Ein jahrelanger Streit um ein Solarthermie-Projekt in Horb am Neckar mit einem Auftragsvolumen von rund eineinhalb Millionen Euro ist entschieden. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Zange stellte durch Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 3 O 127/23) fest: Das beauftragte Unternehmen muss der Stadt nicht die aus der fristlosen Kündigung resultierenden Schäden, etwa die Mehrkosten für die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen, ersetzen. Ob der Stadt Horb aus anderem Rechtsgrund Ansprüche gegen das Unternehmen zustehen, hat die Kammer nicht entschieden.
Im Zentrum des Verfahrens stand der Bau einer umfangreichen Solarthermieanlage für die klimafreundliche Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Horb. Ein Spezialunternehmen sollte auf den Dächern der Stadtwerke Solarkollektoren im Wert von rund 1,5 Millionen Euro errichten. Fertig werden sollte die Anlage bereits Ende Oktober 2021.
„Doch das Projekt geriet früh ins Stocken. Bei der Stahlunterkonstruktion traten erhebliche Probleme auf. Ein Prüfstatiker äußerte im Frühjahr 2022 gravierende Sicherheitsbedenken. Die Stadt stoppte daraufhin die Bauarbeiten“, heißt es in einer Mitteilung des Rottweiler Landgerichts.
Was folgte, war laut Landgericht ein monatelanges Ringen. Fristen seien gesetzt und immer wieder verlängert worden, Gutachten und Gespräche bestimmten den weiteren Verlauf. Die Stadt habe auf Nachbesserungen und ein belastbares Sanierungskonzept gedrängt. Gleichzeitig habe sie dem Unternehmen immer wieder zusätzliche Zeit eingeräumt. „Bis heute hat das Unternehmen keine prüfbaren Unterlagen für den Prüfstatiker hinsichtlich der Belastbarkeit der Tragekonstruktion vorgelegt“, schreibt eine Sprecherin des Landgerichts dazu – mit deutlich kritischem Unterton.
Erst im April 2023 habe die Stadt Horb dann die Reißleine gezogen: Sie kündigte den Vertrag fristlos. Später verlangte die Stadt vor Gericht die Feststellung, dass das Unternehmen für entstandene Schäden haften müsse – etwa für Mehrkosten durch eine Ersatzlösung.
Die 3. Zivilkammer entschied nun, dass die fristlose Kündigung unwirksam war und der Stadt daher kein Schadensersatz zusteht. Die Kammer stellte klar: Die fristlose Kündigung kam zu spät. Die zentralen Mängel seien bereits seit Mai 2022 bekannt gewesen. Trotzdem habe die Stadt weiter verhandelt und immer neue Fristen eingeräumt. Dadurch habe sie gezeigt, dass sie am Vertrag festhalten wollte. Eine fristlose Kündigung müsse aber zeitnah erfolgen. Wer trotz solcher Mängel weiter verhandelt und immer wieder Nachfristen setzt, könne nicht Monate später fristlos kündigen. „Auf diese Weise kann ein einmal entstandenes außerordentliches Kündigungsrecht wieder verloren gehen“, so die Urteilsbegründung.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Stadt Horb a.N. kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Stuttgart binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung einlegen.
Zivil- und Handelssachen am Rottweiler Landgericht
Am Landgericht Rottweil sind insgesamt sechs Zivilkammern sowie zwei Kammern für Handelssachen eingerichtet. Dort werden Streitigkeiten aus dem gesamten Zivilrecht verhandelt, etwa zu Bauverträgen, Schadensersatz oder Ansprüchen aus Kaufverträgen. Insgesamt sind 14 Richterinnen und Richter in diesem Bereich tätig. Viele Verfahren entscheiden sie als Einzelrichter. Hat ein Fall jedoch erheblichen Umfang oder besondere Bedeutung, verhandelt und entscheidet eine Kammer, die mit drei Richtern besetzt ist. Ziel ist eine schnelle, sorgfältige, unabhängige und nachvollziehbare Klärung zivilrechtlicher Konflikte.



