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Herumstehen in der Clique – macht 178,50 Euro. Pro Person.

Ein Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung

von Peter Arnegger (gg)
2. Dezember 2020
Lesezeit: 4 Minuten
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Man liest es allenthalben: Gerade auch für Kinder und Jugendliche ist die Corona-Krise keine leichte Zeit. Dann kommt dazu, dass sich jetzt, ganz aktuell, etwa führende Landespolitiker über die richtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie streiten. Und pro Bundesland, aber teils auch in einzelnen Städten unterschiedliche Verordnungen gelten. Wer soll da durchblicken? Besser jeder – denn ein Verstoß geht richtig ins Geld, wie ein Fall aus Oberndorf zeigt.

Sie haben fahrlässig entgegen der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung–CoronaVO) über Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen zuwidergehandelt.

Landratsamt Rottweil, Bußgeldstelle

So steht es – grammatikalisch nicht ganz einwandfrei, man kann nicht entgegen einer Verordnung zuwiderhandeln – in einem Bußgeldbescheid, der dieser Tage an eine 15-Jährige gegangen ist. Um gleich zu erklären, warum dieser der NRWZ vollständig vorliegt: Es handelt sich um die Tochter des Verfassers dieser Zeilen. Ja, so spielt das Leben.

Bunte Truppe

Das Vergehen der jungen Frau: Sie habe sich mit elf anderen Personen „entgegen § 9 Abs. 1 CoronaVO“ an einer „Örtlichkeit“ aufgehalten. Dabei habe „im Rahmen einer Streifenfahrt beobachtet“ werden können, wie die junge Dame „und die weiteren Personen sich zueinander wandten und miteinander sprachen.“ Und weiter, wieder grammatikalisch nicht ganz einwandfrei: „Zwischen Ihnen und den weiteren Personen bestand weder ein familiäre noch häusliche Gemeinschaft.“

Die zwölf jungen Leute aus elf verschiedenen Haushalten – eine bunte Truppe mit einem Mix internationaler Vornamen, eine richtige Clique – wurden von den Streifenbeamten der Polizei damals hochgenommen. Personalien raus, der Ton sehr barsch, erinnert man sich. Und gut einen Monat später folgte die Quittung: 178,50 Euro für jeden Einzelnen und jede Einzelne. Frisch auf den Tisch zum 1. Advent.

Nach aktueller Sachlage geschah das völlig zu Recht. Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt die Corona-Verordnung in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung. Und am 23. Oktober wurden die jungen Leute erwischt.

Natürlich nervt es, dass am gleichen Wochenende, als der Bußgeldbescheid eintrifft, die AfD einen Parteitag mit hunderten Delegierten abhält. Denen erlaubt es der Gesetzgeber allerdings.

33 Bescheide

Der vorliegende ist auch kein Einzelfall: Allein im November 2020 sind 33 Bescheide mit einer Gesamtsumme von 4950 Euro an Bußgeldern ergangen, erfuhr die NRWZ aus dem Landratsamt Rottweil. Macht 150 Euro pro Bescheid. Plus 25 Euro „Gebühr“ und 3,50 Euro für die Auslagen der Verwaltung summiert sich das auf 178,50 Euro. Damit bewegt sich das Amt im Rahmen des Bußgeldkatalogs, der Strafen bis zu 1000 Euro beim Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorsieht, aber eben auch einen Regelsatz von 150 Euro.

„Die Mehrheit der Bußgeldverfahren seit April 2020 wird rechtskräftig und bezahlt“, so eine Sprecherin des Landratsamts auf Nachfrage der NRWZ. Vereinzelt seien Einsprüche eingelegt worden. „Als Begründung wurde regelmäßig Nichtwissen von den Bestimmungen der Corona-Verordnung oder Eingriff in ein grundgesetzliches Freiheitsrecht vorgetragen“, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Mit diesen Argumenten hätten die Einsprechenden beim zuständigen Amtsgericht jedoch nicht durchdringen können, weshalb einige Einsprüche im Vorfeld eines Gerichtsentscheids freiwillig zurückgenommen worden seien.

Will heißen: Ob zähneknirschend oder nicht, am Ende bezahlt bislang so ziemlich jeder. Und auch für den vorliegenden Fall macht das Landratsamt unmissverständlich klar: „Sofern gegen den Bußgeldbescheid vom 26.11.2020 nicht innerhalb zwei Wochen nach Zustellung form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wird, wird dieser Rechtskraft erlangen.“

Alle Namen drin

Der Bußgeldbescheid irritiert in einem Punkt unabhängig von der Grammatik (die so teils etwa 1:1 aus der Corona-Verordnung des Landes übernommen worden ist, inklusive Fehler): So sind alle elf Namen derjenigen aufgeführt, die sich gemeinsam mit der Adressatin des Bescheids zum fraglichen Zeitpunkt an der, nennen wir sie mal so, Tatörtlichkeit aufgehalten haben. Alle Erziehungsberechtigten erfahren damit, wo und vor allem mit wem der Sohn oder das Töchterlein so abhängt.

Ist das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz? Nein, sagen etwa ein Rechtsanwalt und das Landratsamt. Zunächst der Anwalt: „Der Schutz der Daten dient nur zum Beispiel der Weitergabe an Dritte. Hier ist der gesamte Personenkreis zusammen in Anspruch genommen worden und einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt. Zudem würde das auch nichts an der Ordnungswidrigkeit oder der Rechtmäßigkeit des Bescheids ändern.“

Und das Amt, es verwendet ein anderes Deutsch: „Die rechtliche Grundlage für die Nennung aller Beteiligten ist der Tatbestand des § 9 CoronaVO. In Absatz 2 werden die Ausnahmen aufgezählt, unter denen Ansammlungen von mehr als zehn Personen gestattet sind (Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen oder höchstens zwei Haushalte, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner). Bei Vorliegen dieser Ausnahmen fehlt es an der Tatbestandsmäßigkeit. Da die Nennung der Namen der elf Personen zur Darlegung der Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens zwingend erforderlich war, liegt ein Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes nicht vor.“ So die Antwort des Datenschutzbeauftragten. Es sei geradezu notwendig, den vollständigen Bescheid auch an die Eltern zu schicken: „Gemäß § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Der gesetzliche Vertreter des Betroffenen kann ebenfalls zu dessen Gunsten selbstständig Einspruch einlegen. Daher erhält der gesetzliche Vertreter eine Mehrfertigung des Bußgeldbescheides.“

Doppelte Kosten

Und so hat offenbar alles seine Richtigkeit. Auch etwa die Höhe des Bußgelds für eine 15-Jährige, die kein eigenes Einkommen hat. Dazu der Anwalt, wie wiederum Anwälte sich ausdrücken: „Das Bußgeld selbst ist altersunabhängig, sondern begründet sich aufgrund des Verstoßes.“

Bedeutet: Die 178,50 Euro sind zu zahlen. Von jedem/r der Versammlungsteilnehmer(innen). Von allen zwölf aus elf Haushalten. Das heißt auch: Eine Familie stellt gleich zwei Leute aus der Clique, was die Kosten verdoppelt. Bitter.

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22 Kommentare
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beatekalmbach.home.blog
5. Dezember 2020 14:45

Man redet dieser Tage viel von Solidarität mit Hoch-/Betagten und anderen Risikogruppen, wenig von Solidarität mit den Jungen, von denen man m.E. nur schwer verlangen kann, sie mögen sich auf einen einzigen Kontakt beschränken und am Besten ganz zuhause bleiben. Das hätte keiner von den Älteren, die hier geschützt werden, für sich gewollt. Und die halten das oftmals auch heute nicht ein. Ich finde die Strenge auch schwer zu vermitteln. Alle diese SchülerInnen werden die Bilder und Zustände kennen, wie sie sich allmorgendlich in den Bussen abspielen, wo man nach wie vor mitunter Hüfte an Hüfte steht und gar nicht… Weiterlesen »

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Siegfried Spengler
3. Dezember 2020 16:21

Man kann das natürlich unter dem Corona-Oberbegriff schlechthin betrachten, nämlich der Verhältnismäßigkeit. Da hätten wir etwa den Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 31 – 40 km/h macht 120 Euro, zusätzlich ein Treuepunkt, 41 – 50 km/h Überschreitung werten mit 160 Euro, 2 Treuepunkten und 1 Monat Erholung für den Führerschein in Nordseeluft. Quelle:https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/?gclid=EAIaIQobChMI8NGauMqx7QIVcYBQBh1tJARKEAAYASABEgIhdfD_BwE Angaben für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Jetzt kann man die Schwere der Schuld betrachten, etwa mit Blick auf Eigengefährdung, Gefährdung Beteiligter, Gefährdung Unbeteiligter, aber auch in puncto Dreistigkeit. Oder einen fiktiven Fall konstruieren: Bei einer Fahrt von Dunningen nach Rottweil brettere ich mit… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Siegfried Spengler
3. Dezember 2020 20:34

Vor kurzem bei einer Hausdurchsuchung. 4 Polizisten. Rein ins Haus. Durchsuchung diverser Räume, inklusive Ansprache der dort Wohnenden aus nächster Nähe plus „Körperdurchsuchung“ zweier Bewohner. Und alles ohne Maske! Gleiches Recht gilt eben nicht für alle. Und an den @AfD-Freund: ich frage mich schon, warum die Restaurants oder Theater oder Kinos, die ebenfalls ein ausgeklügeltes Hygienekonzept haben, derzeit knallhart geschlossen sind, während die AfD sich gleich zu 600 in einer Halle treffen darf bzw. offenbar muss – andere Parteien könnten dies auch, zeigen sich aber solidarisch mit denen, die genau das gerade auch gerne täten, aber nicht dürfen (etwa für… Weiterlesen »

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Siegfried Spengler
Antwort auf  Brigitte
3. Dezember 2020 23:25

Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die von Ihnen angeregte Verwarnung – gebührenpflichtig oder auch nicht – ausdrücklich vor: § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde(1) 1Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. 2Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. (2) 1Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Siegfried Spengler
4. Dezember 2020 18:07

Ja, man könnte, wenn man wollte. Aber man will nicht. Andernorts geht so was, siehe Bild anbei. Okay, es geht um Falschparken. Damit riskiert man keine Menschenleben, wird jetzt kommen. Aber wir reden hier von jungen Leuten, denen sehr klar eins demonstriert wurde: Machtgehabe. Ob das langfristig gesehen für die Gesellschaft gut ist, möchte ich bezweifeln.

Verwarnung statt Strafzettel.png
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Andy Maihofer
Antwort auf  Brigitte
4. Dezember 2020 8:46

Liebe Frau Brigitte Dienstl-Arnegger (Sie sind’s doch, oder?), es ist bezeichnend, dass die NRWZ und deren Angehörige es nicht schaffen, ein einziges mal einen Vorwurf ohne AfD zu formulieren. Aber nun ja. Ich bin kein AfDler und auch kein Politiker, aber der AfD war und ist es gesetzlich erlaubt, einen Parteitag zu veranstalten. Wieso also nicht? Die Landtage und Bundestag treffen sich doch täglich mit mehreren hundert Personen, obwohl das nicht sein müsste. Wieso zeigen Sie also nicht mit dem Finger auf unseren grünen Minsterpräsidenten Kreischmann und unsere grüne Landtagspräsidentin Muhterem Aras und werfen diesen vor, dass sie sich zu… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Andy Maihofer
4. Dezember 2020 18:42

Lieber Andy Maihofer, die Grünen haben ihren Parteitag online abgehalten. Und sogar die CDU hat trotz massiver Heulerei von Herrn Merz auf Januar verschoben. Die Arbeit in Bundestag und Landtag mit dem Parteitag der AfD zu vergleichen – das hinkt aus meiner Sicht. Es geht ja nicht um die schiere Zahl derer, die sich treffen. Sondern um die Frage der Notwendigkeit. Das eine ist Regierungsarbeit und damit notwendig, das andere kann man machen, muss man aber nicht. Aber bitte, ich kenne mich mit der AfD zu wenig aus. Vielleicht war ein Treffen jetzt sofort auch überlebensnotwendig. Das können aber Gespräche… Weiterlesen »

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Hans sauer
Antwort auf  Brigitte
4. Dezember 2020 13:31

Brigitte, haben sie sich schon mal gefragt, wieso wir nicht von den extrem hohen Ansteckungszahlen herunterkommen? Vielleicht weil sich 12 statt 10 treffen. Ich möchte ihr „Geschrei“ nicht hören, wenn einer argumentiert – 60 statt 50 wo ist das Problem …. Und es ist kein sarkastischer oder herablassender Kommentar, auf das Zählen hinzuweisen. Es ist ein Appell an den GMV gemein hin auch gesunder Menschenverstand. Den dürfen auch Heranwachsende haben. Und 15 heißt in spätestens einem Jahr will man wählen. Nun dazu gehört auch GMV und Verantwortung. Haben Sie schon mal üb er den Rottweiler Tellerrand geschaut? Vermutlich nicht. Schauen… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Hans sauer
4. Dezember 2020 19:02

Hans, ich bin doch völlig bei Ihnen – ich habe nicht gesagt, dass man das alles so laufen lassen kann. Aber warum kann man als Polizei nicht hingehen und mit den Jungen erst mal reden? Das hat ja auch was mit Erziehung zu tun. Vielleicht – oder sicher – ist aber da aber unser Grundverständnis komplett unterschiedlch: Ich hätte den jungen Leuten erklärt, warum das wichtig ist, dass sie sich an die Regeln halten und gefragt, warum sie das nicht tun. Und mal mit denen diskutiert, sie zu Wort kommen lassen, mir auch mal deren Ärger angehört. Ich hätte mal… Weiterlesen »

