Freitag, 29. März 2024

Katzenschutz mit Betretungsrecht

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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SCHRAMBERG – Nach den Ortschaftsräten von Tennenbronn und Waldmössingen, dem Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich nun auch der Gemeinderat intensiv mit den freilaufenden Katzen in Schramberg beschäftigt. Grundsätzlich waren sich  alle einig: Zum Schutz der Tiere, aber auch von Nachbarn, ist eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“  sinnvoll. Streit gab es, ob dazu Mitarbeitern der Stadt oder des Tierschutzvereins  erlaubt werden soll, fremde Grundstücke zu betreten.

Die Katzenschutzverordnung sieht vor, dass die Eigentümer freilaufender Katzen  diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Der Grund: Freilaufende Katzen vermehren sich sehr schnell. Die meisten leiden unter Krankheiten, wenn sie vom Tierschutzverein aufgegriffen werden, berichtete der Vorsitzende des Tierschutzvereins Claudio Di Simio. Zwischen 2015 und 2017 hat der Verein jährlich zwischen 37 und 51 freilebende Katzen eingefangen, kastrieren und chippen lassen. Die Kosten von etwa 100 Euro habe die Stadt übernommen.

… andre treiben sich auf Spielplätzen herum. Foto: him

Darüber, dass eine solche Verordnung Sinn mache, zweifelten die Räte weniger. Nur ein Absatz machte einigen zu schaffen: Nämlich, dass ein Grundstückseigentümer es dulden muss, wenn  ein von der Gemeinde Beauftragter sein Grundstück betritt, um eine Katze einzufangen. Dieser Absatz 3 im Paragraf 4 störte die CDU-Fraktion. Ihr Sprecher Clemens Maurer wollte wissen, wer denn so ein Beauftragter sei. Thomas Brantner (CDU) schob nach, ein fremdes Grundstück betreten gehe sonst nur mit richterlicher Erlaubnis.

Keine Reviergänge geplant

Die Leiterin des Ordnungsamtes Cornelia Penning erläuterte, die Stadt habe Tierschutzangelegenheiten an den Tierschutzverein übertragen. Die Stadt teile dem Verein mit, wenn es Probleme mit einer freilaufenden und möglicherweise kranken Katze gäbe. Sie stellte klar: “Es wird keine regelmäßigen Reviergänge des Tierschutzvereins geben, schon gar nicht auf privatem Gelände.“  Vielmehr werde der Tierschutzverein das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und ihn davon zu überzeugen versuchen, dass das Tier behandelt und  kastriert werden muss.

Jürgen Winter, der als Oberbürgermeisterstellvertreter die Sitzung leitete, stellte klar, das Betreten eines Grundstücks sei „die letzte Eskalationsstufe“. Auch di Simio bestätigte dies. Üblicherweise riefen Anwohner, denen das Tier gar nicht gehöre, die Tierschützer. Rechtlich sei der Absatz geprüft, denn die Stadt orientiere sich an einer Mustersatzung, die die Landesbeauftragte für den Tierschutz im Ministerium für den ländlichen Raum erarbeitet habe.

Betretungsrecht als Druckmittel

Oskar Rapp (Freie Liste) forderte eine genaue schriftliche Dokumentation, wenn der Tierschutzverein aktiv werde. Di Simio sagte dies zu, denn das geschehe schon bisher. Josef Günter (SPD/Buntspecht) schlug vor, den umstrittenen Passus ersatzlos zu streichen, wenn man es eh nicht bis zur letzten Eskalationsstufe kommen lassen wolle. Di Simio entgegnete, ohne das Betretungsrecht fehle ein Druckmittel und man könne die Verordnung auch ganz lassen.

Tanja Witkowski (SPD/Buntspecht) meinte, der Fall mit dem Betretungsrecht werde  kaum eintreten. Bernd Richter  (ÖDP) war für das Betretungsrecht, da man sonst die Ehrenamtlichen lähme. Linda Niebel vom Fachbereich Recht und Ordnung versicherte nochmals, dass der Absatz rechtlich geprüft sei und eine solche Verordnung alle Möglichkeiten abdecken müsse. Schließlich kam der Vorschlag, so zu verfahren, wie es die Verwaltung vorgesehen hat und zu erproben. Sollte es Konflikte geben, könnte der Rat erneut diskutieren.

Zwei Abstimmungen

Sitzungsleiter Winter ließ dann zunächst über die Verordnung ohne den umstrittenen Absatz abstimmen. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmte der Rat dafür. In einer zweiten Abstimmung votierten 16 Räte für das Betretungsrecht, vier dagegen. Damit kann die neue Katzenschutzverordnung in Schramberg in Kraft treten.

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