Dienstag, 19. März 2024

So wird das Haus rechtzeitig winterfest – und weitere Themen rund ums Bauen & Wohnen

(Anzeige). Für viele Autobesitzer steht jetzt im Herbst der obligatorische Reifenwechsel an. Aber nicht nur das Auto, sondern auch die eigenen vier Wände müssen nun winterfest gemacht werden. Denn trotz der noch sehr milden Temperaturen in der vergangenen Woche steht langsam aber sicher die kalte Jahreszeit bevor. Frost, Eis und Schnee können am Eigenheim Schäden anrichten. Dies ist eines der Themen unseres Service-Beitrags.

So wird das Haus rechtzeitig winterfest

Die eigene Immobilie fit für die kalte Jahreszeit machen

Auch wenn die derzeitigen Temperaturen noch sehr mild sind, so lässt sich mit Blick auf den Kalender nicht abstreiten: Der Winter kommt näher – und damit auch Frost, Eis und Schnee. Die kalte Jahreszeit kann Haus und Garten zusetzen. Doch wer sein Eigenheim rechtzeitig winterfit macht, kann bares Geld sparen. Die Checkliste verrät, worauf Immobilienbesitzer jetzt besonders achten sollten.

1. Verschobene oder gar defekte Dachziegel werden im Winter zur Gefahrenstelle. Dringt Wasser durch das Dach, droht Schimmel im Haus. Im Herbst sollte es von einem Dachdecker auf Mängel untersucht werden: Er hat nicht nur ein geschultes Auge, für Laien ist es außerdem zu gefährlich, auf das Dach zu steigen. Wichtig ist die genaue Dokumentation: „Eigentümer müssen die regelmäßige Kontrolle durch einen Experten nachweisen, sonst werden sie für Sturmschäden haftbar gemacht“, so Schwäbisch Hall Expertin-Kathrin Milich.

2. Risse und Löcher in der Außenfassade müssen vor Einbruch des Winters sorgfältig verschlossen werden. Sonst kann Wasser in den Putz einziehen und diesen bei Frost aufsprengen.

3. Verstopfte Dachrinnen und Fallrohre sollten vor dem Winter gründlich vom Herbstlaub befreit werden. Deckt die Reinigung Risse in den Dachrinnen auf, können diese ganz einfach mit Silikon abgedichtet werden. Durch Frost werden die Schäden sonst noch größer, schlimmstenfalls droht im Frühjahr die Erneuerung der kompletten Dachentwässerung.

4. Auch Fenster und Türen müssen vor dem Winter überprüft werden. Schließen diese nicht mehr dicht ab, gelangt Kälte ins Haus und treibt die Heizkosten in die Höhe.

5. Apropos Heizkosten: Wenn nicht schon längst während des Sommers geschehen, sollte spätestens jetzt die Heizungsanlage vom Fachmann gewartet werden. Das verlängert nicht nur die Lebensdauer der Anlage, sondern hilft auch bares Geld zu sparen.

6. Die Gartenwasserleitung sollte während des Winters abgesperrt und entleert werden. Um die Rohre zusätzlich vor dem Einfrieren zu schützen hilft es, diese durch Isolierungen wie Schaumstoff zu sichern. Auch Wasserleitungen im Keller können frostgefährdet sein und müssen im Winter gut isoliert werden: Schäden durch geplatzte Rohre übernehmen Versicherungen in der Regel nicht.

7. Im Garten sollte zunächst das Herbstlaub vom Rasen entfernt werden, da dieser sich sonst durch die Feuchtigkeit verfärbt und fault. Tipp: Das Laub nicht entsorgen, sondern auf Beeten und unter Sträuchern und Stauden verteilen. Dort schützt es die Pflanzen vor Frostschäden. Nicht winterharte Topfpflanzen überstehen die kalte Jahreszeit an einem geschützten Ort am besten, beispielsweise im Keller oder in der Garage.

