Mittwoch, 27. März 2024

„Plötzlich fällt das Geld vom Himmel“

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.
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Kein alltäglicher Fall, der da am Freitag vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt wurde. Die Taten nicht, der Angeklagte und sein Verteidiger nicht, die Zeugen und Sachverständigen nicht. Es ging um eine Vielzahl von Betrugsdelikten, Urkundenfälschungen und Unterschlagungen, eine verkorkste Jugendzeit, komplizierte Familienverhältnisse, missbrauchte Freundschaften.

Vor Gericht erscheint ein 37-jähriger Mann aus dem nördlichen Teil des Kreises. Eher schmächtig, dunkle Haare, T-Shirt. Begleitet von seinem Anwalt, einem stattlichen Mann mit grauen Haaren. Er ist der Vater des Angeklagten, vom Gericht auf Wunsch des Angeklagten zum Pflichtverteidiger bestimmt.

Die Anklage

Pünktlich um 8.30 Uhr eröffnet Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer die Sitzung. Die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift: 16 Mal habe der Angeklagte seinen damaligen Arbeitgeber, eine bundesweit agierende Finanzdienstleitungsgesellschaft betrogen haben, indem er Kunden erfunden hat, denen er angeblich „Vermögensaufbau“, Versicherungen, Riesterrenten oder Bausparverträge verkauft hatte, um die entsprechenden Provisionen zu kassieren.

Mehrfach habe er sich als zweiter Vorsitzender einer Fasnetsvereinigung Vollmachten ausgestellt und vom Konto des Vereins um die 10.000 Euro abgehoben oder unterschlagen. Er habe Telefonverträge abgeschlossen und die Handys weiter verkauft, ohne die Gebühren zu bezahlen. Im Internet soll er über EBay Smartphones angeboten, das Geld kassiert aber nicht geliefert haben. Schließlich habe er einen Audi A 4 geleast und für 14.000 Euro weiter verkauft. Das seien gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Unterschlagung. Begangen habe der Angeklagte diese zwischen Januar 2017 und Sommer 2018.

Das Geständnis

Richter Heuer fragt den Angeklagten, was er dazu meine: „Das stimmt alles, da braucht man nicht zu diskutieren.“ Schwieriger wird der Erklärungsversuch. Er habe zu wenig nachgedacht: „Das war eine komplette Scheißzeit.“

Heuer reicht das nicht, der Angeklagte sei schließlich schon wegen Betrugs und Diebstahls vorbestraft und im Knast gesessen. Nach dem Knast ab 2011 habe er sich gefangen, als Büroangestellter, später im Außendienst gearbeitet und dann im Sommer 2016 bei der Finanzberatungsgesellschaft angefangen.

Heuer wundert sich, dass eine solche Firma einen vorbestraften Betrüger einstelle: „Ich musste groß nichts vorlegen“, entgegnet der 37-Jährige: Das polizeiliche Führungszeugnis sei O. K. gewesen. Dass er vorbestraft sei, habe er beim Einstellungsgespräch nicht gesagt. Ob vielleicht die Reputation des Vaters als Anwalt und Kommunalpolitiker eine Rolle gespielt habe, will Heuer wissen. „Nein, das war kein Thema.“

In der ersten Zeit habe er sehr gut verdient, erinnert sich der Angeklagte: „So zwischen 7000 und 11.000 Euro im Monat. Brutto.“ Bis Ende des Jahres sei das gelaufen. „Dann waren alle meine Kontakte abgearbeitet und es wurde weniger.“ Was er denn mit dem Geld gemacht habe, fragt Richter Heuer. Gute Klamotten, ein iPad, ein Auto.

Das große Geld

Er fällt in die dritte Person: „Man ging dann auch zocken.“ In Spielhallen, hauptsächlich in einer in der Nähe seines Heimatortes, habe er sich die Zeit vertrieben. Auch habe er Schulden aus früherer Zeit ausgeglichen. Der Angeklagte hatte 2015 und 2018 eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

Heuer: „Und plötzlich fällt das Geld vom Himmel.“ Bei der Gesellschaft hätten die Kollegen gesagt, er sei der künftige große Star: „Du kannst hier Deine Provisionen mit dem Schubkarren rausfahren.“ Bei internen Veranstaltungen habe man den Vertretern Blätter gegeben mit Autos, Häusern, Jachten. „Da sollten wir ausschneiden, was wir als Nächstes kaufen wollten.“

Doch schon nach vier Monaten war der Boom vorbei. Im Januar 2017 begannen die Betrügereien. Aus „Angst vor dem Fall“. Und: „Was denken die Kollegen?“

Dass der Schwindel auch mit eigens bei einer Bank eröffneten Konten seiner fiktiven Kunden auffliegen würde, müsste ihm doch klar gewesen sein, fragt Heuer. Er habe keinen Schritt vorausgedacht, erklärt der Angeklagte. Prompt kommt im April 2017 die Kündigung.

