Tennenbronner E-Mail Affäre: Strobel meldet sich über Rechtsanwalt

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SCHRAMBERG/TENNENBRONN –  Fast zwei Monate nach seiner verhängnisvollen Mail mit einem sehr kritischen Leserbrief zur Freibadmodernisierung in Tennenbronn meldet sich der bisherige Ortsvorsteher Lutz Strobel zu Wort. Über seinen Anwalt Andreas Klinger, Anwalt für Sozial- und Verwaltungsrecht aus Stuttgart, hat er an den Schwarzwälder Boten und den Südkurier eine Stellungnahme  übermitteln lassen.

Die NRWZ hat diese Stellungnahme nicht erhalten, wir hatten den Leserbrief und Lutz Strobels Verhalten in diesem Zusammenhang öffentlich gemacht. In der Stellungnahme gibt der Anwalt erstmals auch öffentlich bekannt, dass gegen Strobel ein Disziplinarverfahren anhängig ist.

Nach Informationen der NRWZ ist ein solches Disziplinarverfahren sehr selten, in den letzten sechs Jahren habe es keines gegeben. Auch in den Jahren davor können sich Verwaltungsleute nicht erinnern, dass es so etwas gegeben hat.

Was ist der Hintergrund der Affäre?

Strobel hatte am 10. Mai von seinem dienstlichen Rechner eine Mail an eine Tennenbronner Bürgerin geschickt, die im cc auch an die NRWZ ging. Darin lobt er die Leserbriefschreiberin für ihr Engagement, schreibt: „Klasse Leserbrief“ und berichtet, er habe den Brief noch etwas geändert. In diesem Leserberief befasst sich die Schreiberin äußerst kritisch mit dem Ortschaftrat, dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister wegen der geplanten Modernisierung des Freibads.  

Von der NRWZ zu diesem Vorgang befragt, versicherte Strobel er habe den Leserbrief nie gelesen und nicht verändert. Er erklärt gegenüber der NRWZ: „Ich finde es schlimm, was Frau D. macht. Das habe ich ihr auch gesagt.“ Er habe zwar den Leserbrief bekommen, ihn dann aber ungelesen zurückgeschickt. Er sei „komplett anderer Meinung als Frau D.“. Und weiter: „Ich bin dankbar, dass der Gemeinderat so viel Geld investiert. Das ist eine tolle Leistung der Stadt.“

Die dritte Version

Nun, nachdem die NRWZ anhand des Worddokumentes  nachgewiesen hat, dass Strobel die Mail sehr wohl gelesen und geändert hatte, lässt Strobel über seinen Anwalt eine dritte Version verbreiten.

Angaben zur Worddatei Leserbrief zum Freibad.

Darin gibt er zu, den Brief gelesen und verändert zu haben. Demnach war die Leserbriefschreiberin in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Ortschaftsrates am 9. Mai. Sie sei mit dem Beschluss der beiden Gremien „nicht glücklich“ gewesen und habe ihn gefragt, was sie tun könne.

Man habe über die Möglichkeit eines Leserbriefes gesprochen Die „engagierte Bürgerin“ habe daraufhin einen Leserbrief aufgesetzt und an die Ortsverwaltung gesandt. „Mit den Kommentaren  ‚Danke für das Engagement‘ und ‚Sehr guter Leserbrief‘ habe ich diesen leicht abgeänderten Leserbrief zurückgesandt“, so Strobels Anwaltserklärung. Er habe damit aufzeigen wollen, dass er es gut fände, „dass eine Bürgerin nicht hintenrum meckert, sondern dies über einen Leserbrief tut.“

Strobel bittet um Entschuldigung

Seine Kommentare und seine Beteiligung an dem Leserbrief seien ein Fehler seinerseits, für den er sich entschuldige,  „für diesen bitte ich die Bürger, meinen Dienstherrn, den Gemeinderat und den Ortschaftsrat um Verzeihung“. Loyalität sei „das oberste Prinzip“ und er kenne auch die Zuständigkeiten und auch die Abläufe. „Ich war 30 Jahre ehrenamtlicher Ortsvorsteher und 20 Jahre Stadtrat in Sulz. Wichtig ist mir, dass man auch Fehler machen darf.“

Schließlich bedauert er, dass bis heute niemand mit ihm das Gespräch gesucht habe. Allerdings war Strobel wegen einer Handoperation im  Krankenstand, wie er seinen Anwalt erklären lässt.

