Klatsche für das Landratsamt

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Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Friedensaktivist Hermann Theisen in einem Prozess gegen das Landratsamt Rottweil Recht gegeben. Das Landratsamt hätte, wie von Theisen verlangt, eine „waffenkritische Brief-Petition“ an die Kreistagsmitglieder weiter leiten müssen.

Eigentlich hatte das Landratsamt in den Vorinstanzen zu großen Teilen Recht bekommen, wollte aber  vollständig gewinnen – und hat nun, so Theisen, „in Leipzig nun alles verloren“.

Zu den Prozessen gibt es eine lange Vorgeschichte, die damit beginnt, dass im Mai 2016 Theisen bei Heckler und Koch in Oberndorf einen „Öffentlichen Aufruf zum Whistleblowing“ an die Mitarbeiter verteilt hatte. Darin hatte er die HK-Beschäftigten aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten ihres Arbeitgebers zu informieren.

Der damalige Geschäftsführer und Hauptaktionär von HK, Andreas Heeschen, erstattete daraufhin eine Strafanzeige gegen Theisen. Es folgten  mehrere Strafverfahren auch wegen Hausfriedensbruch, in denen Theisen schließlich gewann. (Die NRWZ berichtete.)

Jahrelange juristische Scharmützel

Unterdessen hatte aber das Landratsamt Rottweil ein Flugblattverteilverbot erwirkt. Bei einer weiteren Aktion Theisens hatte die Polizei seine Tasche durchsucht und seine Flugblätter beschlagnahmt. Als Theisen daraufhin sich an die Kreistagsmitglieder in einer Briefpetition wandte, weigerte sich das Landratsamt, dieses Schreiben an die Kreisräte weiterzuleiten.

Dagegen klagte Theisen beim Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht entschied im September 2017, dass das Flugblattverteilverbot, die Durchsuchung und Flugblattbeschlagnahme rechtswidrig gewesen seien. Dass das Landratsamt die Briefe nicht an die Kreisräte weitergeleitet hat, fanden die Freiburger Richter weitgehend in Ordnung. Das Landratsamt war mit der Entscheidung unzufrieden und klagte über den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis schließlich zum Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch der Klage Theisens stattgegeben und das Verhalten des Landratsamts Rottweil als „Verstoß gegen das Petitionsrecht aus Art. 17 GG und den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG“ bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Alle Verfahren gewonnen

Hermann Theisen bei einem Prozess in Oberndorf. Foto: him

Mit der Leipziger Entscheidung gehe nun eine ganze Prozessserie gegen ihn zu Ende, die er letztlich alle vollumfänglich gewonnen habe, schreibt Theisen in einer Pressemitteilung und betont:„Für mich bedeuten die juristischen Erfolge eine deutliche Bestätigung meines friedenspolitischen Engagements.

Seit mehr als 30 Jahren erlebe ich immer wieder, dass Staatsanwaltschaften und Behörden mein Handeln immer wieder als strafbar bewertet haben und erst im Verfahrensverlauf erkannt haben, dass sie dabei so bedeutende Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit vollkommen vernachlässigt haben.“

Das Verwaltungsgericht Freiburg habe 2017 in seiner Urteilsbegründung deshalb darauf hingewiesen, „dass in unserem Rechtssystem diese Grundrechte von sehr großer Bedeutung sind und uns das von Ländern wie Russland und der Türkei unterscheidet.“

Nun habe auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Behörde nicht eigenmächtig das Grundrecht der Petition aushebeln könne, um unliebsame Proteste gegen den Waffenproduzenten Heckler und Koch zu verhindern. „Das ist sehr ermutigend für die künftigen zivilgesellschaftlichen Proteste gegen illegale Waffenexporte“, schließt Theisen.

Auf Nachfrage der NRWZ erklärte die Sprecherin des Landratsamtes Rottweil Brigitte Stein: „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden vorher keine Stellungnahme zu dem Urteil beziehen.“

Der Sprecher vom Heckler und Koch, Marco Seliger  betont, sein Unternehmen rüste Länderpolizeien in Deutschland, die Bundespolizei, den Zoll und die Polizei des Bundestags, darüber hinaus die Bundeswehr und zahlreiche andere Nato- und EU-Streit- und Sicherheitskräfte mit Handfeuerwaffen aus.

„Als Ausrüster unserer demokratisch legitimierten Sicherheitsbehörden schützt Heckler und Koch auf indirekte Weise auch unseren Rechtsstaat“, so Seliger zur NRWZ. Dass jeder Bürger in Deutschland den Rechtsweg einschlagen könne, sei eine große Errungenschaft unserer Demokratie. „Aber Heckler & Koch kann und wird kein Urteil in einem Prozess kommentieren, in dem wir zwar indirekt Thema, aber keine Prozesspartei sind.“

Das interessiert diese Woche



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Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Friedensaktivist Hermann Theisen in einem Prozess gegen das Landratsamt Rottweil Recht gegeben. Das Landratsamt hätte, wie von Theisen verlangt, eine „waffenkritische Brief-Petition“ an die Kreistagsmitglieder weiter leiten müssen.