Im August unterschreibt er eine Schuldanerkenntnis über 32.000 Euro. Später erreicht der Vater auf einen Vergleich über 14.000 Euro, rückzahlbar in monatlichen Raten zu 100 Euro. Es folgt eine Rückkehr zum früheren Arbeitgeber, Phasen der Arbeitslosigkeit und seit August 2018 ein neuer Arbeitsplatz in einem Lager eines Großhändlers. Zunächst befristet und seit dem Tag vor dem Prozess sogar unbefristet, wie der 37-Jährige stolz mitteilt.

Der Verein

Im Frühjahr 2017 wählt der Fasnetsverein den Angeklagten zum zweiten Vorsitzenden. Er war zuvor einige Jahre im Vorstand gewesen, das habe gepasst, sagt später der Vereinsvorsitzende aus. Dass er bei dem Finanzdienstleister rausgeflogen ist, habe er dort nicht erzählt, bekennt der Angeklagte. In dieser Zeit habe er ein „finanzielles Desaster erlebt“, auch wegen der zunehmenden Zockerei. Da seien schon mal 1000 Euro am Tag weg gewesen.

Heuer hält ihm vor: „Sie haben nichts ausgelassen, um Leute zu betrügen.“ Beim Verein habe er Unterschriften unter angebliche Vollmachten gefälscht und Geld abgehoben, obwohl da schon das andere Verfahren wegen der Provisionsschwindelei lief. Um an Geld zu kommen, verkaufte er einen recht teuren A 4, den er geleast hatte, für 14.000 Euro an einen Autohändler.

Die Familie

Besonders übel: Der Angeklagte habe auch seine Oma „wie eine zu melkende Kuh“ ausgenommen, so Heuer. Mit einer verfälschten Vollmacht hatte er 4000 Euro und später 11.000 Euro von den Konten der Großmutter abgeräumt, weil diese angeblich zu krank sei, um zur Bank zu gehen. Aufgeflogen war der Schwindel, als der Bankangestellte sich bei der Familie nach dem Gesundheitszustand der Oma erkundigte.

Ab diesem Zeitpunkt hat sich der Vater und Verteidiger des Angeklagten eingeschaltet und versucht, zu retten, was zu retten war. Er verwaltet seither das Gehalt, das der Angeklagte verdient. Bis auf 500 Euro fließt alles in de Schuldentilgung.

Heuer erkundigt sich nach dem Alkoholkonsum. Bis etwa 2011 hatte der Angeklagte ein massives Alkoholproblem, das er aber inzwischen überwunden hat und nur gelegentlich etwas trinkt. Dass in seiner Wohnung sich die Bierflaschen in der Spülmaschine und neben dem Herd in einem Schrank gestapelt haben, als die Polizei die Wohnung im Sommer 2017 durchsucht hat, sei auf seine „Schlamperei“ zurückzuführen, meint er dazu.

Der Kripobeamte

Bei der Zeugenbefragung schildert der damals ermittelnde Kripobeamte seine Arbeit: das Zusammentragen und Ausermitteln der verschiedenen Betrugsanzeigen. Im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung sei unter anderem auch der Betrug im Verein herausgekommen. Der hatte nämlich keine Anzeige erstattet. Der Beschuldige sei sehr kooperativ und gleich geständig gewesen.

In der Wohnung habe er etwa 100 ungeöffnete Briefe mit Mahnungen und Rechnungen gefunden. Aber auch Beweise zu den veruntreuten Handys fanden sich dabei. Der Mann habe offensichtlich große finanzielle Probleme gehabt, so der Kripobeamte im Ruhestand. Er habe ein Loch aufgemacht, um ein anderes zu stopfen, so Heuer. Er habe dabei das Vertrauen ausgenutzt, das er im Ort genossen habe, sagt der Zeuge.