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Hans sauer
Antwort auf  Brigitte
5. Dezember 2020 10:22

Sorry, aber Erziehung ist nicht Sache der Polizei. Erziehung ist Sache des Elternhauses. Und Ernst genommen werde ich dann erst richtig, wenn ich mich proaktiv an Regeln halte. Dann zeige ich, dass ich den Ernst der Lage verstanden habe. Und „zusammenhalten“ heißt in diesen Zeiten einfach „Abstand halten“. Und als Polizei muss ich nicht diskutieren, ob Regeln gut sind oder ob ich die blöde finde. Ich möchte das Geschrei hören, wenn jeder nach einem Parkknöllchen mit der Politesse anfängt über die Sinnhaftigkeit der Parkregeln zu diskutieren. Aisaten kein Vorbild? Dann würde ich ihnen z.B. mal einen Besuch in Singapur empfehlen.… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Hans sauer
5. Dezember 2020 12:00

Die Frage ist, ob wir jetzt generell Verstöße gegen die Corona-Regeln diskutieren oder diesen einen Fall. Ich tue letzteres, deshalb ein letztes Mal: Das war im Oktober, die neuen Regeln gerade 4 Tage in Kraft. Es waren elf Jugendliche und der Zwölfte kam gerade erst dazu, als die Polizei anrückte. Ich bleibe bei Verhältnismäßigkeit und Fingerspitzengefühl. Gerade heute morgen haben wir überlegt, welche Regeln jetzt eigentlich genau wann in welchem Umfang wo gelten, da gab es sogar unter Erwachsenen, die täglich die Zeitung lesen und Nachrichten schauen, keine absolute Sicherheit. Einer war sicher, dass die Regeln, die voraussichtlich über Weihnachten… Weiterlesen »

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Siegfried Spengler
Antwort auf  Hans sauer
4. Dezember 2020 19:47

Verehrter Herr Sauer, niemand bestreitet, dass die jungen Leute einen Fehler gemacht haben! Und dass es nicht folgenlos bleiben kann. Es geht darum, ob die „Strafe“, es ist formaljuristisch ein Bußgeld, tat- und schuldangemessen ist im Vergleich zu anderen tatsächlichen oder vorstellbaren Taten, z.B auch Ladendiebstahl. Sonst nichts. Im Übrigen gilt: Immer mehr Verordnungen, immer komplexere Regeln, immer mehr Masken – und immer mehr positive Tests. Noch ein kleines Bonmot zum Schluss: Stehen wir im Landkreis Rottweil zusammen in Corona-Zeiten. Macht zusammen 140 012 x 178,50 = 24 992 142 Euro. Reicht das für ein neues Landratsamt? Nein. Jeder Zweite… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Siegfried Spengler
4. Dezember 2020 22:42

Genau – danke!

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Hans sauer
Antwort auf  Siegfried Spengler
5. Dezember 2020 10:15

Hallo Herr Spengler, um bei ihrem Vergleich zu bleiben – Ladendiebstahl schadet einem, dem Bestohlenen. Ärgerlich. Zu viele Kontakte schaden uns allen. Nämlich dann, wenn das Virus unkontrolliert und unbemerkt weiter getragen wird. Und da geht es nicht um ein paar Euro, sondern um Gesundheit und Leben. Und Nein, bevor jetzt wieder dieses Argument kommt, schwere Erkrankungen betreffen nicht nur alte Menschen, sondern auch Junge. Warum haben wir immer mehr positive Tests? Vielleicht weil sich unsere Gesellschaft schwer damit tut, sich an Regeln zu halten? Schauen sie mal nach Asien, dort haben die Menschen den Ernst der Lage begriffen und… Weiterlesen »

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Siegfried Spengler
Antwort auf  Hans sauer
5. Dezember 2020 12:08

