

Die Nutzung des Sees als Angelweiher wie bisher würde eine siebenstellige Summe kosten, beispielsweise durch Abbau und Entsorgung des im Lauf der Jahre angesammelten Schlamms (eineinhalb bis drei Millionen Euro), und hätte hohe Unterhaltungskosten. Auch die mögliche Teil-Nutzung als Angelweiher teuer, eine bis eineinhalb Millionen für den Schlamm, die Unterhaltskosten nicht ganz so hoch. Diese beiden Möglichkeiten wurden von Verwaltung und Ausschuss nicht weiter in Betracht gezogen.

Der Abbau des Damms und die Wiederherstellung des Baches (der dort laut Ratsvorlage bis 1895 ungestaut geflossen ist) würde laut Studie eine niedrige sechsstellige Summe kosten. Allerdings: Auf Frage von Dr. Peter Schellenberg (FWV) teilte Sonnenfroh mit, dass der Hardthausweiher den Schlamm zurückhalte, der sonst im Linsenbergweiher landen würde. Damit war auch diese Möglichkeit außen vor.

Somit bleiben noch drei Möglichkeiten. Allen drei ist gemeinsam, dass die Stau-Anlagen wie der Damm, der „Mönch“ (Ablauf) und der Einlauf instandgesetzt werden. Die Vorlage liest sich wie folgt: „3. Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt. Dafür wird der Schlamm umgeschichtet und ein Niedermoor initiiert. Die Seefläche verringert sich stetig. Die Kosten belaufen sich im sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind durch die Zulassung der Verlandung als mittel anzusehen. 4. Niedermoor Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt. Dafür wird der Schlamm ausgebaut und dann wiedereingebaut. Die Seefläche verringert sich. Die Kosten belaufen sich im sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind durch die Zulassung der Verlandung als mittel anzusehen. 5. Eigenentwicklung Der ursprüngliche Seezustand wird nicht wiederhergestellt, der See sich selber überlassen und der Schlamm belassen. Die Seefläche verringert sich stetig. Die Kosten belaufen sich im niederen sechsstelligen Bereich, die Unterhaltungskosten sind als gering anzusehen.“

Auch wenn beispielsweise Reiner Hils (SPD+FfR) fand, man solle sich auf die Möglichkeiten vier und fünf beschränken, beschloss der Ausschuss auf Bitte von OB Dr. Christian Ruf doch einstimmig, die Verwaltung solle die benannten drei Möglichkeiten weiter verfolgen, in Detail bewerten und im kommenden Jahr dem Gemeinderat wieder vorzulegen. Auf Anregung von Ralf Banholzer (CDU) wurde als weitere Möglichkeit hinzugenommen, den Weiher dem Sportanglerverein zu überlassen – der Verein hatte über viele Jahre den Weiher als Fischgewässer gepachtet und auch beim kontrollierten Ablassen des Wassers anfangs des Monats viel Arbeit eingebracht.

Die definitive Entscheidung fällt das Plenum des Gemeinderats am kommenden Mittwoch, 22. November. Beginn der Sitzung im Neuen Rathaus ist um 17 Uhr, um den Hardthausweiher geht es bei Tagesordnungspunkt zwei.

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Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.