Der Bezirksdirektor

Im strahlend weißen Hemd und dunkelblauen Anzug, die schwarzen Haare zurück gegelt, tritt als nächster Zeuge der Direktionsleiter des Finanzdienstleistungsunternehmens auf. Über Bekannte von Freunden von Bekannten einer Mitarbeiterin sei der Angeklagte ihm empfohlen worden, weil er „verkäuferisch sehr gut“ sei. Auch das „familiäre Umfeld“ habe einen sehr guten Eindruck gemacht. Von den Vorstrafen habe er nichts gewusst.

Den Mitarbeitern gebe man ein Jahr Zeit, um die behördlichen Bestätigungen für die Gewerbeausübung zu besorgen, wie sie die Gewerbeordnung vorschreibt: „Doch die kam nie.“

Ob das mit den 7000 bis 11.000 Euro stimme, wollte Heuer wissen, und staunte über die Aussage, dass das als Totalanfänger möglich sei. Man habe eine interne Rankingliste, berichtet der Zeuge. „Da war der Angeklagte auf Platz eins mit doppelt so viel Provision wie die auf Platz zwei und drei.“ Der Angeklagte habe tatsächlich zweimal mehr als 11.000 im Monat verdient. Am Ende seiner Vernehmung betont er, in 20 Jahren bei dem Dienstleister habe er noch nie vor Gericht erscheinen müssen.

Der Verein

Der Vorsitzende des betrogenen Vereins berichtet als Zeuge, er habe schon von den Vorstrafen gewusst, aber man habe dem Angeklagten eine zweite Chance geben wollen. Als der Schwindel Anfang Juni 2017 herauskam, sei er im Urlaub gewesen. Nach seiner Rückkehr habe man überlegt, wie man die Situation lösen kann.

Der Angeklagte musste zurücktreten und eine Rückzahlungsverpflichtung abgeben. Als erste Wiedergutmachung überreichte er 4000 Euro – Geld, das er kurz zuvor vom Konto seiner Oma abgehoben hatte. Dem Verein sei wichtig gewesen, dass das Geld zurückkommt. Alkohol sei kein Problem beim Angeklagten gewesen, bestätigt der Vereinsvorsitzende.

Anzeige habe man nicht erstattet, man habe erst die Generalversammlung abwarten und dann entscheiden wollen. Ein Polizeibeamter hatte dann aber das Gerücht von den Betrügereien im Ort gehört und daraufhin beim Vereinsvorsitzenden nachgefragt.

Die Psychotherapeutin

Als nächste Zeugin tritt eine psychologische Psychotherapeutin auf, die den Angeklagten seit September 2018 betreut. Eine Unverschämtheit nennt der von Gericht bestellte Gutachter Ralph-Michael Schulte es, dass die Zeugin einen von ihm angeforderten Behandlungsverlaufsbericht nicht geschickt habe. Sie müsse mit ihren Patienten arbeiten und habe keine Zeit dafür gehabt, so ihre Erklärung.

Der Patient sei zu ihr gekommen, weil er Hilfe in einer schwierigen Lebenslage erhoffte und „im Leben wieder Tritt fassen“ wollte. Ihre Diagnose: mittelschwere Depression und Persönlichkeitsstörung. Er sei eine unreife Persönlichkeit. Er stamme aus einer guten Familie, sei aber anders als die Geschwister gescheitert beim Versuch einen Platz im Leben zu finden. Schon von der Statur her sei er eben „kein Baum von einem Mann“.

Inhalt ihrer Therapie sei nicht die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern zu erreichen, dass er seinen jetzigen Zustand erhalten kann. Und das sei bisher ja gelungen. Indem er dem Vater alles überlasse, habe er sich „zum Kind degradiert und wieder ganz unten angefangen“, so die Diplompsychologin.

Spielothek als Familienersatz

Um herauszufinden, ob der Angeklagte tatsächlich spielsüchtig ist, hat Heuer als Zeugin eine Frau geladen, die als Aufsicht in der bevorzugten Spielothek des Angeklagten arbeitet. Ja, er sei regelmäßiger Gast gewesen, aber mehr am Tresen bei der Aufsicht gestanden als an den Automaten gesessen, sagt sie aus.

Spielothek. Symbolfoto: him

Man habe sich „super gut“ miteinander verstanden, „Wir waren Freunde.“ Gelegentlich habe er dem Personal ein Frühstück besorgt. Er habe erzählt, er sei „das schwarze Schaf in der Familie“ und habe sich ausgegrenzt gefühlt. Spielsüchtig sei er nicht gewesen.

