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Startseite Landkreis Rottweil

Bluttaten von Hardt und Tennenbronn: Ermittlungen abgeschlossen

von Martin Himmelheber (him)
16. April 2019
in Landkreis Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 1 Minute
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Zugenagelt und abgedichtet: Tatort in Hardt am Tag nach der Tat. Foto: him

Zugenagelt und abgedichtet: Tatort in Hardt am Tag nach der Tat. Foto: him

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Die Polizei hat die Ermittlungen im Fall der Frau abgeschlossen, die am Nachmittag des 27. Januar zunächst ihre Tochter in Hardt erstochen und wenig später ihren Sohn in Tennenbronn schwer verletzt hatte.   

Die 56-Jährige habe „im psychischen Ausnahmezustand“ gehandelt, hatte die Staatsanwaltschaft nach der Tat berichtet. Demnach war die Frau, die stationär in einer Psychiatrie untergebracht war, an dem verhängnisvollen Sonntag zunächst in Hardt bei ihrer 22-jährigen Tochter erschienen. Mit einem Messer hatte sie auf ihre Tochter eingestochen und tödlich verletzt.

Anschließend war sie nach Tennenbronn gefahren und hatte dort ihren 25-jährigen Sohn mit einem Küchenmesser schwer verletzt, nachdem sie zunächst noch miteinander Tee getrunken hatten. Nach der Tat stach sich die 56-jährige mehrmals selbst in die Brust, verletzte sich aber nur oberflächlich. Polizeibeamte hatten die Frau in Tennenbronn  widerstandslos festgenommen.

Ermittlungen abgeschlossen – Verfahren kommt

Inzwischen, so Staatsanwalt Frank Grundke auf Nachfrage der NRWZ, seien die Ermittlungen abgeschlossen. Auch ein psychiatrisches Gutachten liege zumindest als Vorgutachten vor, sodass nach den Osterferien über den weiteren Fortgang entschieden werden könne. Schon im Februar hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln, weil die Frau schuldunfähig sei. Das Amtsgericht Rottweil hatte damals die einstweilige Unterbringung angeordnet.

Es wird deshalb sehr wahrscheinlich kein Strafverfahren, sondern ein Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Rottweil geführt werden. Das Gericht muss dann entscheiden, ob die Frau auf Dauer in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Wie lange diese Unterbringung dauere, hänge von der Krankheit ab und sei „nicht abschätzbar“, so Grundke. Wann das Verfahren stattfindet, entscheidet das Landgericht Rottweil. Zunächst erhält auch noch der Anwalt der Frau Akteneinsicht.

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