Sieben Jahre Haft: Urteil gegen Sohn nach Tötung seiner Mutter in Schramberg rechtskräftig

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Revision zurückgenommen: Urteil gegen diesen jungen Mann ist rechtskräftig. Foto: Peter Arnegger

Schramberg/Rottweil. Das Urteil im Fall des getöteten Mutter-Sohn-Dramas aus Schramberg ist rechtskräftig: Ein heute 21-Jähriger muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil hatte den zur Tatzeit 19- beziehungsweise 20-Jährigen bereits am 12. November 2025 wegen Totschlags verurteilt – außerdem wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte in zwei Fällen, in einem davon in Tateinheit mit dem Besitz kinderpornografischer Inhalte. Nun hat der Angeklagte seine zunächst eingelegte Revision zurückgenommen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der junge Mann nach dem Tod des Vaters das Vermögen der Familie verwaltet. Er führte einen verschwenderischen Lebensstil und ging keiner Arbeit nach, wodurch sich die finanzielle Situation der Familie rapide verschlechterte. Seine Mutter, die glaubte, ihr Sohn befinde sich in einer Ausbildung, wusste von den Problemen zunächst nichts.

Im Februar 2025 kamen die Schulden ans Licht – unter anderem Mietrückstände und Lohnpfändungen der Mutter. In einer Aussprache verschwieg der Sohn weiter, dass er keine Berufsausbildung absolviert. Erst am nächsten Tag offenbarte er seiner Mutter die Wahrheit. Die reagierte nach Darstellung der Kammer erbost und vorwurfsvoll. Um sie „zum Schweigen zu bringen“, schlug der Angeklagte dem Urteil zufolge zwölfmal mit einem Fleischplattierer auf seine Mutter ein. Sie starb an den Folgen der massiven Verletzungen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Heranwachsende im Dezember 2023 und im Januar 2025 jugendpornografische Inhalte und im Januar 2025 zusätzlich kinderpornografische Inhalte aufbewahrt hatte.

Die Kammer sah den Angeklagten zur Tatzeit als Heranwachsenden an und wendete Jugendstrafrecht an. Nach einem psychologischen Gutachten befand sich der junge Mann in einem emotionalen Ausnahmezustand. Zudem liege eine Persönlichkeitsfehlentwicklung vor, bei der die Gefahr bestehe, dass sich eine Persönlichkeitsstörung entwickle. Die Schuldfähigkeit sei dadurch rechtlich erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben gewesen.

Mit der Rücknahme der Revision ist das Urteil nun rechtskräftig, der 21-Jährige muss die verhängte Jugendstrafe von sieben Jahren antreten.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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