Experten-Tipp: „Der rechtzeitige Wintercheck am eigenen Haus sollte genauso selbstverständlich sein wie der Reifenwechsel beim Auto. Hausbesitzer investieren nicht nur in die Lebensdauer ihrer Immobilie, sondern beugen auch hohen Energiekosten vor“, so Kathrin Milich.

Immobilienbesitzer stehen Investitionen in die eigenen vier Wände aufgeschlossen gegenüber – trotz aktueller Krise. (Grafik: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Wohneigentum gewinnt während Corona-Pandemie an Bedeutung

Bereitschaft für Investitionen in das Eigenheim gestiegen

Die letzten Monate haben gezeigt: Sich zu Hause wohlzufühlen, ist wichtiger denn je. Denn egal, ob während des Lockdowns oder im Homeoffice – man verbringt deutlich mehr Zeit in den eigenen vier Wänden. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die eigene Immobilie hat, zeigt eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstitutes infas quo im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Welchen Stellenwert haben die eigenen vier Wände während der Corona-Pandemie? Schwäbisch Hall hat bei rund 2.200 Deutschen nachgefragt: Gerade Eigenheimbesitzer sind derzeit besonders glücklich. Zwei Dritteln der Immobilienbesitzer wurde während der letzten Monate bewusst, welche Vorteile die eigenen vier Wände mit sich bringen. Da das Freizeitangebot durch die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen mitunter eingeschränkt ist, bleiben sie häufiger zu Hause und schätzen ihren dortigen Freiraum.

Die Zeit im eigenen Zuhause hat ihnen aber auch gezeigt, an welchen Stellen sie ihre Immobilie noch optimieren können. So können sich 43 Prozent vorstellen, künftig in die Verschönerung der eigenen vier Wände, z. B. in einen neuen Anstrich, zu investieren.

Konkret fühlen sich 28 Prozent durch die Corona-Pandemie in ihrer Entscheidung bestärkt, ihre eigene Immobilie zu renovieren oder modernisieren. Vor allem Bäder, Küchen oder Heizungsanlagen stehen dabei im Fokus der Renovierungspläne. Nur sieben Prozent der Immobilienbesitzer wollen aufgrund der Entwicklungen der letzten Monate auf Renovierungsmaßnahmen verzichten.

Verstärkter Wunsch nach Wohneigentum

Die Corona-Pandemie hat zudem den allgemeinen Wunsch nach Wohneigentum verstärkt. So halten es vier von fünf Befragten für erstrebenswert, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. 23 Prozent können sich als Folge der letzten Monate vorstellen, eine eigene Immobilie zu erwerben. Nur acht Prozent der Befragten lehnen einen Immobilienkauf aufgrund der aktuellen Umstände ab.

Auch wenn Ängste und Sorgen rund um die Corona-Pandemie weiterhin präsent sind: Die aktuellen Rahmenbedingungen beeinflussen den Großteil der Befragten also meist positiv in ihrer Entscheidung, Immobilien kaufen oder renovieren zu wollen.

Was Mieter über ihren Keller wissen sollten

ARAG Experten informieren über die Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung

Er ist meist dunkel, kalt und oft feucht, aber wer ihn hat, mag ihn nicht wieder hergeben. Der Keller ist wohl der am meisten verkannte Raum einer Immobilie. Um ihn ins rechte Licht zu rücken, hat ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einige interessante Fakten und Gerichtsurteile zum Thema Keller zusammengetragen.

Haben Mieter einen Anspruch auf einen Kellerraum?
Tobias Klingelhöfer: Nein, den haben sie nicht. Wenn ein Keller kein Bestandteil des Mietvertrages ist, man diesen Abstellraum jedoch dringend benötigt, sollte man den Vermieter darauf ansprechen und eine Vereinbarung über die Nutzung in den Mietvertrag aufnehmen. So kann der Keller später auch nicht einfach unabhängig von der Mietwohnung gekündigt werden. Das geht laut Gesetz nämlich nur in einem Fall: Und zwar dann, wenn der Vermieter den Kellerraum in neuen Wohnraum umwandeln will.

