Bei einer Lebensmittelkontrolle in der Norma-Filiale in Bösingen (Herrenzimmerner Straße 19) haben Kontrolleure des Landkreises erhebliche Mängel in der Obst- und Gemüseabteilung festgestellt. Die Prüfung fand bereits am 11. Dezember 2025 statt, der Vorgang wurde nun im landesweiten Portal „Verbraucherinfo BW“ veröffentlicht. Norma hat auf Nachfrage der NRWZ reagiert.
Den Angaben der Behörde zufolge wurden dort zahlreiche unsichere und für den Verzehr ungeeignete Produkte zum Verkauf bereitgehalten. Aufgelistet sind unter anderem mehrfach Orangen-Chargen mit Fäulnis, Bio-Möhren mit Schimmel, matschige oder faulige Orangen, Clementinen und Äpfel mit Fäulnis und Schimmel, verdorbene Birnen, Eisbergsalate mit Fäulnis sowie weitere auffällige Ware. In einem Fall wurden zudem Minigurken mit einem Tausendfüßler in der Auslage festgestellt.
Auf die Feststellungen des Landratsamts Rottweil reagierte Norma auf Nachfrage der NRWZ. „Wir bedauern die im Bericht der Lebensmittelkontrolleure festgestellten Mängel und arbeiten intensiv an der Aufklärung dieses Einzelfalls“, schreibt eine Sprecherin der Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung GmbH & Co. KG. „Alle Mitarbeitenden vor Ort wurden nochmals intensiv und detailliert zu den beanstandeten Punkten geschult“, ergänzt sie. Denn es stehe fest, dass die Ergebnisse „nicht unseren hohen Qualitätsansprüchen genügen“.
Um die Standards sicherzustellen, habe Norma zahlreiche Prozesse festgelegt, die eine stets frische Obst- und Gemüseauswahl in den Filialen des Discounters garantieren sollen. „Neben der täglichen Obst- und Gemüsedisposition, die Frische und Regionalität sicherstellen soll, finden Eingangskontrollen der Lebensmittel in der Niederlassung und in den Filialen statt. Hinzu kommen weitere optische Kontrollen beim Einräumen der Regale und mehrfach täglich während der Filialöffnungszeiten“, schreibt die Unternehmenssprecherin. Der Transport des Obst- und Gemüsesortiments finde zudem größtenteils in nachhaltigen IFCO-Trägern statt, die Transportschäden reduzieren und so für mehr Qualität im Regal sorgen sollen.
Rechtlich wertet die Behörde die festgestellten Zustände als Verstoß gegen Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Diese Vorschrift verbietet es, unsichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen oder zum Verkauf bereitzuhalten. Die Veröffentlichung im Verbraucherportal ist nur bei Verstößen von erheblichem Gewicht vorgesehen, bei denen unter anderem ein Bußgeld von mindestens 350 Euro im Raum steht.
Nach Behördenangaben wurden alle beanstandeten Lebensmittel noch während der Kontrolle am 11. Dezember 2025 freiwillig entsorgt. Angaben dazu, ob und welche weiteren Konsequenzen der Filiale drohen, liegen im Eintrag des Portals nicht vor.
Bemerkenswert ist, dass es sich bei dieser Veröffentlichung offenbar um den ersten Eintrag der Rottweiler Behörde im Verbraucherportal seit vielen Monaten handelt. Eine Nachfrage beim Landratsamt der NRWZ im vergangenen Jahr ergab, dass dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus ihren Kontrollpflichten nachkämen, es aber in den vergangenen Monaten keine meldepflichtige Beanstandung gegeben habe.



