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Schluss mit Wandern: Privatmann sperrt Weg durch die Schlichemklamm

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Unschöne Überraschung für Wanderer in der Schlichemklamm bei Dietingen-Irslingen. Ein Privatmann hat offenbar kurzerhand den Weg versperrt. Mit einer Mauer. Die Gemeinde Dietingen hat bereits reagiert.

Wer bei dem schönen Frühlingswetter seit Freitag die ausgeschilderte Schlichemklamm-Runde bei Irslingen wandern wollte, stand plötzlich vor einer Steinmauer. „Nach gut zwei Dritteln des Weges hat ein Anwohner die Brücke über den Fluss versperrt“, berichtete uns ein Leser. An der Mauer seien keine Wanderer und Fahrradfahrer vorbei gekommen. „Wir und sehr viele andere Leute mussten umkehren“, so der Leser. Für Wanderer, die sich eigens für einen Rundweg entscheiden, ist das besonders enttäuschend: wenn sie den Weg, den sie gekommen sind, wieder zurück gehen müssen.

Der Leser schickte uns ein Foto. Es zeigt die Mauer, die mit einem Schriftzug versehen ist: „Betreten verboten.“ Wir haben es der Gemeindeverwaltung Dietingen vorgelegt.

Am Samstag meldete sich Hauptamtsleiter Matthias Barth. „Die Sperrung der Schlichem-Fußgängerbrücke unterhalb des Butschhofs hat uns leider ebenfalls überrascht“, sagt er. Barth fügt an, dass die Stelle auf der Gemarkung der Gemeinde Epfendorf liegt. „Wir haben die Stelle besichtigt und im Gespräch mit einer Angrenzerin erfahren, dass hier ein privatrechtliches Problem besteht“, so Barth.

Für Dietingen bedeutet die offenbar privat vorgenommene Sperrung ein Problem: Die sogenannte „SchlichemklammRunde“ kann im Moment nicht gegangen werden. „Deshalb haben wir Hinweisschilder an den Wanderparkplätzen des ‚Wanderparadies Dietingen‘ angebracht“, so Barth. Mehr könne die Gemeinde Dietingen nicht tun, Epfendorf sei zuständig.

„Nach den Osterfeiertagen werden wir uns mit der Gemeindeverwaltung Epfendorf in Verbindung setzen“, kündigt Barth zudem an.

Wie die NRWZ außerdem erfuhr, führt ein kleines Stück des Wanderwegs – der Bereich offenbar unmittelbar nach der Brücke aus Dietinger Sicht – über das Grundstück einer Privatperson.

Weshalb dieser Grundstückseigentümer den Weg gesperrt hat, ist unklar. Ob es daran liegt, dass er als selbsternannter Ortsbeauftragter die Corona-Verordnung des Landes durchsetzen will, ihm zu viele fröhliche Wandersleute unterwegs gewesen sind? An unserem Leser jedenfalls sollte es nicht gelegen haben. „Wir waren wie viele Andere zu zweit unterwegs“, sagt er.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

22 Kommentare

  1. Guten Morgen, hier ist mutmaßlich die Antwort: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.epfendorf-mauer-verhindert-schlichemklamm-runde.d72ad123-3625-400d-8ca5-0808b41a63a2.html

    Die Kollegen haben unsere Geschichte aufgenommen und offenbar bessere Kontakte ins schöne Epfendorf. Wir haben am Dienstag per Mail eine Stellungnahme erbeten und diese am Mittwoch angemahnt. Am Freitag dann erneut. Nun liegt die erste Antwort vor: Unsere Mail sei an die entsprechende Stelle weitergeleitet worden. Nunja.

  2. Hier sieht man wieder wunderbar, wie gut #füreinander im Alltag funktioniert.
    Ich kenne die Klamm seit nunmehr 37 Jahren und hatte bisher kein Problem dort.
    Und nun haben wir urplötzlich triftige Beweggründe für eibe Sperrung und diskutieren über Straftaten und Erschießen? Ernsthaft?
    Lassen wir dem Privatmann halt sein angebliches Recht und laufen 300 Meter weiter zur nächsten Brücke. Wo ist das Problem?
    Dennoch: ich finde, derartiger Aktionismus darf nicht unbegründet stattfinden, denn offensichtlich versteht es niemand.

