Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen im Kreis Rottweil entwickelt sich zu einem finanzpolitischen und rechtlichen Lehrstück – und zu einem lokalen Ärgernis mit Millionenhöhe. Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais spricht von 7,2 Millionen Euro, die das Wirtschaftsministerium den Betrieben im Landkreis zu Unrecht entzogen habe – und fordert nun, das Geld vollständig zurückzuzahlen.
- Was Karrais der Landesregierung vorwirft
- Der juristische Hintergrund: Richtlinie, Stichtag und Vertrauensschutz
- Wie groß das Finanzvolumen ist – und was für Rottweil daraus folgt
- Landesregierung unter Druck: Rückzahlung angekündigt, Details offen
- FDP-Anfrage soll Licht in die Zahlen bringen
- Was das für Betriebe im Kreis Rottweil bedeutet
- Weiterführende Informationen
Was Karrais der Landesregierung vorwirft
Rund 1.100 Unternehmen im Landkreis Rottweil seien von Rückforderungen und Zinsbescheiden betroffen, darunter vor allem kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, kleine Händler und Gastrobetriebe, heißt es in der Mitteilung von Daniel Karrais. Nach seiner Darstellung hat die CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut der örtlichen Wirtschaft damit 7,2 Millionen Euro entzogen – im ganzen Land gehe es um 623 Millionen Euro. Besonders brisant: Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung hätten Soforthilfen, die vor dem 7. April 2020 beantragt wurden, gar nicht zurückgefordert werden dürfen.
Karrais wirft der Landesregierung vor, trotz klarer Gerichtsentscheidungen an Rückforderungen festzuhalten und Betroffene weiterhin mit Mahnungen und Zinsforderungen zu belasten. „Das Wirtschaftsministerium handelt sonst wirtschaftsfeindlich“, zitiert ihn die Mitteilung – die jüngsten Urteile seien aus seiner Sicht ein klarer Auftrag, alle rechtswidrig einbehaltenen Beträge umgehend an die Unternehmen zurückzuzahlen.
Der juristische Hintergrund: Richtlinie, Stichtag und Vertrauensschutz
Zu Beginn der Corona-Pandemie legte Baden-Württemberg im März 2020 ein eigenes Soforthilfe-Programm für Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler auf. Die Anträge waren bewusst einfach gehalten, der Förderzweck in der ersten Richtlinie weit gefasst: Es ging um schnelle Hilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, nicht nur um einen punktgenauen Liquiditätsengpass.
Am 8. April 2020 änderte das Wirtschaftsministerium die Grundlagen: Die Soforthilfe wurde nun auf Basis einer Verwaltungsvorschrift gewährt, die den Förderzweck enger fasste und stärker an einem konkret nachzuweisenden Liquiditätsengpass ausrichtete. Genau hier setzt die Kritik der Gerichte an: Mehrere Verwaltungsgerichte und schließlich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, dass die neuen, strengeren Kriterien nicht rückwirkend auf Anträge angewendet werden dürfen, die bis einschließlich 7. April 2020 gestellt wurden. Der VGH hob im Oktober 2025 in mehreren Musterverfahren Rückforderungsbescheide auf – mit der Begründung, der Förderzweck sei den Empfängern in der ersten Phase nicht hinreichend konkret und eindeutig vermittelt worden.
Für die Betroffenen bedeutet das: Wer seine Soforthilfe vor dem Stichtag beantragt hat und auf Basis der ersten Richtlinie bewilligt bekam, durfte sich auf diese Bedingungen verlassen. Die nachträgliche Anwendung strengerer Maßstäbe verletze den Vertrauensschutz und sei deshalb rechtswidrig, so die Gerichte.
Wie groß das Finanzvolumen ist – und was für Rottweil daraus folgt
Landesweit wurden nach Angaben aus Politik und Verbänden rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg bewilligt, mit einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Milliarden Euro. Später leitete die L‑Bank ein Rückmelde- und Prüfverfahren ein; in mehr als 100.000 Fällen wurden Rückforderungen ausgesprochen, die sich nach verschiedenen Schätzungen und Angaben auf mehrere hundert Millionen Euro summierten. Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) beziffert das strittige Rückforderungsvolumen auf etwa 623 Millionen Euro – eine Zahl, die auch Karrais in seiner Kritik aufgreift.