Anfangs war alles gut: OB Thomas Herzog gratuliert Lutz Strobel (links) nach seiner Wahl zum Ortsvorsteher. Foto: Stadt

Der  Südkurier berichtet, man habe nach der Erklärung vergeblich Strobel für ein Gespräch zu erreichen versucht, auch die Kanzlei habe  auf  einen Rückrufwunsch sich nicht gemeldet. Oberbürgermeister Thomas Herzog hält sich bedeckt: „Ich äußere mich grundsätzlich nicht zu laufenden Personalangelegenheiten“, erklärt er gegenüber dem Südkurier. Da Strobel seit 13. Mai im Krankenstand war, habe er auch kein Mitarbeitergespräch mit ihm führen können.

Strobel will erneut antreten

In seiner von Anwalt Klinger verbreiteten Mail kündigt Strobel an, er wolle wieder Ortsvorsteher von Tennenbronn werden (zitiert nach Südkurier): „Und ich gehe zudem davon aus, dass der Ortschaftsrat und der Gemeinderat meine Entschuldigung* akzeptieren und mir weiter mit dieser Aufgabe in Tennenbronn mit Vertrauen übertragen wird.“(sic!) 

Strobel  hebt in seiner Erklärung hervor, wie sehr er sich für Tennenbronn seit seinem Amtsantritt im Januar 2018 eingesetzt habe. Er habe einen Ort vorgefunden, der ihn durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement begeisterte, und dies bis heute tue. „Jedoch war das Interesse an den Themen, die die Entwicklung der Ortschaft betreffen, ziemlich gering.“ Die Eingemeindung habe da noch nachgewirkt.

Er habe sich deshalb „auf den Weg gemacht, durch viele Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu den Vereinen und Organisationen wieder Vertrauen zu ihrer Verwaltung und Ortschaft und zu ihrer Stadt aufzubauen“. Dafür habe er viel Zeit und einen Großteil der Freizeit eingebracht.

Wie geht es weiter?

Das Verfahren zur Ortsvorsteherwahl ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eindeutig geregelt. Demnach wird der Ortsvorsteher nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Die Hauptsatzung der Stadt Schramberg bestimmt: „Für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates bestellt der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat in den Stadtteilen Waldmössingen und Tennenbronn eine(n) städtischen Beamtin(en) zur(m) Ortsvorsteherin(er) ohne Stimmrecht im Ortschaftsrat.“

Das heißt, der neu gewählte Ortschaftsrat müsste in seiner ersten Sitzung am 9. Juli Strobel vorschlagen, damit der Gemeinderat ihn dann wählen könnte. Wird Strobel nicht vom Ortschaftsrat vorgeschlagen, kann ihn der Rat nicht wählen. Würde der Ortschaftsrat Strobel vorschlagen, könnte der Rat ihn wählen, müsste aber nicht. Die Stadtverwaltung müsste dann die Ortsvorsteherstelle neu ausschreiben.

*Anmerkung: Im Schwarzwälder Boten, der Strobels Erklärung „im Wortlaut“ wiedergibt, heißt es allerdings: „Und ich gehe davon aus, dass der Ortschaftsrat und der Gemeinderat meine Entscheidung akzeptieren und mir weiter mit dieser Aufgabe in Tennenbronn Vertrauen übertragen wird.“

Ein per E-Mail am Samstagfrüh gesandtes Angebot an Strobel zu einem Gespräch mit der NRWZ und einige Fragen hat dieser bisher noch nicht beantwortet.