  3. Was ein Drama wegen ein paar Steine.
    Schon einmal einer darüber nachgedacht wieviel Steine dem Besitzer in den Weg geworfen würden. Seine Beweggründe kann ich Verstehen, das Verhalten der Gemeinde Epfendorf dieser Person über kann ich nicht tolerieren.
    Wenn 5 Jäger das Monster im Neckar erledigen mit einem Salvenschuß erledigen regt sich keiner auf. Das Monster war nur ein Ente.
    Wenn ein Biber Bäume fällt was einfach seine Natur ist versucht man Ihn zu vertreiben obwohl man Ihn ohne zu fragen hier angesiedelt hat.
    Schöner Naturschutz.
    Darüber regt sich keiner auf.
    Aber wenn ein Privatmann um sein Recht kämpft, das er schon seit Generationen benutzt daraus wird ein Drama gemacht.
    Bevor Ihr alle über den Besitzer urteilt, fragt Ihn lieber selbst was seine Beweggründe waren und glaubt nicht immer nur das was in den Medien steht.
    Ich hoffe und wünsche Ihm er gewinnt den Kampf gegen die Gemeinde und erhält sein Recht.
    Alles andere wäre wieder typisch Deutschland
    und politisch inkorrekt.

    • Mich interessieren ernsthaft die Beweggründe des Mannes.
      Bitte Herr Arnegger recherchieren Sie sorgfältig und bringen einen Artikel.
      Und was kann man tun, damit der Weg wieder für Wanderer begehbar wird?

  4. Auch wir sind heute – wie viele – bei schönstem Wetter den Paradies-Weg Schlichemklamm gelaufen und waren nicht sehr erfreut, als wir die „Mauer“ gesehen haben.
    Und wie alle, die mit uns an der Mauer gestrandet waren (von beiden Seiten), haben wir uns entschlossen, diese einfach zu umgehen.
    Denn wenn es tatsächlich eine „Corona-Schutzmauer“ sein sollte, dann verfehlt sie ihr Ziel um Längen. Denn hier stauen sich die Wanderer, können die Sicherheitsabstände gerade auf der Brück nur noch schwer einhalten und reagieren mit Unverständnis und Ärger – zu Recht.
    Dies ist seit Jahren ein öffentlicher Wanderweg, der in vielen Wanderführern und in Publikationen der Landkreise Schwarzwlad-Baar und Rottweil abgedruckt ist. Daher haben wir keine Veranlassung gesehen, dieses „Verbot“ zu beachten, zumal die Aufmachung wenig offiziell wirkt. Kein amtliches Siegel, kein Schreiben, nicht mal ein offiziell anmutendes Schild. Lediglich gestapelte Steinquader, die mit einem blauen „Durchgang verboten“-Graffitti beschmiert wurden.
    Ob links dran vorbei oder direkt drüber – wenn man nur etwas sportlich ist, kommt man locker rüber und eine Straftat kann ich hier mit Sicherheit nicht begehen. Wenn überhaupt dann eine Ordnungswidrigkeit. Aber auch das halte ich für sehr fraglich…
    Ich hoffe, die Gemeinde Epfendorf reagiert hier schnell und ermöglicht den Wanderern wieder den Zugang zu der schönen Klamm.
    Daher

    • Schau doch mal bezüglich deiner angeblichen Ordnungswidrigkeit in die §§ 123 f. StGB, du Straftäter.

      • Bevor ich jemand als Straftäter betiteln würde, würde ich mal zuerst mal fragen was da dahinter steckt.
        Du Witzbold

  5. Vielleicht gibt es ja gute, nachvollziehbare Gründe für den Eigentümer. Aber wenn das so ist, dann sollten diese kommuniziert werden und bei den betroffenen Wanderern (ich musste heute von oben her kommend umkehreren) um Verständnis werben.
    Auf diese Art jedenfalls bleibt nur Ärger und jeder bildet sich seine eigene Einschätzung vom Charakter des Verursachers.

  6. Hier geht es um was ganz anderes. Man sollte ordentlich recherchieren und nach den Beweggründen des Besitzers fragen, als voreilige Schlüsse zu ziehen. Hoffentlich wird dies noch folgen und sehr viele würden sich auf dessen Seite stellen.

    • Es geht um was anderes, das hier aber nicht gesagt werden darf? Also ist es geheim?
      Tut mir leid, wenn das jetzt blöd klingt, aber für mich als Laien sieht es aus, als würde es um fünf Meter Privatweg gehen, der seit Jahrzenten von Wanderern begangen wird.
      Und jetzt platzt dem Eigentümer plötzlich der Kragen? Ich verstehe es nicht und Geheimniskrämerei hilft nicht. Wenn hier ein Unrecht besteht, gehört das öffentlich kommuniziert, dann kapiert es jeder und wird Verständnis zeigen. So würde ich die meisten Wanderer jedenfalls einschätzen.
      Ich vermute – bis mir jemand den Sachverhalt erklärt -, dass es irgend einen Vorfall zu Ungunsten des Eigentümers gab und dieser einfach seine Auslegung von Recht und Ordnung umgesetzt hat.

