Donnerstag, 18. April 2024

Leserbrief: Trauer und Abschied in Zeiten der Corona-Maßnahmen-Politik

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

(Meinung). Es ist gerade mal zwei Jahre her, dass unsere alten Menschen in oft ausgesprochen erbärmlicher Weise zu einem einsamen Tod verurteilt worden sind. Sie sahen ihre Angehörigen nicht mehr, waren umgeben von Maschinen und vermummten Menschen, die sie in den Tod „begleiteten“. Da war keine Würde und kein Mitgefühl zu erkennen.

Und wenn sich auch Herr Laschet, damals als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, dafür entschuldigte und versprach, dass so etwas nicht mehr passieren würde, so ist doch die Gegenwart nicht wirklich anders.

Noch immer wird es den Hinterbliebenen ausgesprochen schwer gemacht, einen stimmigen Abschied nehmen zu können. Da sind die Beschränkungen der Personenzahl, die in die Kirche dürfen, und vieles mehr. Worum es uns geht, möchten wir an einem Beispiel erklären. Wie in vielen Regionen üblich, gehört zum Abschied von einem verstorbenen Menschen, dass wir uns anschließend nach der Beerdigung treffen und in Erinnerungen an ebendiesen Menschen ihn noch einmal lebendig werden lassen – das ist keine inhaltsleere Tradition, das ist Psychohygiene, oder etwas allgemeiner formuliert Balsam für unsere Seele und erleichtert den Abschied ganz ungemein.

Und nun stellen Sie sich vor, Ihre verstorbene Mutter liebte es, wenn die ganze Verwandtschaft sowie Freunde zusammen kamen und einer der letzten Wünsche, die sie äußert, ist genau das: Dass sich nach der Beerdigung / Trauerfeier die Anverwandten noch einmal in Ihrem Gedenken zusammenfinden in einem Restaurant, in dem zu ihren Lebzeiten die Familienfeiern stattfanden.

Das heißt aber, dass natürlich bei 2G ungeimpfte Familienangehörige draußen bleiben müssen (es ist Winter !!!!) und in unserem besonderen Fall – wir hatten Corona waren aber noch nicht lange genug genesen. Die 28 Tage, die vollkommen willkürlich festgelegt wurden sind noch nicht verstrichen und damit heißt es dann: Sie bleiben draußen und werden vom „Leichenschmaus“ mit der Verwandtschaft ausgeschlossen. Ich kann schon die Stimmen hören: Hätten Sie sich halt impfen lassen. Sozusagen im Vorgriff auf den Tod der Mutter und in weiser Voraussicht auf die Maßnahmen-Politik und das auch noch mit einem Impfstoff, der wie wir genau wissen weder sicher noch tatsächlich wirksam ist. Und es gilt noch immer, dass es die freie Entscheidung jedes einzelnen ist ob er/sie sich impfen lässt oder nicht.

In dem Beispiel geht es aber noch ein Stück weiter: Das Bestattungsunternehmen empfiehlt Ort und Zeit der Trauerfeier nicht zu veröffentlichen (warum auch immer – vielleicht weil die Mutter nicht gerade unbekannt war und sich “zu viele“ Menschen eingefunden hätten um persönlich Abschied nehmen zu können). Damit wird dann den Angehörigen noch ein Trost genommen. Es tut nämlich gut zu sehen, dass die Verstorbene vielen Menschen etwas bedeutet hat.

Und auch diesen Menschen nehmen Sie die Möglichkeit des Abschieds. So sieht eine menschliche Politik ganz sicher nicht aus.

In tiefer Trauer
Karolina & Volker Behr, Rottweil

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

2 Kommentare

2 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen