Kindergarten St. Gallus: Leiterin von Verdacht entlastet

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„Nach stürmischen Monaten“ nehme der Kindergarten Heiligenbronn im Mai  den regulären Betrieb wieder auf. Das berichtet Pfarrer Christian Albrecht auf der Internet-Seite der Seelsorgeeinheit Heiligenbronn-Winzeln-Waldmössingen-Aichhalden.

Zum einen seien die vier offenen Stellen erfolgreich wieder besetzt worden, zum anderen sei „nun auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen des Verdachtes auf Kindesmisshandlung gegen die Einrichtungsleiterin eingestellt“ worden. Albrecht: „Die Vorwürfe, die Leiterin hätte ein Kind geschlagen, haben sich vollumfänglich nicht bestätigt.“

Der Träger des Kindergartens habe verantwortungsvoll nach Recht und Gesetz gehandelt und ergänzend zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine umfassende interne Untersuchung des Vorfalls durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil bestätige mit ihrer Entscheidung vom 2. April 2019, dass sowohl die Beschuldigte als auch der Träger „mit den Ermittlungsbehörden vollumfänglich kooperierte“ und das Verfahren „nach Abschluss der aufwändig und umfassend geführten Ermittlungen“ einzustellen sei.

Strafrechtlich in der Schwebe

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frank Grundke bestätigt auf Nachfrage der NRWZ, das Verfahren sei eingestellt worden, mit der Begründung, „dass eine Tat nicht nachweisbar war“. Solche Verfahrenseinstellungen seinen ein „vorweggenommener Freispruch“, entweder wegen erwiesener Unschuld oder weil eine Tat nicht nachweisbar sei. Im letzteren Fall bleibe „die Sache strafrechtlich in der Schwebe“, und es werde zu Gunsten des Beschuldigten entschieden. Die etwa zweieinhalb Seiten lange Begründung, weshalb das Verfahren eingestellt wurde, ging an den Anzeigenerstatter, die Seelsorgeeinheit.

Neue Strukturen auf der Leitungsebene

Von den Vorwürfen unabhängig sei eine „unterstützende Leitungsebene eingerichtet“ worden, um das neue Team gut einzuarbeiten. Die kommissarische Leitung nach Außen nehme bis auf weiteres die Leiterin des Kindergartens in Waldmössingen wahr. Die Einrichtungsleiterin in Heiligenbronn leite nach Innen und sei „verstärkt in der Betreuung der Kinder und der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen eingesetzt“, schreibt Albrecht.

Für die Eltern bedeute dies, dass ab dem 1. Mai ihre Kinder wieder wie gewohnt im Kindergarten St. Gallus in Heiligenbronn betreut werden und auch die normalen Gebühren erhoben werden. Abschließend heißt es in der Mitteilung: „Die katholische Kirchengemeine St. Gallus arbeitet nun konstruktiv in Richtung Zukunft. Die mit der Elternschaft vereinbarten Überprüfungen einiger pädagogischer Prozesse beginnen, wie bereits mehrfach bekanntgegeben, nach den Osterferien.“

Wie berichtet, hatten sich im Januar bei einer Elternversammlung einige Eltern über die im Heiligenbronner Kindergarten angewandten Erziehungsmethoden beklagt. Bei einem Pressegespräch hatten fünf Eltern davon berichtet, dass ihre Kinder teilweise Angst hatten, die Kita zu besuchen. Nach einem länger anhaltenden Supervisionsprozess hatte die Supervisorin im Spätherbst diesen abgebrochen. Zum Jahressende hatten vier der fünf Erzieherinnen gekündigt, beziehungsweise ihre Verträge nicht erneuert. In diesem Zusammenhang war dann der Verdacht eines Großvaters aufgekommen, sein Enkelkind sei geschlagen worden. Diesen Verdacht haben die Ermittler der Staatsanwaltschaft nicht beweisen können.

Das interessiert diese Woche



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„Nach stürmischen Monaten“ nehme der Kindergarten Heiligenbronn im Mai  den regulären Betrieb wieder auf. Das berichtet Pfarrer Christian Albrecht auf der Internet-Seite der Seelsorgeeinheit Heiligenbronn-Winzeln-Waldmössingen-Aichhalden.

Zum einen seien die vier offenen Stellen erfolgreich wieder besetzt worden, zum anderen sei „nun auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen des Verdachtes auf Kindesmisshandlung gegen die Einrichtungsleiterin eingestellt“ worden. Albrecht: „Die Vorwürfe, die Leiterin hätte ein Kind geschlagen, haben sich vollumfänglich nicht bestätigt.“

Der Träger des Kindergartens habe verantwortungsvoll nach Recht und Gesetz gehandelt und ergänzend zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine umfassende interne Untersuchung des Vorfalls durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil bestätige mit ihrer Entscheidung vom 2. April 2019, dass sowohl die Beschuldigte als auch der Träger „mit den Ermittlungsbehörden vollumfänglich kooperierte“ und das Verfahren „nach Abschluss der aufwändig und umfassend geführten Ermittlungen“ einzustellen sei.

Strafrechtlich in der Schwebe

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frank Grundke bestätigt auf Nachfrage der NRWZ, das Verfahren sei eingestellt worden, mit der Begründung, „dass eine Tat nicht nachweisbar war“. Solche Verfahrenseinstellungen seinen ein „vorweggenommener Freispruch“, entweder wegen erwiesener Unschuld oder weil eine Tat nicht nachweisbar sei. Im letzteren Fall bleibe „die Sache strafrechtlich in der Schwebe“, und es werde zu Gunsten des Beschuldigten entschieden. Die etwa zweieinhalb Seiten lange Begründung, weshalb das Verfahren eingestellt wurde, ging an den Anzeigenerstatter, die Seelsorgeeinheit.

Neue Strukturen auf der Leitungsebene

Von den Vorwürfen unabhängig sei eine „unterstützende Leitungsebene eingerichtet“ worden, um das neue Team gut einzuarbeiten. Die kommissarische Leitung nach Außen nehme bis auf weiteres die Leiterin des Kindergartens in Waldmössingen wahr. Die Einrichtungsleiterin in Heiligenbronn leite nach Innen und sei „verstärkt in der Betreuung der Kinder und der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen eingesetzt“, schreibt Albrecht.

Für die Eltern bedeute dies, dass ab dem 1. Mai ihre Kinder wieder wie gewohnt im Kindergarten St. Gallus in Heiligenbronn betreut werden und auch die normalen Gebühren erhoben werden. Abschließend heißt es in der Mitteilung: „Die katholische Kirchengemeine St. Gallus arbeitet nun konstruktiv in Richtung Zukunft. Die mit der Elternschaft vereinbarten Überprüfungen einiger pädagogischer Prozesse beginnen, wie bereits mehrfach bekanntgegeben, nach den Osterferien.“

Wie berichtet, hatten sich im Januar bei einer Elternversammlung einige Eltern über die im Heiligenbronner Kindergarten angewandten Erziehungsmethoden beklagt. Bei einem Pressegespräch hatten fünf Eltern davon berichtet, dass ihre Kinder teilweise Angst hatten, die Kita zu besuchen. Nach einem länger anhaltenden Supervisionsprozess hatte die Supervisorin im Spätherbst diesen abgebrochen. Zum Jahressende hatten vier der fünf Erzieherinnen gekündigt, beziehungsweise ihre Verträge nicht erneuert. In diesem Zusammenhang war dann der Verdacht eines Großvaters aufgekommen, sein Enkelkind sei geschlagen worden. Diesen Verdacht haben die Ermittler der Staatsanwaltschaft nicht beweisen können.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.