Eigentlich hatte das Landratsamt in den Vorinstanzen zu großen Teilen Recht bekommen, wollte aber  vollständig gewinnen – und hat nun, so Theisen, „in Leipzig nun alles verloren“.

Zu den Prozessen gibt es eine lange Vorgeschichte, die damit beginnt, dass im Mai 2016 Theisen bei Heckler und Koch in Oberndorf einen „Öffentlichen Aufruf zum Whistleblowing“ an die Mitarbeiter verteilt hatte. Darin hatte er die HK-Beschäftigten aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten ihres Arbeitgebers zu informieren.

Der damalige Geschäftsführer und Hauptaktionär von HK, Andreas Heeschen, erstattete daraufhin eine Strafanzeige gegen Theisen. Es folgten  mehrere Strafverfahren auch wegen Hausfriedensbruch, in denen Theisen schließlich gewann. (Die NRWZ berichtete.)

Jahrelange juristische Scharmützel

Unterdessen hatte aber das Landratsamt Rottweil ein Flugblattverteilverbot erwirkt. Bei einer weiteren Aktion Theisens hatte die Polizei seine Tasche durchsucht und seine Flugblätter beschlagnahmt. Als Theisen daraufhin sich an die Kreistagsmitglieder in einer Briefpetition wandte, weigerte sich das Landratsamt, dieses Schreiben an die Kreisräte weiterzuleiten.

Dagegen klagte Theisen beim Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht entschied im September 2017, dass das Flugblattverteilverbot, die Durchsuchung und Flugblattbeschlagnahme rechtswidrig gewesen seien. Dass das Landratsamt die Briefe nicht an die Kreisräte weitergeleitet hat, fanden die Freiburger Richter weitgehend in Ordnung. Das Landratsamt war mit der Entscheidung unzufrieden und klagte über den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis schließlich zum Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch der Klage Theisens stattgegeben und das Verhalten des Landratsamts Rottweil als „Verstoß gegen das Petitionsrecht aus Art. 17 GG und den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG“ bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Hermann Theisen bei einem Prozess in Oberndorf. Foto: him

Mit der Leipziger Entscheidung gehe nun eine ganze Prozessserie gegen ihn zu Ende, die er letztlich alle vollumfänglich gewonnen habe, schreibt Theisen in einer Pressemitteilung und betont:„Für mich bedeuten die juristischen Erfolge eine deutliche Bestätigung meines friedenspolitischen Engagements.

Seit mehr als 30 Jahren erlebe ich immer wieder, dass Staatsanwaltschaften und Behörden mein Handeln immer wieder als strafbar bewertet haben und erst im Verfahrensverlauf erkannt haben, dass sie dabei so bedeutende Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit vollkommen vernachlässigt haben.“

Das Verwaltungsgericht Freiburg habe 2017 in seiner Urteilsbegründung deshalb darauf hingewiesen, „dass in unserem Rechtssystem diese Grundrechte von sehr großer Bedeutung sind und uns das von Ländern wie Russland und der Türkei unterscheidet.“

Nun habe auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Behörde nicht eigenmächtig das Grundrecht der Petition aushebeln könne, um unliebsame Proteste gegen den Waffenproduzenten Heckler und Koch zu verhindern. „Das ist sehr ermutigend für die künftigen zivilgesellschaftlichen Proteste gegen illegale Waffenexporte“, schließt Theisen.

Auf Nachfrage der NRWZ erklärte die Sprecherin des Landratsamtes Rottweil Brigitte Stein: „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden vorher keine Stellungnahme zu dem Urteil beziehen.“

Der Sprecher vom Heckler und Koch, Marco Seliger  betont, sein Unternehmen rüste Länderpolizeien in Deutschland, die Bundespolizei, den Zoll und die Polizei des Bundestags, darüber hinaus die Bundeswehr und zahlreiche andere Nato- und EU-Streit- und Sicherheitskräfte mit Handfeuerwaffen aus.

„Als Ausrüster unserer demokratisch legitimierten Sicherheitsbehörden schützt Heckler und Koch auf indirekte Weise auch unseren Rechtsstaat“, so Seliger zur NRWZ. Dass jeder Bürger in Deutschland den Rechtsweg einschlagen könne, sei eine große Errungenschaft unserer Demokratie. „Aber Heckler & Koch kann und wird kein Urteil in einem Prozess kommentieren, in dem wir zwar indirekt Thema, aber keine Prozesspartei sind.“

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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