Rottweil. Wer am Rottweiler Bahnhof sein Auto abstellt, um mit dem Zug zur Arbeit zu pendeln, der erwartet eigentlich einen reibungslosen Start in den Tag. Doch seit der Einführung des schrankenlosen Parksystems auf dem P&R-Parkplatz häufen sich offenbar Beschwerden: Mehrere Pendler sollen Post vom Mobility-Hub-Parkservice erhalten haben – wegen angeblich nicht bezahlter Parktickets. Das Unternehmen hält dagegen, so umfangreich könne das Problem nicht sei, heißt es. Denn: Nur 0,2 bis 0,5 Prozent aller Parkvorgänge würden überhaupt zu einem potenziellen Verstoß führen.
Eine NRWZ-Leserin, die täglich zwischen Rottweil und Stuttgart pendelt, hat sich an die Redaktion gewandt. Sie selbst habe seit Einführung der Gebührenpflicht genau einmal auf dem Platz geparkt – und prompt eine Zahlungsaufforderung erhalten. Sie sei bei Weitem nicht die Einzige. Gerade im Pendlerzug morgens um 6.38 Uhr ab Gleis 5 sei das ein Dauerthema. Manche Betroffene hätten gleich mehrfach Post bekommen. Wie eine weitere Leserin der NRWZ berichtet, habe es schon mehrere Autofahrer in ihrer Familie erwischt. Und einen zweimal an nur einem Tag.
Neben dem Ärger über die Zahlungsaufforderungen kritisiert die Leserin auch die Parkgebühren an sich – für einen Schotterplatz. Und sie beobachtete: Einige Autofahrer wichen mittlerweile auf den Parkplatz am alten Arbeitsamt aus.
Klar ist: Seit Kurzem kostet der „Pendlerparkplatz am Bahnhof Rottweil“. Ein Tag Parken zwei Euro, eine Woche acht und ein Monat 24 Euro. Und wer das Entgelt nicht korrekt entrichtet, der muss 40 Euro Strafe zahlen – zuzüglich der ursprünglichen Parkgebühr.

Die Stadt haben keine Beschwerden erreicht
Die Stadtverwaltung Rottweil gibt sich auf NRWZ-Anfrage einsilbig. Zu den Modalitäten des schrankenlosen Systems verweist sie auf die Antwort von Mobility Hub (siehe unten). Beschwerden wegen eines Ausweichens vom P&R-Parkplatz auf andere Parkmöglichkeiten habe es bei der Stadt bisher nicht gegeben.
„Kundenzufriedenheit genießt hohen Stellenwert“ – Mobility Hub im Interview
Die NRWZ hat bei Mobility Hub Parkservice nachgefragt, wie das System funktioniert, wie häufig Fehler auftreten und was Betroffene machen können.
Die Firma gibt zunächst eine kurze Information zum Parksystem: „Entscheidend ist, dass die Parkenden, ohne vor einer Schranke anzuhalten, fließend ein- und ausfahren können. Dies erhöht den Benutzerkomfort, beugt während Stoßzeiten Rückstaus vor und unterstützt die Reduktion des CO₂-Ausstoßes an den Parkflächen.“ So fasst eine Sprecherin des Grünwalder Unternehmens dessen Angebot zusammen. Auch ein herkömmliches Ticket aus Papier oder Plastik, das verloren gehen kann, gibt es nicht, was Kosten und Müll reduziere. Und: „Das umständliche Rangieren und Interagieren mit dem Ticket an der Schranke entfällt vollständig.“
Stattdessen werde die Parkdauer mit einem zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konformen Kennzeichenscan an Ein- und Ausfahrt ermittelt. „Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt, es wird lediglich ein Scan des Nummernschildes aufgenommen“, so die Unternehmenssprecherin.
Die Parkenden bezahlen dann das angefallene Parkentgelt unter Angabe ihres Kennzeichens „an Touchscreen-gesteuerten Kassenautomaten mit einfacher Menüführung und großen, hellen Displays“, erklärt die Frau von Mobility Hub. Und wenn der der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, könne die Fläche mit dem Fahrzeug „nahtlos und ohne Anhalten“ verlassen werden. Alternativ könnten Nutzer für Parkaufenthalte online bis zu 24 Stunden nach Ausfahrt bezahlen, und zwar unter dieser Adresse: https://parken.mh-parkservice.de/

Feinjustierungen am Anfang
Unklar ist, ob es sich in Rottweil lediglich um Startschwierigkeiten nach der Umstellung auf das schrankenlose System – von einem bislang kostenfreien Parkplatz – handelt. So erklärt die Sprecherin von Mobility Hub: „Jede neue Anlage unterliegt die ersten Tage nach Inbetriebnahme einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung, um finale Kalibrierungen und Einstellungen feinzujustieren.“ Darüber hinaus würden die Systeme und Prozesse nachgelagert an diese Phase einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, um Optimierungspotenziale festzustellen und umzusetzen. „Hierbei nehmen wir Feedback ernst und lassen dieses in unsere Prozesse einfließen“, sagt sie.