Das interessiert diese Woche



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SCHRAMBERG/TENNENBRONN –  Fast zwei Monate nach seiner verhängnisvollen Mail mit einem sehr kritischen Leserbrief zur Freibadmodernisierung in Tennenbronn meldet sich der bisherige Ortsvorsteher Lutz Strobel zu Wort. Über seinen Anwalt Andreas Klinger, Anwalt für Sozial- und Verwaltungsrecht aus Stuttgart, hat er an den Schwarzwälder Boten und den Südkurier eine Stellungnahme  übermitteln lassen.

Die NRWZ hat diese Stellungnahme nicht erhalten, wir hatten den Leserbrief und Lutz Strobels Verhalten in diesem Zusammenhang öffentlich gemacht. In der Stellungnahme gibt der Anwalt erstmals auch öffentlich bekannt, dass gegen Strobel ein Disziplinarverfahren anhängig ist.

Nach Informationen der NRWZ ist ein solches Disziplinarverfahren sehr selten, in den letzten sechs Jahren habe es keines gegeben. Auch in den Jahren davor können sich Verwaltungsleute nicht erinnern, dass es so etwas gegeben hat.

Was ist der Hintergrund der Affäre?

Strobel hatte am 10. Mai von seinem dienstlichen Rechner eine Mail an eine Tennenbronner Bürgerin geschickt, die im cc auch an die NRWZ ging. Darin lobt er die Leserbriefschreiberin für ihr Engagement, schreibt: „Klasse Leserbrief“ und berichtet, er habe den Brief noch etwas geändert. In diesem Leserberief befasst sich die Schreiberin äußerst kritisch mit dem Ortschaftrat, dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister wegen der geplanten Modernisierung des Freibads.  

Von der NRWZ zu diesem Vorgang befragt, versicherte Strobel er habe den Leserbrief nie gelesen und nicht verändert. Er erklärt gegenüber der NRWZ: „Ich finde es schlimm, was Frau D. macht. Das habe ich ihr auch gesagt.“ Er habe zwar den Leserbrief bekommen, ihn dann aber ungelesen zurückgeschickt. Er sei „komplett anderer Meinung als Frau D.“. Und weiter: „Ich bin dankbar, dass der Gemeinderat so viel Geld investiert. Das ist eine tolle Leistung der Stadt.“

Die dritte Version

Nun, nachdem die NRWZ anhand des Worddokumentes  nachgewiesen hat, dass Strobel die Mail sehr wohl gelesen und geändert hatte, lässt Strobel über seinen Anwalt eine dritte Version verbreiten.

Angaben zur Worddatei Leserbrief zum Freibad.

Darin gibt er zu, den Brief gelesen und verändert zu haben. Demnach war die Leserbriefschreiberin in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Ortschaftsrates am 9. Mai. Sie sei mit dem Beschluss der beiden Gremien „nicht glücklich“ gewesen und habe ihn gefragt, was sie tun könne.

Man habe über die Möglichkeit eines Leserbriefes gesprochen Die „engagierte Bürgerin“ habe daraufhin einen Leserbrief aufgesetzt und an die Ortsverwaltung gesandt. „Mit den Kommentaren  ‚Danke für das Engagement‘ und ‚Sehr guter Leserbrief‘ habe ich diesen leicht abgeänderten Leserbrief zurückgesandt“, so Strobels Anwaltserklärung. Er habe damit aufzeigen wollen, dass er es gut fände, „dass eine Bürgerin nicht hintenrum meckert, sondern dies über einen Leserbrief tut.“

Strobel bittet um Entschuldigung

Seine Kommentare und seine Beteiligung an dem Leserbrief seien ein Fehler seinerseits, für den er sich entschuldige,  „für diesen bitte ich die Bürger, meinen Dienstherrn, den Gemeinderat und den Ortschaftsrat um Verzeihung“. Loyalität sei „das oberste Prinzip“ und er kenne auch die Zuständigkeiten und auch die Abläufe. „Ich war 30 Jahre ehrenamtlicher Ortsvorsteher und 20 Jahre Stadtrat in Sulz. Wichtig ist mir, dass man auch Fehler machen darf.“

Schließlich bedauert er, dass bis heute niemand mit ihm das Gespräch gesucht habe. Allerdings war Strobel wegen einer Handoperation im  Krankenstand, wie er seinen Anwalt erklären lässt.