Einmal genutzt, immer genutzt?
Tobias Klingelhöfer: Duldet ein netter Vermieter über lange Jahre die unentgeltliche Nutzung eines Kellerraumes, der nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mieter daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten. Der Vermieter darf die Nutzung jederzeit widerrufen und die Räumung des Kellers verlangen (Landgericht Frankfurt a. M., Az.: 2-11 S 86/14).

Darf ich mir einen Kellerraum aussuchen?
Tobias Klingelhöfer: Nein, auch das dürfen Mieter nicht. In der Regel wird ihnen ein Kellerraum zugewiesen. Wer den Raum mit seinem Nachbarn tauschen möchte, weil dessen Abstellraum vielleicht näher an der eigenen Wohnung liegt oder andere Vorteile bietet, muss – neben dem Nachbarn natürlich – den Vermieter um Erlaubnis fragen. Ist der dagegen, darf nicht getauscht werden. Umgekehrt muss sich auch ein Vermieter daran halten, wenn er einem Mieter einen bestimmten Kellerraum verspricht. Und weil dem Keller im Mietvertrag eine eher untergeordnete Rolle zukommt, haben Richter des Bundesgerichtshofes bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Zusage, um welchen von mehreren gleichartigen Kellerräumen es sich handelt, nicht extra schriftlich fixiert werden muss, sondern auch mündlich gilt (Az.: III ZR 71/07).

Was ist mit Sachen vom Vormieter?
Tobias Klingelhöfer: Darum muss sich der Vermieter kümmern. Er ist verpflichtet, einen vertraglich zugesicherten Kellerraum sauber und leer zu übergeben. Wenn der Ex-Mieter sein Gerümpel nicht binnen einer gewissen Frist – zwei Wochen sind hierfür angemessen – abholt, kann der Vermieter ein Unternehmen mit der Entrümpelung beauftragen und dies dem Vormieter in Rechnung stellen oder von der Kaution abziehen.

Was darf ich im Keller lagern und was nicht?
Tobias Klingelhöfer: Leicht entzündliche Güter wie beispielsweise Benzin sollten nicht im Keller gelagert werden. Ich rate auch davon ab, Druck- oder Flüssiggasbehälter dort aufzubewahren. Die Brand- und Explosionsgefahr ist einfach zu groß. Aber grundsätzlich kann der Abstellraum für alles genutzt werden, was an Wohngegenständen ausrangiert wurde. Schränke, Teppiche, Schränke mit Vorräten, der alte Trockner oder Werkzeuge. Apropos Werkzeuge: Wer gerne den MacGyver spielt und in seinem Keller bohrt, hämmert und sägt, hat sich auch dort an die Ruhezeiten zu halten und muss auf seine Mitmieter Rücksicht nehmen.

Was so wenig wie die Leiche in den Keller gehört, sind Wertsachen. Bei Diebstahl zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Kellerraum rundherum aus Mauern gebaut wurde und mit einem Sicherheitsschloss gesichert wurde. Der übliche Verschlag mit Holztür und einfachem Schloss ist dabei wenig hilfreich. Die übrigen Gegenstände sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Keller ordentlich verschlossen war.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Keller nicht in Ordnung ist?
Tobias Klingelhöfer: Natürlich! Wenn im Keller beispielsweise das Licht defekt ist oder – was ja nicht selten der Fall ist – der Raum feucht ist oder gar von Schimmel befallen, muss der Vermieter nachbessern. Auch hier muss eine angemessene Frist gesetzt werden und die Aufforderung am besten schriftlich erfolgen. Stellt er sich stur, dürfen fünf bis zehn Prozent der Miete einbehalten werden. Ich möchte abschließend allerdings auf eine Ausnahme hinweisen: Wer wissentlich in einen unsanierten Altbau zieht, kann nicht mit einem Fünf-Sterne-Keller rechnen, sondern muss unter Umständen auch mit Feuchtigkeit und muffigem Geruch im Keller leben (Amtsgericht Ansbach, Az.: 2 C 2268/11).

