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Berufungsprozess nach tödlichem Flugzeugunglück am Klippeneck unterbrochen – neue Termine noch offen

Klippeneck-Prozess vorerst gestoppt: Verteidigung fordert Gutachten

Symbol-Bild von Hans-Martin Tange
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Der Berufungsprozess um das tödliche Flugzeugunglück auf dem Klippeneck ist vorerst unterbrochen. Das Landgericht Rottweil hat die angesetzten Fortsetzungstermine aufgehoben. Hintergrund ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Beweisantrag der Verteidigung.

Im Berufungsverfahren um das tödliche Flugzeugunglück auf dem Segelflugplatz Klippeneck im Landkreis Tuttlingen kommt es zu einer Verzögerung. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Rottweil auf Anfrage von NRWZ mitteilte, hat der Verteidiger des angeklagten Piloten die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt und zugleich die Aussetzung des Verfahrens verlangt. Neue Verhandlungstermine seien bislang nicht festgelegt worden.

Damit ist der Prozess nicht beendet, sondern zunächst unterbrochen.

Vor dem Landgericht Rottweil wird die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Spaichingen verhandelt. Dieses hatte den heute 67-jährigen Piloten 2024 wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann beim Flugunfall im August 2022 seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Bei dem Unglück auf dem Klippeneck waren ein motorisiertes Schleppflugzeug und ein doppelsitziges Segelflugzeug kollidiert. Ein 56-jähriger Fluglehrer und sein 14 Jahre alter Flugschüler kamen dabei ums Leben. Der Pilot des Motorflugzeugs wurde leicht verletzt, nachdem er sich mit dem Rettungsfallschirm seines Fluggeräts in Sicherheit bringen konnte.

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens hatte die Verteidigung auf Freispruch für den Angeklagten gedrängt. Sie argumentierte unter anderem, die Sicht aus dem Cockpit sei durch Kratzer und Verschmutzungen an der Plexiglashaube eingeschränkt gewesen. Zudem habe bereits damals eine Sehbeeinträchtigung bestanden, die später Operationen an beiden Augen erforderlich gemacht habe. Deshalb sei es dem Piloten nicht möglich gewesen, das andere Flugzeug rechtzeitig zu erkennen und auszuweichen.

Nicht nur der Angeklagte, auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Während die Verteidigung einen Freispruch anstrebt, fordert die Anklage eine höhere Strafe.

Welche Auswirkungen der nun beantragte Sachverständigenbeweis auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben wird, ist derzeit offen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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