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    NRWZ.deLandkreis Rottweil"Bisher unterversorgt": Landkreise Rottweil und Böblingen erhalten neue Frauen- und Kinderschutzhäuser

    Land unterstützt die beiden Bauvorhaben mit rund 5,6 Millionen Euro

    „Bisher unterversorgt“: Landkreise Rottweil und Böblingen erhalten neue Frauen- und Kinderschutzhäuser

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    Rund 5,6 Millionen Euro investiert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, um den Bau von zwei neuen Frauen- und Kinderschutzhäusern im Landkreis Böblingen und im Landkreis Rottweil zu ermöglichen. Mit der Förderung unterstützt die Landesregierung die Landkreise nach eigenen Angaben dabei, neue, barrierefreie Schutzplätze für bis zu 28 Frauen und ihre Kinder einzurichten. Ziel der Landesregierung ist es, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirkungsvoll zu bekämpfen und Betroffene bestmöglich zu beraten und zu schützen.

    Kreis Rottweil – „Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Zu oft wird geschwiegen und weggesehen. Als großes Flächenland steht Baden-Württemberg vor der Herausforderung, allen Frauen unabhängig von ihrem Wohnort Schutz bieten zu können. Deshalb braucht es in jedem Landkreis Schutzplätze für Betroffene und ihre Kinder“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig dazu laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.

    Dieses fördert den Bau von zwei neuen Frauen- und Kinderschutzhäusern „in bisher unterversorgten Regionen“, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Die Landkreise Böblingen und Rottweil setzen sich seit Jahren für den Bau ein, wurden allerdings bisher im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ trotz Befürwortung des Landes nicht berücksichtigt. „Ich freue mich, dass durch die Landesförderung in beiden Landkreisen endlich gewaltbetroffene Frauen und ihren Kindern ein gewaltfreies Leben ermöglicht wird. Die Landesregierung unterstützt freiwillig beide Landkreise, neue, dringend benötigte Schutzplätze einzurichten. Hierdurch kommen wir unserer Verantwortung nach, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, umzusetzen“, so Leidig weiter.

    Im Landkreis Rottweil unterstützt die Landesregierung die Stiftung St. Franziskus mit einer Förderung von 1,79 Millionen Euro und übernimmt damit ebenfalls 75 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro für das neue Frauen- und Kinderschutzhaus mit zwölf barrierefreien Schutzplätzen. Die Fertigstellung beider Frauen- und Kinderschutzhäuser ist im Jahr 2027 vorgesehen.

    Im Landkreis Böblingen übernimmt das Land mit einer Förderung von rund 3,8 Millionen Euro etwa 75 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 5,05 Millionen Euro.  Der Landkreis hat 16 flexibel nutzbare, barrierefreie Wohneinheiten konzipiert, in denen, je nach Kinderzahl der unterzubringenden Frauen, zwischen 16 und 25 Personen Schutz finden werden. Hervorzuheben ist, dass durch die Appartementstruktur beispielsweise auch Frauen mit älteren Söhnen aufgenommen werden können. Im Auftrag des Landkreises Böblingen wird der künftige Betriebsträger des Frauen- und Kinderschutzhauses das Waldhaus Jugendhilfe gGmbH in Kooperation mit Frauen helfen Frauen Kreis Böblingen e.V. sein.

    Weiterführende Information: In Baden-Württemberg gibt es 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser für gewaltbetroffene Frauen mit 876 Plätzen (2024) in freier und kommunaler Trägerschaft. Um Betroffenen von häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung zu ermöglichen, fördert das Land über die kommunale Daseinsvorsorge hinaus die 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser in der Wahrnehmung von Aufgaben der Prävention und der Nachsorge.

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    Pressemitteilung (pm)
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    Weiterführende Information: In Baden-Württemberg gibt es 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser für gewaltbetroffene Frauen mit 876 Plätzen (2024) in freier und kommunaler Trägerschaft. Um Betroffenen von häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung zu ermöglichen, fördert das Land über die kommunale Daseinsvorsorge hinaus die 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser in der Wahrnehmung von Aufgaben der Prävention und der Nachsorge.

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