Pendler am Bahnhof Rottweil bekommen falsche Parkstrafen – Stadt bestätigt Systemfehler und storniert Forderungen

Technischer Fehler beim schrankenlosen Parksystem am Bahnhof Rottweil führte zu unberechtigten Zahlungsaufforderungen – die Stadt spricht von einem App-Problem, alle Bescheide wurden inzwischen aufgehoben.

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Haben Sie bezahlt? Schild am inzwischen kostenpflichtigen Parkplatz beim Bahnhof Rottweil. Foto: Peter Arnegger

Mehrere Pendler erhielten Zahlungsaufforderungen, obwohl sie ihr Parkticket bezahlt hatten. Nun bestätigt die Stadt Rottweil: Beim neuen schrankenlosen Parksystem am Bahnhof gab es tatsächlich ein technisches Problem – insbesondere bei Zahlungen per App. Die Folge: fehlerhafte Gebührenbescheide (wir haben an dieser Stelle berichtet). Inzwischen ist der Fehler behoben, sämtliche Bescheide wurden storniert.

Update

Nach Veröffentlichung dieses Artikels hat die Stadt Rottweil gegenüber der NRWZ bestätigt, dass beim neuen schrankenlosen Parksystem am Bahnhof ein technisches Problem aufgetreten ist. Betroffen waren insbesondere Parkvorgänge mit Bezahlung über eine App. Nach Angaben der Stadt wurde der Fehler inzwischen behoben. Alle fehlerhaft ausgestellten Gebührenbescheide wurden storniert.

Rottweil. Wer am Rottweiler Bahnhof sein Auto abstellt, um mit dem Zug zur Arbeit zu pendeln, erwartet eigentlich einen reibungslosen Start in den Tag. Doch nach der Einführung des schrankenlosen Parksystems auf dem P&R-Parkplatz kam es zu Problemen: Mehrere Pendler erhielten Zahlungsaufforderungen wegen angeblich nicht bezahlter Parktickets – obwohl sie nach eigenen Angaben korrekt bezahlt hatten.

Inzwischen bestätigt die Stadt Rottweil: Tatsächlich lag ein Problem im System vor. Betroffen waren vor allem Parkvorgänge, bei denen Nutzer über eine Park-App bezahlt hatten. „Es gab ein technisches Problem, wenn Autofahrer beim neuen schrankenlosen System mit einer Park-App bezahlt haben“, erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Nachfrage der NRWZ. Man habe sich deshalb an den Betreiber gewandt und um eine schnelle und kulante Lösung gebeten.

Nach Angaben der Stadt ist der Fehler inzwischen behoben. Die Konsequenz: Alle fehlerhaft ausgestellten Gebührenbescheide wurden storniert.

„Das Problem ist mittlerweile behoben und die fehlerhaften Gebührenbescheide wurden allesamt storniert. Wir bedauern den Ärger, den die Nutzerinnen und Nutzer durch den Fehler hatten, und bitten, diesen zu entschuldigen“, so der Sprecher weiter.

Zuvor hatten sich mehrere Pendler an die Redaktion gewandt und von Zahlungsaufforderungen berichtet. Eine NRWZ-Leserin, die täglich zwischen Rottweil und Stuttgart pendelt, erklärte, sie habe seit Einführung der Gebührenpflicht genau einmal auf dem Parkplatz geparkt – und kurz darauf eine Zahlungsaufforderung erhalten. Sie sei bei Weitem nicht die Einzige. Gerade im Pendlerzug morgens um 6.38 Uhr ab Gleis 5 sei das Thema häufig diskutiert worden. Manche Betroffene hätten sogar mehrfach Post erhalten.

Neben dem Ärger über die Zahlungsaufforderungen kritisierte die Leserin auch die Parkgebühren an sich – für einen Schotterplatz. Außerdem beobachtete sie, dass einige Autofahrer inzwischen auf andere Parkmöglichkeiten in der Umgebung auswichen.

Klar ist: Seit Kurzem kostet der „Pendlerparkplatz am Bahnhof Rottweil“ Gebühren. Ein Tag Parken kostet zwei Euro, eine Woche acht Euro und ein Monat 24 Euro. Wer das Entgelt nicht korrekt entrichtet, muss normalerweise eine Vertragsstrafe von 40 Euro zahlen – zusätzlich zur Parkgebühr.

Dass in mehreren Fällen dennoch Zahlungsaufforderungen verschickt wurden, obwohl Nutzer bezahlt hatten, führt die Stadt nun ausdrücklich auf den technischen Fehler im neuen System zurück.


„Kundenzufriedenheit genießt hohen Stellenwert“ – Mobility Hub im Interview

Die NRWZ hat bei Mobility Hub Parkservice nachgefragt, wie das System funktioniert, wie häufig Fehler auftreten und was Betroffene machen können.

Die Firma gibt zunächst eine kurze Information zum Parksystem: „Entscheidend ist, dass die Parkenden, ohne vor einer Schranke anzuhalten, fließend ein- und ausfahren können. Dies erhöht den Benutzerkomfort, beugt während Stoßzeiten Rückstaus vor und unterstützt die Reduktion des CO₂-Ausstoßes an den Parkflächen.“ So fasst eine Sprecherin des Grünwalder Unternehmens dessen Angebot zusammen. Auch ein herkömmliches Ticket aus Papier oder Plastik, das verloren gehen kann, gibt es nicht, was Kosten und Müll reduziere. Und: „Das umständliche Rangieren und Interagieren mit dem Ticket an der Schranke entfällt vollständig.“

Stattdessen werde die Parkdauer mit einem zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konformen Kennzeichenscan an Ein- und Ausfahrt ermittelt. „Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt, es wird lediglich ein Scan des Nummernschildes aufgenommen“, so die Unternehmenssprecherin. 

