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Messer verboten: Polizei kündigt Kontrollen auf Weihnachtsmärkten und im ÖPNV an

Zu Beginn der Weihnachtsmarkt-Saison und im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage informiert das Polizeipräsidium Konstanz die Öffentlichkeit über verstärkte Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). „Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher und Fahrgäste“, heißt es seitens der Polizei. Vor allem auf Messer und andere gefährliche Gegenstände soll kontrolliert werden.

Das Polizeipräsidium Konstanz wünscht allen eine schöne, friedliche und sichere Vorweihnachtszeit. Ihre Sicherheit ist unser höchstes Anliegen.

Pressestelle, Polizeipräsidium Konstanz

In den kommenden Wochen werden zahlreiche Menschen die Weihnachtsmärkte besuchen, um die festliche Atmosphäre und die vorweihnachtliche Stimmung zu genießen. Dazu werden auch Busse und Bahnen, der ÖPNV, – wie auch in der Vergangenheit – rege genutzt, um zu diesen Veranstaltungen und in die Innenstädte zu gelangen. Um eine möglichst sichere und entspannte Vorweihnachtszeit zu gewährleisten, will die Polizei verstärkt Kontrollen, sowohl auf den Weihnachtsmärkten als auch im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, vornehmen. Dabei werden die Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.

Ein wichtiger Aspekt dieser Sicherheitsbemühungen sei dabei die Kontrolle des Messertrageverbots. In einer Erklärung aus dem für die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar zuständigen Präsidium heißt es dazu: „Seit dem 31.10.2024 gelten nach dem Waffengesetz erweiterte gesetzliche Waffen- und Messerführverbote. Damit gilt ein allgemeines Führverbot von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge. Zudem ist es seit dem 24.07.2025 verboten, Waffen und Messer in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs dabei zu haben, ebenfalls losgelöst von der Art des Messers und der Klingenlänge, womit auch Taschenmesser und Gebrauchsmesser von der Regelung umfasst sind.“

Um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen, seien die Kontrollbefugnisse der Polizei mit der Änderung des Waffengesetzes erweitert worden. „Die Beamtinnen und Beamten sind damit befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, bei denen sie Personen kurzzeitig anhalten, befragen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die betreffende Person durchsuchen dürfen“, erklärt eine Sprecherin des Präsidiums. Wörtlich heißt es weiter:

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte und Nutzer des ÖPNV, sich an die geltenden Regeln zu halten und das Tragen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen zu unterlassen.

Ihre Mithilfe ist entscheidend, damit wir alle die Vorweihnachtszeit sicher und mit einem guten Gefühl genießen können.

Für Hinweise steht unsere Polizei rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich an unsere Beamten zu wenden, wenn Sie Bedenken haben oder etwas Verdächtiges beobachten.




Polizeibericht (pz)

... kennzeichnet Texte, die so direkt aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des für den Landkreis Rottweil zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz kommen oder von der Pressestelle einer anderen Polizeibehörde.
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