NRWZ.de
„Großes Tennis – auch während des Lockdowns“, Veröffentlicht: Montag, 22. Februar 2021, 10.19 Uhr

Großes Tennis – auch während des Lockdowns

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateursport steht still. Der Grund: der Corona-Lockdown. In der Rottweiler Tennishalle werde aber munter trainiert, hat eine Leserin der NRWZ beobachtet und sich an redaktion@NRWZ.de gewandt. Was sie nicht wusste: Einige Rottweiler spielen großes Profi-Tennis und dürfen deshalb trainieren.

„Warum darf in der Tennishalle Rottweil trainiert werden?“, fragte die Leserin die Redaktion. „Wie kann es sein, dass es ein Abkommen zwischen Vorstand und Ordnungsamt diesbezüglich gibt? Sind solche Entscheidungen oder Befugnisse wirklich auf kommunaler Ebene erlaubt oder sind manche nur gleicher als die anderen?“, wollte sie weiter wissen. Die Anfrage stammt bereits von Mitte Januar. Ihre Beantwortung hat ein wenig gedauert.

Wir haben zunächst die Stadtverwaltung Rottweil um eine Stellungnahme gebeten. „Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen im Profi- und Spitzensport ist ohne Zuschauer gestattet“, erklärt ein Sprecher der Stadt. „Profi- und Spitzensportler dürfen somit nach den Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport trainieren“, ergänzt er. Und das trifft auf den TC, den Tennisclub Rottweil zu, da einzelne Sportlerinnen und Sportler, die diese Anforderungen erfüllen. Diese sind etwa Landeskader-Athleten oder spielen in Mannschaften in länderübergreifenden Ligen. Entsprechend dürfen sie in der Tennishalle unter erhöhten Hygienemaßnahmen weiterhin trainieren.

Der sonstige (Regel-) Betrieb für den Freizeit- und Amateurindividualsport sei allerdings derzeit weiter nicht gestattet, so der Sprecher der Stadt ergänzend. „Das wurde zwischen Ordnungsverwaltung beziehungsweise Sportamt und dem Verein klar kommuniziert.“

„Es ist genauso wie auch von der Stadt geschrieben“, bestätigt Sven Mayer, Sportwart des TC Rottweil, auf Nachfrage der NRWZ. Laut der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelte Spitzensport die Ausnahmeregelung, dass Sportstätten für Trainingszwecke genutzt werden dürfen.

„Als Spitzensport wird unter anderem Mannschaftssport definiert, der in länderübergreifenden Ligen ausgeführt wird“, so Mayer übereinstimmend mit der Antwort der Stadtverwaltung. „Dies trifft für die Herren-30-Mannschaft des TC Rottweil zu, der aktuell in der zweithöchsten Liga spielt.“ Ebenso werde das Landeskadertraining als Spitzensport eingestuft, so Mayer weiter. „Dementsprechend dürfen diese beiden Gruppen aktuell in der Rottweiler Tennishalle trainieren, selbstverständlich unter Einhaltung aller gültigen Hygieneregeln.“

 

 

https://www.nrwz.de/sport/grosses-tennis-auch-waehrend-des-lockdowns/300402