Wie viel davon konkret auf den Landkreis Rottweil entfällt, ist in den landesweit veröffentlichten Zahlen bislang nicht im Detail ausgewiesen. Karrais spricht von 7,2 Millionen Euro, die der örtlichen Wirtschaft entzogen worden seien; diese Summe dürfte auf internen Auswertungen von L‑Bank-Daten oder Berechnungen der FDP-Landtagsfraktion beruhen, eine offizielle öffentliche Aufschlüsselung nach Landkreisen liegt bislang nicht vor. Fest steht aber: Betroffen sind vor allem kleine, lokale Betriebe – genau jene, die während der Lockdowns kaum Reserven hatten und oft auf Sparflamme weiterarbeiten mussten.
Landesregierung unter Druck: Rückzahlung angekündigt, Details offen
Mit den VGH-Urteilen wuchs der Druck auf die Landesregierung, die Rückforderungen grundsätzlich neu zu bewerten. Wirtschaftsverbände wie der Bund der Selbständigen oder Handwerk BW fordern seit Monaten die vollständige Rücknahme rechtswidriger Bescheide, eine automatische Rückerstattung bereits gezahlter Beträge und klare Regelungen zu Zinsen. Die Industrie- und Handelskammern sprechen von einem lange überfälligen Schritt und warnen vor weiterem Vertrauensverlust in Politik und Verwaltung, falls die Umsetzung erneut verzögert werde.
Inzwischen hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut angekündigt, die rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen zurückzuzahlen und offene Verfahren zügig zu beenden. Betroffen sind demnach Hilfen, die auf der Landesrichtlinie von Mitte März 2020 beruhen und vor dem 8. April 2020 beantragt wurden; spätere Programme wie Überbrückungshilfen sind von der jetzt diskutierten Lösung nicht erfasst. Nach Angaben aus dem Ministerium geht es hierbei um zehntausende Fälle mit einem Volumen von mehreren hundert Millionen Euro, die noch in dieser Legislaturperiode möglichst unbürokratisch geregelt werden sollen.
Wie genau die Abwicklung funktionieren soll – etwa ob Betriebe aktiv Anträge stellen müssen oder automatisch Geld zurückbekommen – ist allerdings noch nicht im Detail geklärt. Verbände kritisieren, man dürfe die Unternehmen jetzt nicht erneut in komplizierte Verfahren zwingen, sondern müsse die Bescheide von sich aus korrigieren.
FDP-Anfrage soll Licht in die Zahlen bringen
Die FDP-Landtagsfraktion hat nach Angaben von Karrais eine umfassende parlamentarische Anfrage eingereicht, die erstmals detaillierte Zahlen zu Rückforderungen, Zinsbescheiden, Widersprüchen und Klagen nach Stadt- und Landkreisen offenlegen soll. In bereits vorliegenden Drucksachen des Landtags sind vielfach nur aggregierte Landeszahlen enthalten; die feinere Aufschlüsselung nach Regionen fehlt bislang oder liegt nur intern vor.
Mit der neuen Anfrage will die FDP-Fraktion nach eigenen Angaben das tatsächliche Ausmaß der Rückforderungen sichtbar machen – und damit auch die Frage beantworten, wie stark einzelne Regionen wie der Landkreis Rottweil betroffen sind. Für Kommunen und lokale Wirtschaftsförderer wäre das nicht nur eine politische Zahl, sondern eine Grundlage, um die Folgeschäden der jahrelangen Rechtsunsicherheit abzuschätzen.
Was das für Betriebe im Kreis Rottweil bedeutet
Sollte sich der Kurswechsel der Landesregierung durchsetzen, können viele Betriebe im Kreis Rottweil darauf hoffen, bereits geleistete Rückzahlungen zurückzubekommen oder laufende Verfahren einstellen zu lassen. Das gilt vor allem für Unternehmen, die ihre Soforthilfe vor dem 7./8. April 2020 beantragt haben und deren Rückforderung auf der späteren, enger ausgelegten Verwaltungsvorschrift beruhte. Für Hilfen, die nach diesem Stichtag bewilligt wurden, bleibt es dagegen vorerst bei der bisherigen Rechtslage; hier fehlen bislang klare politische Signale, ob und wie mit strittigen Fällen umgegangen werden soll.
Aus Sicht von Karrais und der FDP ist damit nur eines klar: Je länger das Land zögert, desto größer wird der Vertrauensschaden – insbesondere in ländlichen Räumen, in denen inhabergeführte Kleinbetriebe das Rückgrat der lokalen Wirtschaft bilden. Für den Landkreis Rottweil könnte die Debatte um 7,2 Millionen Euro damit zu einem Symbolfall dafür werden, wie Politik in der Krise mit Fehlern umgeht – und wie schnell sie bereit ist, diese zu korrigieren.