Die Parkenden bezahlen dann das angefallene Parkentgelt unter Angabe ihres Kennzeichens „an Touchscreen-gesteuerten Kassenautomaten mit einfacher Menüführung und großen, hellen Displays“, erklärt die Frau von Mobility Hub. Und wenn der der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, könne die Fläche mit dem Fahrzeug „nahtlos und ohne Anhalten“ verlassen werden. Alternativ könnten Nutzer für Parkaufenthalte online bis zu 24 Stunden nach Ausfahrt bezahlen, und zwar unter dieser Adresse: https://parken.mh-parkservice.de/ 

„Neues Parken“ – das mitunter für Ärger sorgt. Foto: Peter Arnegger

Feinjustierungen am Anfang

Unklar ist, ob es sich in Rottweil lediglich um Startschwierigkeiten nach der Umstellung auf das schrankenlose System – von einem bislang kostenfreien Parkplatz – handelt. So erklärt die Sprecherin von Mobility Hub: „Jede neue Anlage unterliegt die ersten Tage nach Inbetriebnahme einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung, um finale Kalibrierungen und Einstellungen feinzujustieren.“ Darüber hinaus würden die Systeme und Prozesse nachgelagert an diese Phase einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, um Optimierungspotenziale festzustellen und umzusetzen. „Hierbei nehmen wir Feedback ernst und lassen dieses in unsere Prozesse einfließen“, sagt sie.

Nachgefragt

NRWZ: Wie gehen Sie in ähnlich gelagerten Fällen vor – wenn Parkplatznutzer anscheinend fälschlicherweise zur Kasse gebeten werden?

Mobility Hub: Die Arbeit von Mobility Hub Parkservice richtet sich nach Maßgabe eines modernen Parkraumkonzepts. Die Kundenzufriedenheit genießt bei der Mobility Hub Parkservice GmbH einen hohen Stellenwert. Deshalb steht ein Portal zur Verfügung, auf dem sich Parkende, die eine Vertragsstrafe erhalten haben, mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen ganz einfach schildern können. Den Link finden die Parkenden auch auf dem Schreiben mit der Zahlungsaufforderung: https://service.mh-parkservice.de/. Daraufhin kann der Kundenservice von Mobility Hub Parkservice dem Kunden schnell und professionell eine Antwort zur Verfügung stellen.

Der Anspruch von Mobility Hub Parkservice bleibt klar: Parken soll so einfach und transparent funktionieren, dass man nicht mehr darüber nachdenken muss. Kritik nehmen wir als Ansporn, diesen Anspruch kontinuierlich zu erfüllen.

NRWZ: Tritt das häufig auf?

Mobility Hub: Generell nimmt Mobility Hub Parkservice jede Rückmeldung sehr ernst und versteht, dass Vertragsstrafen bei Nutzerinnen und Nutzern Emotionen wecken können. Gleichzeitig ist wichtig, die Größenordnung einzuordnen: Mit rund 180.000 Stellplätzen an mehreren hundert Standorten wickelt das System monatlich mehrere Millionen Parkvorgänge erfolgreich ab. Nur 0,2 bis 0,5 Prozent aller Vorgänge führen überhaupt zu einem potenziellen Verstoß. Das liegt im Verhältnis zum Gesamtvolumen im unteren Promillebereich. Falls bei einem Einzelfall nach Prüfung nachweislich ein Fehler vorliegt, wird dieser storniert.

NRWZ: Steckt ein Problem mit nicht lesbaren Kennzeichen dahinter? Tritt das Problem an schneereichen Tagen und in schneereichen Gegenden häufig auf?

Mobility Hub: Dies können wir nicht bestätigen. Damit eine Vertragsstrafe fällig werden kann, ist immer eine erfasste und zuordenbare Ein- und Ausfahrt erforderlich. Damit kann bei einer fehlerhaften Kennzeichenerkennung bei Ein- oder Ausfahrt keine Vertragsstrafe ausgelöst werden.

Die entsprechenden Bildnachweise sind für den Fahrzeughalter im oben genannten Portal auch jederzeit transparent einsehbar.

NRWZ: Wie können Sie zum vorliegenden Fall oder zu entsprechenden ganz allgemein Stellung nehmen?

Mobility Hub: Wir können aus Datenschutzgründen keine konkreten Aussagen zu individuellen Fällen geben. Sehr gerne nehmen wir uns dem von Ihnen erwähnten Fall an, wenn die Leserin sich an unseren Kundenservice wendet. Dafür steht das Portal zur Verfügung, auf dem sich die Leserin mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen ganz einfach schildern kann. Den Link finden die Parkenden auch auf dem Schreiben mit der Zahlungsaufforderung: https://service.mh-parkservice.de/.

NRWZ: Sehen Sie eine Pflicht bei den Parkenden, auf die Lesbarkeit der Kennzeichen lesbar zu halten.

Mobility Hub: Grundsätzlich sollten Kennzeichen entsprechend der geltenden Gesetze sichtbar sein. So muss ein Autokennzeichen in Deutschland beispielsweise stets uneingeschränkt lesbar, sauber und unversehrt sein. Leichte Verschmutzungen schränken die Funktionsfähigkeit des Systems nicht ein.

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