Sie haben Recht, die asiatischen Kulturen sind anders, dort ist Disziplin keine „Sekundärtugend“ (Oskar Lafontaine 1982: „Helmut Schmidt spricht weiter von Pflichtgefühl, Berechenbarkeit, Machbarkeit, Standhaftigkeit. […] Das sind Sekundärtugenden. Ganz präzis gesagt: Damit kann man auch ein KZ betreiben. Pandemiebekämpfung funktioniert nur mit der Bevölkerung, das sieht man an HIV, eine seit Jahrzehnten wütende Pandemie: Ich will niemanden diskriminieren, aber in objektiven Zahlen ist es so, dass die homosexuellen Männer nur einen minimalen Teil der Bevölkerung stellen, aber rund ein Drittel der jährlichen Neuinfektionen, konstant seit Jahren. Und jede Infektion ist vermeidbar. Warum macht die Bevölkerung immer weniger mit? Vielleicht auch wegen… Weiterlesen »

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Brigitte
Antwort auf  Siegfried Spengler
5. Dezember 2020 16:14

Na jetzt haben Sie es aber selbst gesagt: Vorbildfunktion. Die einen dürfen, die anderen nicht. Und das nicht erst seit der Pandemie. Keiner muss mehr für seine Fehler geradestehen, auch da bin ich bei Ihnen, auch mit der Herleitung. Jedem das Seine, mir das Meiste. Hasse ich auch. Aber umso mehr ist doch fraglich, warum die Jungen dafür derart hart bestraft werden, wenn mit Verlaub „die Alten“ so oft mit so viel mehr durchkommen? Das schürt nur weiter diesen Generationenkonflikt, den auch keiner braucht. In diesem Sinne: einen frohen zweiten Advent allen. @Beate Kalmbach: Ich bin ganz bei Ihnen, so… Weiterlesen »

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Hans sauer
Antwort auf  Siegfried Spengler
5. Dezember 2020 17:29

Hr. Spengler,

zwei Anmerkungen – HIV und Covid unterscheiden sich grundsätzlich im Übertragungsweg. Gegen HIV kann ich mich sehr einfach schützen – gegen Covid leider nicht. Da werde ich auch unbeabsichtigt infiziert.

Und das „ärgerlich“ bezog sich auf die Auswirkungen der „Verfehlung“. Im Falle eines Ladendiebstahls kann ich das als Täter heilen. Im einfachsten Falle durch buntes Papier – sprich Geld. Im Falle einer (auch unbeabsichtigten) Covid-Infektion leider nicht mehr so einfach. Da ist mein Gegenüber dann vielleicht tot.

0
Hans sauer
3. Dezember 2020 8:30

Nun – die Regeln sind bekannt. In den Diskussionen um Radarkontrollen heißt es lapidar auch „einfach nicht zu schnell fahren und an die Regeln halten“. Das Gleiche gilt hier auch. Und im niedrigen zweistelligen Bereich zu zählen – das sollte doch für 15-jährige möglich sein. Ebenso wie das Verständnis für die derzeitige Lage. Und der Verweis auf die doch ach so schlechte „Amtssprache“ – geschenkt. Das wissen wir. Und btw auch in der NRWZ schleichen sich mal Fehler ein. Das ist so und eben menschlich.

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Peter Arnegger (gg)
Autor
Antwort auf  Hans sauer
3. Dezember 2020 9:02

Sie haben recht – aber wir verlangen auch nicht einhundertachtundsiebzigeurofuffzich für unsere Texte :-)

0
Hans sauer
Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
3. Dezember 2020 11:02

Das stimmt. Das Problem mit uns Menschen ist, dass wir Regeln, vor allem dann wenn sie uns nicht gefallen oder wir sie nicht einsehen, nur dann einhalten, wenn Strafe droht. Da zähle ich mich auch dazu. Aber wie sonst, ohne Strafe, sollten wir dann wie in diesem Fall wichtige und notwendige Regeln durchsetzen? Alleine durch Ermahnung klappt das leider nicht. Und vielleicht hilft der Bericht ja Anderen, Geld zu sparen. Denn wie sagte Mao so schön „Bestrafe einen, erziehe Tausend.“ .

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AfD-Freund
2. Dezember 2020 18:20

Schauen Sie sich mal ein Video des AfD-Parteitags an. jeder einen extra Tisch, Meter weg vom nächsten, korrektte Abstände usw und lassen Sie das blöde Stänkern gegen die AfD. Wer die Abstände nicht einhält, sind linke Aufmärsche mit Pflastersteinen werfen etc-

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Brigitte
Antwort auf  AfD-Freund
3. Dezember 2020 20:42

Jeder, der schon mal einen Pflasterstein geworfen hat (wahlweise im Schulsport einen Handball), weiß: Zum Werfen braucht es ordentlich Abstand, sonst träfe man ja den Hinter- oder Vordermann! Pflastersteinewerfer sind also womöglich die perfekten Vorbilder für korrektes Verhalten in Pandemiezeiten!

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