Im Zuschauerraum sitzt die Tochter dieser Zeugin. Sie ist Automatentechnikerin in derselben Spielothek. Sie muss etwas loswerden – und Heuer ruft sie in den Zeugenstand. Das mit den 1000 Euro am Tag, das sei fast unmöglich. An einem Gerät konnte man damals pro Stunde maximal 33 Euro verlieren. Heute noch weniger 24 Euro. 1000 Euro, da hätte er wirklich an mehreren Geräten  rund um die Uhr spielen müssen: „Und zwischendurch hat er ja auch  was gewonnen.“

Der Gutachter

Der forensische Psychiater Schulte stellt in seinem Gutachten fest, dass eine depressive Störung ebenso wenig wie eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Anders als die Kollegin habe er für seine Diagnose 20 Testverfahren herangezogen. Der Angeklagte habe ein schwaches Selbstvertrauen, es fehle ihm an Selbstsicherheit.

Das einzige Mal, dass er Anerkennung von seinem Vater erhalten habe, sei gewesen, als er beim Finanzdienstleister so viel Geld verdient habe, zitiert Heuer aus dem Gutachten. Schulte kritisiert in diesem Zusammenhang solche Vertriebsfirmen. Zerbrechliche Persönlichkeiten hätten da zu Beginn große Erfolge, was ihr Selbstwertgefühl steigere.  Das wollten sie um jeden Preis erhalten. Und dann komme es zu solchen Straftaten. Heuer nannte diese Anfangserfolge „Heroin für eine Persönlichkeitsstörung“.

Schultes Prognose für den Angeklagten fällt durchweg gut aus. Im neuen Job, der seinen Möglichkeiten angemessen sei, fühle er sich wohl. „Jetzt muss er den Schein nicht mehr aufrecht erhalten.“

Die Plädoyers

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Er sei voll schuldfähig, aber auch voll geständig. Er habe seit 2018 keine weiteren Straftaten begangen und gehe offen mit seinen Taten um.

Der Vater und Verteidiger des Angeklagten begründete zunächst, weshalb er die Verteidigung übernommen hatte. Er und seine Familie hätten erst 2016 von den Straftaten erfahren. Sein Sohn habe sich selbst unter Druck gesetzt, der sein nicht von der Familie ausgegangen. Sein Sohn sei zur Einsicht gekommen und wolle sich bessern. Deshalb habe er das Mandat übernommen und wolle ihm helfen.

Der „wahnsinnige Erfolg“ beim Finanzdienstleister sei der „Knackpunkt“ und die Ursache für die Straftaten gewesen. Seither zeige sein Sohn ein völlig anderes Verhalten. Er halte ein Jahr und neun Monate zur Bewährung für eine angemessene Strafe.

Das Urteil

Heuer schloss sich bei der Höhe der Strafe der Staatsanwältin an und wandte sich in seiner Urteilsbegründung  besonders auch an den Vater. Er frage sich, ob er als Vater die notwendige Distanz zu seinem Mandanten habe. Dabei bezog er sich auf die Aussage des Sohnes, das einzige Mal Anerkennung vom Vater erfahren zu haben, als er viel Geld verdient hatte. Ob das objektiv so war, könne man nicht feststellen. Aber der Sohn hat es so empfunden.

Andererseits sei es wunderbar, dass sich der Vater nun um den Sohn kümmert und ihm Arbeit beschafft hat. Damals sei der Angeklagte in einer schwierigen Situation gewesen. Erst hatte er mehr verdient als die erfolgreichen Geschwister – und dann nach drei Monaten ist „alles abgegrast, bricht alles zusammen“. Er muss alles tun, um wenigstens kurz den Schein aufrechtzuerhalten. Auch die Familie habe den Schein bewahrt.

Und als es gar nicht mehr anders ging, habe der Angeklagte sogar die Großmutter geschröpft. Er solle froh sein, dass es damals aufgeflogen sei und er nicht in U-Haft kam. Zum Glück habe der Vater  die Geschichte übernommen und die Schuldentilgung organisiert. Immerhin 40.000 Euro schulde der Sohn nun seinem Vater.

De Angeklagte sei damals ganz unten gewesen und habe neu angefangen. Es sei toll, dass er die Zeit genutzt habe, lobte Heuer ihn. Deshalb gäbe es heute Bewährung. Im Oktober 2018  wäre die Strafe wohl höher gewesen.

Sichtlich erleichtert verlassen Vater und Sohn das Amtsgericht nach einem denkwürdigen Strafprozess.

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