Anfangs war alles gut: OB Thomas Herzog gratuliert Lutz Strobel (links) nach seiner Wahl zum Ortsvorsteher. Foto: Stadt

Der  Südkurier berichtet, man habe nach der Erklärung vergeblich Strobel für ein Gespräch zu erreichen versucht, auch die Kanzlei habe  auf  einen Rückrufwunsch sich nicht gemeldet. Oberbürgermeister Thomas Herzog hält sich bedeckt: „Ich äußere mich grundsätzlich nicht zu laufenden Personalangelegenheiten“, erklärt er gegenüber dem Südkurier. Da Strobel seit 13. Mai im Krankenstand war, habe er auch kein Mitarbeitergespräch mit ihm führen können.

Strobel will erneut antreten

In seiner von Anwalt Klinger verbreiteten Mail kündigt Strobel an, er wolle wieder Ortsvorsteher von Tennenbronn werden (zitiert nach Südkurier): „Und ich gehe zudem davon aus, dass der Ortschaftsrat und der Gemeinderat meine Entschuldigung* akzeptieren und mir weiter mit dieser Aufgabe in Tennenbronn mit Vertrauen übertragen wird.“(sic!) 

Strobel  hebt in seiner Erklärung hervor, wie sehr er sich für Tennenbronn seit seinem Amtsantritt im Januar 2018 eingesetzt habe. Er habe einen Ort vorgefunden, der ihn durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement begeisterte, und dies bis heute tue. „Jedoch war das Interesse an den Themen, die die Entwicklung der Ortschaft betreffen, ziemlich gering.“ Die Eingemeindung habe da noch nachgewirkt.

Er habe sich deshalb „auf den Weg gemacht, durch viele Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu den Vereinen und Organisationen wieder Vertrauen zu ihrer Verwaltung und Ortschaft und zu ihrer Stadt aufzubauen“. Dafür habe er viel Zeit und einen Großteil der Freizeit eingebracht.

Wie geht es weiter?

Das Verfahren zur Ortsvorsteherwahl ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eindeutig geregelt. Demnach wird der Ortsvorsteher nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Die Hauptsatzung der Stadt Schramberg bestimmt: „Für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates bestellt der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat in den Stadtteilen Waldmössingen und Tennenbronn eine(n) städtischen Beamtin(en) zur(m) Ortsvorsteherin(er) ohne Stimmrecht im Ortschaftsrat.“

Das heißt, der neu gewählte Ortschaftsrat müsste in seiner ersten Sitzung am 9. Juli Strobel vorschlagen, damit der Gemeinderat ihn dann wählen könnte. Wird Strobel nicht vom Ortschaftsrat vorgeschlagen, kann ihn der Rat nicht wählen. Würde der Ortschaftsrat Strobel vorschlagen, könnte der Rat ihn wählen, müsste aber nicht. Die Stadtverwaltung müsste dann die Ortsvorsteherstelle neu ausschreiben.

*Anmerkung: Im Schwarzwälder Boten, der Strobels Erklärung „im Wortlaut“ wiedergibt, heißt es allerdings: „Und ich gehe davon aus, dass der Ortschaftsrat und der Gemeinderat meine Entscheidung akzeptieren und mir weiter mit dieser Aufgabe in Tennenbronn Vertrauen übertragen wird.“

Ein per E-Mail am Samstagfrüh gesandtes Angebot an Strobel zu einem Gespräch mit der NRWZ und einige Fragen hat dieser bisher noch nicht beantwortet.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.