  7. Selbstjustiz? Ich darf nicht im Öffentlichen Raum und auch nicht in meinem Privatwald einfach einen Zaun aufstellen oder eine Mauer bauen, bzw einen offiziellen Weg / Wanderweg versperren. Und wenn jemand in meinem Privatwald auf einem Weg stürzt kann ich unter Umständen haftbar gemacht werden. Besonders wenn ich Unfälle selbst herbeiführe. Dieser Umstand könnte schon erfüllt sein, wenn ich einen Weg so absperre, dass die Sperre nur unter Gefahr umgangen werden kann. Und das ist hier der Fall. Fahrlässig oder grob fahrlässig?

    Wald ist öffentlich zugänglicher Raum, auch Privatwald. §14 Abs. 1 BWaldG
    Brücke und Schliechem sind im Wald. Also.

    Man darf sich schon mal an’s Hirn fassen, wenn in Deutschland wieder das Mauerbauen anfängt. Das fängt immer erst in den Köpfen an.

    • Vielleicht sind das Nachkommen von Walter Ulbrich, dem Deusch-Deutschen Mauerbauer. Demnächst wird wieder Beton gegossen und mit Maschinenpistole bewacht.

  8. Was tut dem W so weh,
    dass es den Mitmenschen
    K eine
    L ust
    A m
    U ngestörten
    S orgenfreien Wandern lässt?

    S’ muss schon großer Schmerz es plagen, das arme Weh.
    Hat wohl zu viele Ecken,
    Wollt wohl immer schon ein S, oder gar ein O sein.
    Lasst uns alle beten, dass das Glück
    über das Weh kommt.
    Auf dass es zukünftig frohlocket
    und so so freudig alle Mauern
    einreißt und das Glück zu ihm kommen mag.

    wird wohl erst mal nix
    S’ Weh wird wohl auf 1,5m Mindestabstand beharren.
    Da hat das Glück wohl keine Chance

  9. Bin heute mit meinen beiden Söhnen durch die Schlucht gewandert. Von der Mauer haben sich weder wir noch die übrigen Wanderer, von denen es heute jede Menge gab, aufhalten lassen. Man kann ohne Probleme an der Mauer vorbei direkt auf die Brücke klettern.
    Was auch immer die Motivation des Bauherren war, er hat auf jeden Fall nicht verhindert, dass die Wanderer über sein Grundstück laufen.

  10. Lieber Klaus W., ich denke, über Erschießen nachzudenken, ist an dieser Stelle nicht angebracht. Auch wenn es in anderen Staaten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, spielt es in unserem Rechtsstaat keine Rolle. Auch das entnehmen Sie bitte unserer Verfassung. Daher hinkt der Vergleich mit den USA. Es gibt auch Gewohnheitsrechte, welche ein Grundstückseigentümer zu dulden hat. Das wird sicherlich bald festgestellt werden, wie es sich rechtlich verhält. Das vermag ich ohne nähere Kenntnis nicht festzustellen. Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit sind auch noch zwei schöne Begriffe, die es zu prüfen gilt. Es grüßt Sie voll österlicher Freude Vera J.

  11. Da hat sich wild gewordener Kleinbürger aber viel Mühe gemacht. So eine Steinmauer baut man nicht im Handumdrehen auf. Respekt vor der handwerklich sauberen Arbeit! „Wollt Ihr die totale Abschottung?“Eine Krise bringt eben nicht nur die guten Eigenschaften eines Menschen hervor.

  12. Noch eine weitere Brücke eines Wanderweges ist gesperrt, und zwar die überdachte Schindelbrücke, die bei der Neckarburg den Neckar überquert. Auf beiden Seiten sind Absperrgitter fest mit dem Holz der Brücke verschraubt. Es sieht nach dauerhafter Sperrung der Brücke aus. Schäden an der Brücke sind jedoch nicht erkennbar. Auch hier wurde die Sperrung angeblich von einem privaten Grundstücksbesitzer vorgenommen. Diese Privateigentümer haben sich wohl noch nie mit Artikel 14 unseres Grundgesetzes beschäftigt. Dort heißt es unmissverständlich: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Die Anwendung auf bestehende Wanderwege ist naheliegend.

    • In den USA wirst du ohne Vorwarnung erschossen, wenn du Hausfriedensbruch durch unerlaubte Betreten privater Grundstücke begehst.
      In Deutschland wirst du daran lediglich durch einen Zaun oder eine Mauer gehindert.

      Ich glaube das ist durchaus im Sinne des Grundgesetzes.

      • Servus
        Wenn Gitter in Holz-Brücke verschraubt ist, Sachbeschädigung. Weg da mit
        fertig. Und mit dem Grundstück
        Eigentümer reden. Aber sofort. MfG R.E

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