Holzfußböden bieten nicht nur erstaunlich viel Wohn­komfort, sondern lassen sich mehrfach renovieren und sehen dann auch nach Jahrzehnten wieder aus wie neu.
Foto: Bona/txn

Wohnkomfort für viele Generationen

Der Holzfußboden ist ein edler Klassiker und erfreut sich als König der Bodenbeläge auch heute noch großer Beliebtheit – trotz harter Konkurrenz durch deutlich preisgünstigere Alternativen aus Kunststoff und anderen Materialien. Für den seit Jahrtausenden anhaltenden Erfolg von Fußböden aus Holz gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Sie halten lebenslang, sind Natur pur und haben eine edle und gleichzeitig wohnliche Flächenwirkung. Am wichtigsten dürfte aber das angenehme Gefühl sein, dass massive Holzböden ihren Bewohnern bieten.

Wer es einmal erlebt hat, möchte es nicht mehr missen. Übrigens: das skandinavische Hygge als Gefühl von Vertrautheit und Wärme an dunklen kalten Winterabenden wäre ohne Holzfußboden kaum denkbar. Gleichzeitig ist das natürliche Material enorm langlebig. Das liegt auch daran, dass ein Holzfußboden, der alt und unansehnlich geworden ist, einfach abgeschliffen werden kann und dann wie neu aussieht. Bei hochwertigen Holzböden lässt sich dieser Vorgang mehrfach wiederholen, so dass viele Generationen den Wohnkomfort des Holzbodens genießen können.

Es lohnt sich also, die Renovierung eines Holzfußbodens dem Fachmann zu überlassen. So hat der schwedische Fußbodenspezialist Bona ein bundesweites Netzwerk speziell geschulter Handwerker aufgebaut. Die Profis sind in der Lage, tatsächlich staubfrei zu schleifen, so dass weder etwas abgedeckt werden muss noch im Anschluss ein Hausputz fällig wird. Zum Schutz der abgeschliffenen Flächen kommen dann haltbare, aber wasserbasierte Lacke zum Einsatz – Eigenheimbesitzer können deswegen während der Arbeiten zu Hause bleiben und den Boden bereits einen Tag später wieder betreten. 

Gute Alternative zum klassischen Heizungskauf: Beim Contracting sind im überschaubaren Monatsbetrag neben der Anlage auch alle Wartungsarbeiten enthalten. Foto: ridvan_celik/Getty Images/German Contract

Alte Kessel: Mit 30 ist Schluss

Viele alte Heizkessel für Öl und Gas stehen Ende 2020 vor dem Aus. Nach 30 Jahren müssen sie ersetzt werden – das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Davon betroffen sind nun Anlagen aus dem Einbaujahr 1990. Wer keine finanziellen Rücklagen gebildet hat, könnte also ein Problem bekommen.

Eine Gasbrennwertheizung beispielsweise kostet zwischen 6000 und 8000 Euro. Wird sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert, sind mehr als 10.000 Euro fällig. Eine Lösung: der Kredit über die Hausbank. Dank niedriger Zinsen ist das keine schlechte Idee, aber der Kredit finanziert lediglich die Heizungsanlage selbst. Laufende Kosten wie Wartung und Reparaturen fallen zusätzlich an.

Besser kann es da sein, die Heizung zu mieten – ähnlich wie beim Auto-Leasing. Denn beim sogenannten Contracting bieten Spezialisten wie German Contract Rundum-Sorglos-Pakete: Der Hausbesitzer zahlt nur eine monatliche Gebühr, in der die Nebenkosten für Planung, Installation und regelmäßige Inspektionen bereits enthalten sind. Die Pauschale schließt auch einen 24-Stunden-Notdienst sowie Fördermöglichkeiten für die moderne Heizungsanlage mit ein. Somit ist die Immobilie zuverlässig mit Wärme versorgt, ohne dass Eigentümer investieren oder sich um die Technik kümmern müssen. Weitere Informationen zum Contracting für Eigenheimheizungen finden sich online unter www.mehrwaerme.de

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