Benachrichtigung

Ohrringe für 40 Euro angemeldet – tatsächlicher Wert: 2.000 Euro: Zoll deckt Schmuck-Schwindel in Deißlingen auf

Symbolfoto: Hauptzollamt Singen
Autor / Quelle:
Lesezeit 2 Min.
Hinweis der Redaktion: Diese Pressemitteilung haben wir nicht oder nur oberflächlich redaktionell bearbeitet. Sie wurde direkt in das Angebot der NRWZ übernommen.

Deißlingen – Fantasieschmuck für 40 Euro? Von wegen. Bei der Kontrolle einer angeblichen Geschenksendung aus der Ukraine hat das Zollamt Deißlingen echten Edelstein-Schmuck im Wert von rund 2.000 Euro entdeckt – angemeldet als billiger Modeschmuck.

In dem Paket befanden sich zwei Paar gold- und silberfarbene Ohrringe, besetzt mit Steinen. Laut Zollanmeldung sollte der Inhalt gerade einmal 40 Euro wert sein. Doch den Beamten kamen Zweifel – und eine Recherche auf der Internetseite des Anbieters bestätigte ihren Verdacht: Dort wurden die gleichen Ohrringe für umgerechnet insgesamt rund 2.000 Euro angeboten.

Die 45-jährige Empfängerin aus dem Landkreis Tuttlingen reagierte trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf die Kontaktversuche des Zollamts, um den tatsächlichen Warenwert zu klären. Die Einfuhrabgaben wurden daher auf Grundlage des recherchierten Verkaufspreises festgesetzt – und beliefen sich auf rund 475 Euro. Schließlich war es der Lebensgefährte der Frau, der den Betrag vor Ort beglich und die Schmuckstücke abholte.

Damit ist die Sache für die Empfängerin allerdings nicht erledigt: Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen sie ein. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgegeben.

Gut zu wissen: Für Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern werden grundsätzlich Einfuhrabgaben erhoben. Geschenksendungen können zwar davon befreit sein – allerdings nur, wenn sie von Privatperson zu Privatperson gehen, ohne kommerziellen Zweck und ohne Bezahlung erfolgen und einen Sachwert von höchstens 45 Euro haben. Weitere Informationen gibt es unter www.zoll.de.

NRWZ.de Newsletter - hier direkt bestellen

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.