Nachgefragt
NRWZ: Wie gehen Sie in ähnlich gelagerten Fällen vor – wenn Parkplatznutzer anscheinend fälschlicherweise zur Kasse gebeten werden?
Mobility Hub: Die Arbeit von Mobility Hub Parkservice richtet sich nach Maßgabe eines modernen Parkraumkonzepts. Die Kundenzufriedenheit genießt bei der Mobility Hub Parkservice GmbH einen hohen Stellenwert. Deshalb steht ein Portal zur Verfügung, auf dem sich Parkende, die eine Vertragsstrafe erhalten haben, mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen ganz einfach schildern können. Den Link finden die Parkenden auch auf dem Schreiben mit der Zahlungsaufforderung: https://service.mh-parkservice.de/. Daraufhin kann der Kundenservice von Mobility Hub Parkservice dem Kunden schnell und professionell eine Antwort zur Verfügung stellen.
Der Anspruch von Mobility Hub Parkservice bleibt klar: Parken soll so einfach und transparent funktionieren, dass man nicht mehr darüber nachdenken muss. Kritik nehmen wir als Ansporn, diesen Anspruch kontinuierlich zu erfüllen.
NRWZ: Tritt das häufig auf?
Mobility Hub: Generell nimmt Mobility Hub Parkservice jede Rückmeldung sehr ernst und versteht, dass Vertragsstrafen bei Nutzerinnen und Nutzern Emotionen wecken können. Gleichzeitig ist wichtig, die Größenordnung einzuordnen: Mit rund 180.000 Stellplätzen an mehreren hundert Standorten wickelt das System monatlich mehrere Millionen Parkvorgänge erfolgreich ab. Nur 0,2 bis 0,5 Prozent aller Vorgänge führen überhaupt zu einem potenziellen Verstoß. Das liegt im Verhältnis zum Gesamtvolumen im unteren Promillebereich. Falls bei einem Einzelfall nach Prüfung nachweislich ein Fehler vorliegt, wird dieser storniert.
NRWZ: Steckt ein Problem mit nicht lesbaren Kennzeichen dahinter? Tritt das Problem an schneereichen Tagen und in schneereichen Gegenden häufig auf?
Mobility Hub: Dies können wir nicht bestätigen. Damit eine Vertragsstrafe fällig werden kann, ist immer eine erfasste und zuordenbare Ein- und Ausfahrt erforderlich. Damit kann bei einer fehlerhaften Kennzeichenerkennung bei Ein- oder Ausfahrt keine Vertragsstrafe ausgelöst werden.
Die entsprechenden Bildnachweise sind für den Fahrzeughalter im oben genannten Portal auch jederzeit transparent einsehbar.
NRWZ: Wie können Sie zum vorliegenden Fall oder zu entsprechenden ganz allgemein Stellung nehmen?
Mobility Hub: Wir können aus Datenschutzgründen keine konkreten Aussagen zu individuellen Fällen geben. Sehr gerne nehmen wir uns dem von Ihnen erwähnten Fall an, wenn die Leserin sich an unseren Kundenservice wendet. Dafür steht das Portal zur Verfügung, auf dem sich die Leserin mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen ganz einfach schildern kann. Den Link finden die Parkenden auch auf dem Schreiben mit der Zahlungsaufforderung: https://service.mh-parkservice.de/.
NRWZ: Sehen Sie eine Pflicht bei den Parkenden, auf die Lesbarkeit der Kennzeichen lesbar zu halten.
Mobility Hub: Grundsätzlich sollten Kennzeichen entsprechend der geltenden Gesetze sichtbar sein. So muss ein Autokennzeichen in Deutschland beispielsweise stets uneingeschränkt lesbar, sauber und unversehrt sein. Leichte Verschmutzungen schränken die Funktionsfähigkeit des Systems nicht ein.


